Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1699/A-1/121-2021 – Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 (FLG), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Reinhard Teufel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Josef Wiesinger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Richard Hogl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Damit kommen wir zur Ltg.-1699, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Edlinger u.a. betreffend Änderung Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 und ich ersuche Herrn Abgeordneten Schulz die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Schulz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-1699 zur Änderung des Flurverfassungs-Landesgesetzes. Hier ist bei den klassischen Verfahren … wo es kleinere Änderungen gibt wie z. B. bei der klassischen Flurbereinigung für Eigentümer in kleineren Gebieten ... hier gibt es eine kleine Änderung. Hier dauert die Einleitung bis zum „Z-Plan“ nur mehr maximal vier Jahre. Bei der klassischen Zusammenlegung für Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke im größeren Gebiet braucht man hier die Zustimmung von 65 % der Grundeigentümer, vorher mit 55 %. Neu ist hier, dass der Zeitplan von der Einleitung bis zum „Z-Plan“ maximal nur mehr sieben Jahre dauern darf. Was jetzt neu ist bei diesem Flurverfassungs-Landesgesetz, ist die Flurbereinigung aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung der Grundeigentümer. Hier startete die Agrarbezirksbehörde ein Pilotprojekt 2018. Dieses wird mit diesem Antrag auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ein paar Details davon: Die technische Flurbereinigung mit Vermessung, Gruppengrundtausch ohne Vermessung: Es braucht mindestens drei Grundeigentümer und mindestens drei landwirtschaftliche Grundstücke, wobei ein Grundeigentümer mindestens fünf Hektar landwirtschaftliche Fläche weinbaumäßig, gärtnerisch mindestens ein Hektar einbringen muss und der Abschluss rechtsverbindlicher Vereinbarung aller Grundeigentümer muss vor der Agrarbezirksbehörde oder der Landwirtschaftskammer erfolgen. Der Zeitplan von der Einhebung bis zur Erfassung dauert ein Jahr. Es gibt auch keine Einstellung bei einer Überschreitung. Ich komme hiermit zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in die Debatte und als Erster zu Wort gelangt der Abgeordnete Reinhard Teufel, FPÖ.
Abg. Ing. Mag. Teufel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Geht man vom Ziel der Flurbereinigungsverfahren aus, nämlich dauerhaft und zeitgemäße Produktionsgrundlagen für unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu schaffen bzw. zu erhalten, dann ist eine laufende Anpassung von Grundstücksgrenzen samt Neueinteilung und Erschließung aus unserer Sicht natürlich sinnvoll. Umso mehr ist jeder Schritt zu begrüßen, der mit einer Vereinfachung und Kürzung dieser Prozedur verbunden ist, wie vom Kollegen bereits ausgeführt. Die vorliegende Novelle zum Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 ist so gesehen tatsächlich einmal ein Fortschritt und wir werden daher dem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung geht an den Abgeordneten Josef Wiesinger, SPÖ.
Abg. Wiesinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Evaluierung des Pilotprojektes von 2018 und die Einarbeitung in das bestehende Flurverfassungs-Landesgesetz ist zu begrüßen. Das Projekt hat sich gut bewährt und die Nachfrage nach weiteren Verfahren in dieser Art, speziell in der kleinstrukturierten Landwirtschaft wurde damit hier bestätigt, dass das Verfahren gut war. Die Festlegung von Zielen, wie z. B. die zeitlichen Vorgaben bzw. die Machbarkeitsstudien, sind ein wichtiger Faktor, um das Projekt klar zu kommunizieren. Bei zukünftigen Flurbereinigungsverfahren ist vielleicht doch auch zu berücksichtigen, dass Folgen wie der Starkregen die Wettersituation, so wie in den letzten Tagen, gezeigt hat, auch die Ableitung bzw. der Rückhalt des Regenwassers ein wesentlicher Bestandteil sein sollte, um den kostbaren Ackerboden zu behalten und vielleicht auch in dieser Richtung die zukünftigen Flurbereinigungsverfahren zu betrachten. Ein wesentlicher Vorteil, glaube ich, ist auch die Aufnahme von den 25 % der eingebrachten Flächen, die die Möglichkeit geben, um den Zukauf zu vereinfachen. Auch dieses begrüßen wir sehr. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Richard Hogl, ÖVP.
Abg. Hogl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Landtag! Ich habe in der Praxis alle diese Verfahren schon einmal miterlebt. Ich habe bei mir zu Hause in einem großen Teil unseres Gebietes eine klassische Zusammenlegung initiiert, bin der als Obmann vorgestanden. Hier, weil es der Herr Kollege Wiesinger angesprochen hat, ist es nach wie vor so, dass man natürlich auch die gemeinsamen Maßnahmen an Anlagen zu berücksichtigen hat: von Wasserrückhalt, von Windschutzgürteln. Man muss auch das Wegkonzept da dementsprechend festlegen, auch Abtretungen machen. Das ist dementsprechend durchgeführt worden. Ich glaube, worum es jetzt geht bei dieser Novelle, und das haben die Vorredner, letztendlich in ganz besonderer Form auch der Berichterstatter, vorgetragen … geht es ja darum, dass es immer wieder vorkommt, dass Leute, Landwirte, Grundstücksbesitzer Grundstücke zusammentauschen wollen. Die haben sie irgendwo erworben, irgendwo geerbt, haben sie bis jetzt bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung ist vielleicht auf andere Betriebe übergegangen. Hier möchte man auch wirklich tatsächlich Vereinbarungen führen, dass das nicht nur irgendwie getauscht wird, sondern dass das auf eine rechtliche Grundlage gesetzt wird. Die Flurplanung als solches hat natürlich auch große Vorteile. Z. B. wie es auch wieder bei mir zu Hause in der Gemeinde ist: Wenn jetzt eine neue Straße gebaut wird oder wie es bei der S 3 war, wo es doch zu vielen Zerschneidungen gekommen ist mit den Auf- und Abfahrten, dass man den Grundstücksbesitzern wieder brauchbar bewirtschaftbare Grundstücke zurückgibt. Der große Vorteil der Flurplanung ist, dass einmal beschlossen wird, die Flurplanung wird gemacht. Das kostet die Gemeinde, wenn es unter 100 Hektar ist, 200 Euro. Das ist so viel wie gar nichts. Das ist ein Anerkennungszins. Man macht sich mit den Grundbesitzern einmal Termine seitens der Agrarbezirksbehörde, organisiert das alles durch und kann dann in einem sehr vereinfachten Verfahren diese neuen Grundstücke, die dann auch akzeptiert werden müssen natürlich, auch in die Rechtsform überleiten. So gesehen ist es, glaube ich, ein wirklicher Fortschritt, dass hier dieses Modell, das man seit 2018 durchgeführt hat, auch auf rechtliche Füße bringt. Ich freue mich, dass dieses Gesetz auf so große Zustimmung stößt und möchte mich im Namen aller Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer – ich sage es gegendert – herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)
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