Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-156/A-1/20-2023 – NÖ Bodenschutzgesetz (NÖ BSG), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Rene Zonschits (SPÖ) Tagesordnungspunkt 17 Video und Sitzungsbericht
- Alexander Schnabel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 17 Video und Sitzungsbericht
- Manfred Schulz (ÖVP) Tagesordnungspunkt 17 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Prischl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand mit der Ltg.-156, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Ing. Linsbauer, Dorner u.a. betreffend Änderung des NÖ Bodenschutzgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Linsbauer die Verhandlungen einzuleiten. (Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.)
Berichterstatter Abg. Ing. Linsbauer(ÖVP): Frau Präsidentin ... oder Herr Präsident! Ich berichte zur Ltg.-156, Änderung des NÖ Bodenschutzgesetzes. Es liegt nunmehr der Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 vor. Dieser ersetzt zur Gänze diesen Bundesabfallwirtschaftsplan 2017. Das aktuelle NÖ Bodenschutzgesetz nimmt mehrmals Bezug auf den 2017er-Abfallwirtschaftsplan, daher ist eine Anpassung notwendig. Unter anderem ist hier auch unionsrechtlich geregelt, dass die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen zu dokumentieren und aufzulisten ist und weiterzumelden ist. Da hat sich etwas geändert. Es sind nämlich unter anderem die Geodaten, die hier von den Betreibern der Kläranlagen erhoben werden müssen und dann weitergemeldet werden. Des Weiteren liegt der Antrag in den Händen der Abgeordneten. Ich stelle daher den Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Linsbauer, Dorner u.a. (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Bodenschutzgesetzes wird in der vom Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und eines noch vorher, auch für das Protokoll: Die Neo-Abgeordnete Marlene Zeidler-Beck ist ja – wie Sie wissen – vor kurzem erst Mutter geworden und hat sich daher um 16 Uhr entschuldigt, um eben dieser Mutterpflicht – sie stillt noch – auch nachkommen zu können. Nur damit ich das zur Kenntnis bringe auch für das Protokoll. Damit kommt als Erster zu Wort der Abgeordnete René Zonschits, SPÖ.
Abg. Zonschits(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Unser Boden ist eine wertvolle Ressource, die oft als das Fundament des Lebens bezeichnet wird. Daher unterstützen wir die Änderung des NÖ Bodenschutzgesetzes, da dadurch auch mehr Transparenz gegeben ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Wir werden stoppen wie schnell das jetzt Alexander Schnabel erledigen kann. Bittesehr.
Abg. Schnabel (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Weiters sprechen wir heute in unserem Hohen Hause über ein wichtiges Thema, welches oftmals unterschätzt wird, aber uns alle betrifft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen unter anderem über die Abfallwirtschaft und insbesondere die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft. Gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist es die Pflicht des zuständigen Bundesministers mindestens alle sechs Jahre einen Bundesabfallwirtschaftsplan zu erstellen. Genau dieser Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 wurde nun veröffentlicht und wird nun den Plan von 2017 vollständig ersetzen. Der neue Abfallwirtschaftsplan hat direkte Auswirkungen auf das NÖ Bodenschutzgesetz, welches in seiner aktuellen Fassung auf den veralteten Plan von 2017 Bezug nimmt. Ein zentraler Punkt dieses Themas ist die Verwertung von Klärschlamm als Dünger in der Landwirtschaft. Dies unterliegt einer EU-Richtlinie, die den Schutz und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft regelt. Die Umsetzung dieser Richtlinie in Niederösterreich erfolgt durch die Klärschlammverordnung, welche die Betreiber von Kläranlagen verpflichtet ein Register zu führen. Die von mir genannten Register basieren auf Daten aus verschiedenen Dokumenten, darunter z. B. Unbedenklichkeitszeugnisse. Hohes Haus, gemäß ihrem Zentralisierungswahn hat jedoch die Europäische Kommission zudem Fragebögen eingeführt mit denen die Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Klärschlammrichtlinie Bericht erstatten müssen. Alle drei Jahre wiederum werden diese Fragebögen an das zuständige Bundesministerium übermittelt. Ende 2021 hat die Kommission eine Änderung vorgenommen. Neben der Berichterstattung an die Kommission sind die Mitgliedstaaten nun auch verpflichtet bestimmte Daten über die Verwendung von Klärschlamm jährlich der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Um diese neuen von der EU uns aufoktroyierten Anforderungen auf nationaler Ebene umzusetzen, ist eine klare Regelung im NÖ Bodenschutzgesetz erforderlich. Daher schlagen wir vor die Begriffsbestimmungen und Verweise im Gesetz entsprechend anzupassen und die gesetzliche Grundlage für die Klärschlammverordnung neu zu fassen. Dies wird es ermöglichen rasch auf Änderungen der EU-Grundlage zu reagieren und die notwendigen Daten transparent und datenschutzkonform zu veröffentlichen und zu übermitteln. Hoher Landtag, Umweltschutz hat für uns Freiheitliche einen sehr hohen Stellenwert und daher ersuche ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, den beiliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des NÖ Bodenschutzgesetzes zu genehmigen und die NÖ Landesregierung zu ersuchen alle notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzesbeschlusses zu ergreifen, um gemeinsam einen weiteren Schritt in Richtung eines nachhaltigeren, verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Ressourcen zu gehen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Manfred Schulz, ÖVP.
Abg. Ing. Schulz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Auch wir unterstützen diese unionsrechtlichen Vorgaben bei diesem Antrag und geben natürlich dem Antrag unsere Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
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