Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-156/A-1/20-2023 – NÖ Bodenschutzgesetz (NÖ BSG), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Schnabel (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Weiters sprechen wir heute in unserem Hohen Hause über ein wichtiges Thema, welches oftmals unterschätzt wird, aber uns alle betrifft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen unter anderem über die Abfallwirtschaft und insbesondere die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft. Gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist es die Pflicht des zuständigen Bundesministers mindestens alle sechs Jahre einen Bundesabfallwirtschaftsplan zu erstellen. Genau dieser Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 wurde nun veröffentlicht und wird nun den Plan von 2017 vollständig ersetzen. Der neue Abfallwirtschaftsplan hat direkte Auswirkungen auf das NÖ Bodenschutzgesetz, welches in seiner aktuellen Fassung auf den veralteten Plan von 2017 Bezug nimmt. Ein zentraler Punkt dieses Themas ist die Verwertung von Klärschlamm als Dünger in der Landwirtschaft. Dies unterliegt einer EU-Richtlinie, die den Schutz und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft regelt. Die Umsetzung dieser Richtlinie in Niederösterreich erfolgt durch die Klärschlammverordnung, welche die Betreiber von Kläranlagen verpflichtet ein Register zu führen. Die von mir genannten Register basieren auf Daten aus verschiedenen Dokumenten, darunter z. B. Unbedenklichkeitszeugnisse. Hohes Haus, gemäß ihrem Zentralisierungswahn hat jedoch die Europäische Kommission zudem Fragebögen eingeführt mit denen die Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Klärschlammrichtlinie Bericht erstatten müssen. Alle drei Jahre wiederum werden diese Fragebögen an das zuständige Bundesministerium übermittelt. Ende 2021 hat die Kommission eine Änderung vorgenommen. Neben der Berichterstattung an die Kommission sind die Mitgliedstaaten nun auch verpflichtet bestimmte Daten über die Verwendung von Klärschlamm jährlich der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Um diese neuen von der EU uns aufoktroyierten Anforderungen auf nationaler Ebene umzusetzen, ist eine klare Regelung im NÖ Bodenschutzgesetz erforderlich. Daher schlagen wir vor die Begriffsbestimmungen und Verweise im Gesetz entsprechend anzupassen und die gesetzliche Grundlage für die Klärschlammverordnung neu zu fassen. Dies wird es ermöglichen rasch auf Änderungen der EU-Grundlage zu reagieren und die notwendigen Daten transparent und datenschutzkonform zu veröffentlichen und zu übermitteln. Hoher Landtag, Umweltschutz hat für uns Freiheitliche einen sehr hohen Stellenwert und daher ersuche ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, den beiliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des NÖ Bodenschutzgesetzes zu genehmigen und die NÖ Landesregierung zu ersuchen alle notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzesbeschlusses zu ergreifen, um gemeinsam einen weiteren Schritt in Richtung eines nachhaltigeren, verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Ressourcen zu gehen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs