Zusammenfassung
Antrag des Europa-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2022/V-11/6-2022 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Dankeschön, Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Bevor ich auf den vorliegenden Antrag näher eingehe, möchte ich mich natürlich an dieser Stelle auch ganz herzlich zur einstimmigen Wahl zum Wahlvorsitzenden des Europa-Ausschusses am letzten Dienstag bedanken und für die Glückwünsche und darf kurz auch auf den Kollegen Hofer-Gruber eingehen: Wir haben ja eine Reise vor uns nächste Woche, dann können wir das auch gerne weiter erörtern, die Punkte im Sinne eines „Miteinanders“, und schauen, ob ich als Vorsitzender entsprechend dann das eine oder andere auch in Ihrem Sinne mitnehmen darf. (Beifall bei Abg. Ing. Mag. Teufel.) Auch wenn der Europa-Ausschuss vielleicht nicht zu den am häufigsten (…unverständlich), so sind doch die Inhalte von wesentlicher Substanz für die Arbeit in unserem Land. Das sehen wir auch am vorliegenden Geschäftsstück. In dieser Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG geht es ja um Spielregeln. Ich denke, klare Spielregeln sind immer wichtig für das Miteinander und ich sage auch: Wer die Spielregeln kennt, gewinnt meistens auch das Spiel. Im konkreten Fall wird die Zusammenarbeit in Österreich für die Abwicklung der EU-Strukturfondsprogramme, die aus dem „EFRE“, also dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, und dem „ESF“, dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden, geregelt. Diese Regeln in Form der vorliegenden 15a-Vereinbarung schaffen damit die Basis oder – wenn wir so wollen – das Spielfeld für die Lukrierung der EU-Mittel. Ich denke, ich brauche hier nicht betonen, welch wichtige Rolle gerade der „EFRE“ für die Länder spielt. Aus diesem Fonds wird etwa das Regionalentwicklungsprogramm „Investition in Wachstum und Beschäftigung in Österreich“, das „IWB“, sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Interreg-Programmen finanziert. Seit unserem Beitritt 1995 konnten allein für Niederösterreich „EFRE-Mittel“ in der Höhe von rund 630 Millionen Euro lukriert werden. Mit diesen Mitteln wurden über 15.000 neue Arbeitsplätze geschaffen und fast 50.000 Arbeitsplätze in Niederösterreich gesichert. Insgesamt wurden mit den „EFRE-Mitteln“ Gesamtinvestitionen von fast 4 Milliarden Euro ausgelöst und haben dazu wesentlich beigetragen, dass der Wirtschaftsstandort Niederösterreich heute so aussieht wie er aussieht – und zwar, weil wir in Niederösterreich die Mittel zukunftsorientiert, innovativ und mit Weitblick abgeholt und vor allem auch investiert haben. Denn das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist der Wirtschaftsstandort NÖ. Denn das zeichnet auch die Politik unseres Landes aus. In der aktuellen Periode bis Ende 2023 stehen für Niederösterreich aus dem „IWB/EFRE-“ und den „Interreg-Programmen“ ca. 192 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm fokussiert sich hier inhaltlich primär auf die Bereiche „Forschung“, „Technologie“ und „Innovation“ sowie Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Mittelbetrieben und auch die Verringerung der CO2-Emissionen in der Wirtschaft. Was wird damit z. B. gefördert? Z. B. Forschungs- und Technologieinfrastrukturen wie etwa der „IST-Park“ in Klosterneuburg, aber auch Kooperations- und Unterstützungsaktivitäten wie z. B. Cluster, Technopole, Mobilitätsmanagement, Ökoberatungen und auch die Energieberatung in den Gemeinden. Aber auch betriebliche Investitionsprojekte wie etwa die Erweiterung des Hotels „Loisium“ in Langenlois oder die Errichtung einer neuen Niederlassung mit Produktionslabor und Logistikflächen, der Wurth Essenzenfabrik in Wiener Neustadt oder die Erneuerung des Maschinenparks der Druckerei Sandler zur Ressourcenschonung und damit zur Förderung der Nachhaltigkeit werden gefördert. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Programme Österreich – Tschechien, Slowakei – Österreich und Österreich – Ungarn stehen für die Unterstützung der niederösterreichischen Projektträger ca. 39 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wurden z. B. die Brücke über die March oder Projekte zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gefördert. Ich erlaube mir an dieser Stelle auch einen Namen zu erwähnen, der hier maßgeblich auch Motor für sehr viele dieser Projekte ist – nämlich unseren Landesrat für internationale Beziehung, Dr. Martin Eichtinger, der selbst den Grundsatz lebt „In der Heimat tief verwurzelt und international vernetzt“ und auch dafür sorgt, dass vor allem die grenzüberschreitenden Projekte von Erfolg gekrönt sind. Schauen wir vielleicht noch kurz in die Zukunft. Für die Periode bis 2027 werden für das „IWB/EFRE“ und die „Interreg-Programme“ allein für Niederösterreich ca. 168 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Es wird damit unsere gemeinsame Verantwortung sein, dass wir auch diese Mittel zum Wohl unseres Bundeslandes Niederösterreich, für Wachstum und Beschäftigung, für Nachhaltigkeit und Innovation, aber auch für Klimaschutz und CO2-Reduktion entsprechend unserem bisherigen Erfolgsweg einsetzen. Den vorliegenden Antrag werden wir demgemäß natürlich gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Tulln
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich