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Redebeitrag von Christoph Kaufmann, MAS  Antrag der Abgeordneten Ing. Mag. Teufel u.a. betreffend Negativzinsen auf Bankeinlagen gesetzlich verbieten

zur 47. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 4 der 47. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 27.01.2022

Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1874/A-3/625-2021 – Negativzinsen auf Bankeinlagen gesetzlich verbieten

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Herr Präsident! Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Landtages! Der vorliegende Antrag – und das sehen wir schon – thematisiert ein Problem, das wie so oft im Leben und vor allem im Wirtschaftsleben durchaus vielschichtig ist. Es ist unbestritten, dass die Einführung eines negativen Einlagezinssatzes bei der Europäischen Zentralbank durchaus geholfen hat, die Banken davon abzuhalten, ihre überschüssige Liquidität bei der EZB zu veranlagen und die Banken stattdessen dazu bewegt hat, das Geld zu günstigen Konditionen an Kreditnehmer auszugeben. Dadurch – und da sind wir, glaube ich, hier einer Meinung – wurde die Wirtschaft nachweislich angekurbelt. Es hat also den Unternehmen, den Konsumenten aber vor allem natürlich auch dem Staat in seiner Gesamtheit bis hin zu unseren Gemeinden … es hat uns allen ermöglicht, zu historisch günstigen Konditionen Geld auszuleihen und zu investieren. Inzwischen ist es aber so, dass die Banken immer öfter höhere Geldmittel verfügen als tatsächlich noch Kreditnachfragen seitens der Unternehmen und Konsumenten besteht. Und diese überschüssige Liquidität wird zum Großteil nun bei der EZB zu dem bekannten Einlagezinssatz von minus 0,50 % veranlagt. Ja, diesen Kostenfaktor geben die Banken nun vielerorts in Form von Verwahrentgelten bzw. auch der Erhöhung der Gebühren weiter. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin jetzt durchaus Realist genug, um zu behaupten, dass auch eine gesetzliche Änderung in Richtung Verbot dieser Verwahrentgelte am Ende des Tages mehr Kosten verursachen wird. Denn dann – und das ist zu befürchten – wird wohl der Zinsaufwand durch die Veranlagung der Bankengelder bei EZB nicht bei jenen wettgemacht, die Guthaben auf der Bank haben, sondern durch eine Einpreisung der Kosten im Rahmen der Kreditzinsen geschehen. Also entweder zahlt die Rechnung am Ende des Tages der Kreditnehmer durch höhere Kosten oder das Unternehmen mit entsprechenden Rücklagen und Guthaben. Ich meine, beide Varianten sind nicht besonders erquicklich. Zweitere haben jedoch die Möglichkeit auf andere Sparveranlagungsformen auszuweichen, was der Kreditnehmer wohl nicht hat. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sie merken in meinen Ausführungen, dass ich nicht wirklich bahnbrechend überzeugt bin von diesem Antrag, denn das englische Sprichwort „There is no free lunch“ oder anders gesagt auf gut Deutsch „Irgendwer wird die Zeche zahlen müssen“ bewahrheitet sich ja schlussendlich doch immer. Wir werden aber dennoch zustimmen und zwar aus zwei Gründen. Das darf ich nun klarmachen: Erstens ist es ja tatsächlich nicht nachvollziehbar, dass ein Unternehmen, das wirtschaftlich gut arbeitet – und da sind wir einer Meinung – und auch sorgsam mit seinem Vermögen umgeht, für eine vorausschauende Planung und meist kurzfristige Veranlagung letztendlich von der EZB bestraft wird. Diese Art von Umverteilung lehnen wir genauso ab, wie wir auch jede ideologisch getriebene Ansicht ablehnen, dass der Staat Gerechtigkeit schafft, indem er den vermeintlich Reichen etwas wegnimmt und es den vermeintlich Armen gibt. Die zwei- oder mehrfache Besteuerung von Substanz ist definitiv so ungerecht wie ein Verwahrentgelt. (Abg. Ing. Mag. Teufel: Das stimmt ja nicht!) Zweitens darf man nicht außer Acht lassen, was die EZB im Jahr 2014 dazu veranlasste, diesen Weg des negativen Einlagenzinssatzes zu bestreiten – wurde auch schon angesprochen vom Kollegen Hofer-Gruber. Es sollte dabei nicht nur die Wirtschaft im Euroraum angekurbelt werden, sondern auch á la lounge auch eine gewünschte Inflationsrate von 2 % erreicht werden. (Unruhe bei Abg. Ing. Mag. Teufel.) Nun, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieses Ziel ist übererfüllt und eine Auswertung von „Agenda Austria“ zeigt ja, dass 2021 die Verbraucherpreise im Euroraum durchschnittlich um 2,6 % gestiegen sind. Österreich liegt mit 2,8 % über dem Eurodurchschnitt, wobei die Unterschiede zwischen den Inflationsraten der Euromitglieder im Dezember so hoch wie noch nie waren. Auch aus diesem Grund meine ich, dass der Antrag durchaus helfen kann, den Fokus auf den Ausstieg aus der Politik des billigen Geldes einzuleiten und das 2 %-Inflationsziel wieder zu erreichen. Daher ja zu diesem Antrag aus durchaus volkswirtschaftlichen Überlegungen und durchaus auch im Sinne des gelebten Miteinanders in Niederösterreich. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der Landtagssitzung

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Tulln
Klub/Fraktion:
Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
Wahlpartei:
LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich

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