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Bericht von Ing. Manfred Schulz  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Edlinger u.a. betreffend Änderung des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG)

zur 41. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 12 der 41. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 01.07.2021

Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1699/A-1/121-2021 – Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 (FLG), Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatter Abg. Ing. Schulz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-1699 zur Änderung des Flurverfassungs-Landesgesetzes. Hier ist bei den klassischen Verfahren … wo es kleinere Änderungen gibt wie z. B. bei der klassischen Flurbereinigung für Eigentümer in kleineren Gebieten ... hier gibt es eine kleine Änderung. Hier dauert die Einleitung bis zum „Z-Plan“ nur mehr maximal vier Jahre. Bei der klassischen Zusammenlegung für Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke im größeren Gebiet braucht man hier die Zustimmung von 65 % der Grundeigentümer, vorher mit 55 %. Neu ist hier, dass der Zeitplan von der Einleitung bis zum „Z-Plan“ maximal nur mehr sieben Jahre dauern darf. Was jetzt neu ist bei diesem Flurverfassungs-Landesgesetz, ist die Flurbereinigung aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung der Grundeigentümer. Hier startete die Agrarbezirksbehörde ein Pilotprojekt 2018. Dieses wird mit diesem Antrag auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ein paar Details davon: Die technische Flurbereinigung mit Vermessung, Gruppengrundtausch ohne Vermessung: Es braucht mindestens drei Grundeigentümer und mindestens drei landwirtschaftliche Grundstücke, wobei ein Grundeigentümer mindestens fünf Hektar landwirtschaftliche Fläche weinbaumäßig, gärtnerisch mindestens ein Hektar einbringen muss und der Abschluss rechtsverbindlicher Vereinbarung aller Grundeigentümer muss vor der Agrarbezirksbehörde oder der Landwirtschaftskammer erfolgen. Der Zeitplan von der Einhebung bis zur Erfassung dauert ein Jahr. Es gibt auch keine Einstellung bei einer Überschreitung. Ich komme hiermit zum Antrag (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Geschätzter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (881 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Mistelbach
Klub/Fraktion:
Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
Wahlpartei:
LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich

Detailseite von Ing. Manfred Schulz öffnen


zur 41. Landtagssitzung
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