Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1699/A-1/121-2021 – Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 (FLG), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Hogl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Landtag! Ich habe in der Praxis alle diese Verfahren schon einmal miterlebt. Ich habe bei mir zu Hause in einem großen Teil unseres Gebietes eine klassische Zusammenlegung initiiert, bin der als Obmann vorgestanden. Hier, weil es der Herr Kollege Wiesinger angesprochen hat, ist es nach wie vor so, dass man natürlich auch die gemeinsamen Maßnahmen an Anlagen zu berücksichtigen hat: von Wasserrückhalt, von Windschutzgürteln. Man muss auch das Wegkonzept da dementsprechend festlegen, auch Abtretungen machen. Das ist dementsprechend durchgeführt worden. Ich glaube, worum es jetzt geht bei dieser Novelle, und das haben die Vorredner, letztendlich in ganz besonderer Form auch der Berichterstatter, vorgetragen … geht es ja darum, dass es immer wieder vorkommt, dass Leute, Landwirte, Grundstücksbesitzer Grundstücke zusammentauschen wollen. Die haben sie irgendwo erworben, irgendwo geerbt, haben sie bis jetzt bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung ist vielleicht auf andere Betriebe übergegangen. Hier möchte man auch wirklich tatsächlich Vereinbarungen führen, dass das nicht nur irgendwie getauscht wird, sondern dass das auf eine rechtliche Grundlage gesetzt wird. Die Flurplanung als solches hat natürlich auch große Vorteile. Z. B. wie es auch wieder bei mir zu Hause in der Gemeinde ist: Wenn jetzt eine neue Straße gebaut wird oder wie es bei der S 3 war, wo es doch zu vielen Zerschneidungen gekommen ist mit den Auf- und Abfahrten, dass man den Grundstücksbesitzern wieder brauchbar bewirtschaftbare Grundstücke zurückgibt. Der große Vorteil der Flurplanung ist, dass einmal beschlossen wird, die Flurplanung wird gemacht. Das kostet die Gemeinde, wenn es unter 100 Hektar ist, 200 Euro. Das ist so viel wie gar nichts. Das ist ein Anerkennungszins. Man macht sich mit den Grundbesitzern einmal Termine seitens der Agrarbezirksbehörde, organisiert das alles durch und kann dann in einem sehr vereinfachten Verfahren diese neuen Grundstücke, die dann auch akzeptiert werden müssen natürlich, auch in die Rechtsform überleiten. So gesehen ist es, glaube ich, ein wirklicher Fortschritt, dass hier dieses Modell, das man seit 2018 durchgeführt hat, auch auf rechtliche Füße bringt. Ich freue mich, dass dieses Gesetz auf so große Zustimmung stößt und möchte mich im Namen aller Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer – ich sage es gegendert – herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Hollabrunn
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich