Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1025/XX-2026 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2027 und 2028
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses und sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche auch zur Ltg.-1034. Es geht um den Antrag, dass alle Bezirksgerichte beibehalten werden sollen in Niederösterreich. Ja, dieser Antrag klingt ja auf den ersten Blick überzeugend, weil er spricht von Bürgernähe, von Vertrauen in den Rechtsstaat, von regionaler Verankerung. Das ist alles sehr wichtig. Es gibt aber auch gute Gründe, diesen Antrag abzulehnen. Denn er liefert keine Lösung für die eigentlichen Probleme in der Justiz, sondern zementiert den Status quo. Wie ist es dazu gekommen, zu den Bezirksgerichten? Vor ungefähr 175 Jahren hat man die eingeführt, noch unter Kaiser Franz Josef, wo man die Möglichkeit schaffen wollte, dass jede Person innerhalb eines Tagesmarsches einen Rechtsstandort erreichen kann, und das hatte damit natürlich auch seinen Sinn. Inzwischen hat sich nicht nur die Mobilität der Bevölkerung geändert, sondern auch die Komplexität in der Justiz. Und die Botschaft dieses Antrags ist aber, alle 26 Bezirksgerichte müssen bleiben. Egal, wie ausgelastet sie sind, egal, wie sich die Anforderungen verändert haben, egal, ob bessere Strukturen möglich wären. Das ist keine Reformpolitik, das ist Stillstand. Und natürlich leisten Bezirksgerichte eine wichtige Aufgabe und eine wichtige Arbeit, und es ist ja auch nicht so, dass man alle Bezirksgerichte abschaffen will – es geht, glaube ich, um zwei von 26 – und natürlich gerade in den sensiblen Bereichen von Familien-, Pflegschaftsangelegenheiten, das ist eine sehr, sehr wichtige Kompetenz. Aber daraus abzuleiten, dass jede Struktur automatisch beibehalten werden muss, das ist zu kurz gedacht, denn die Herausforderungen sind andere. Wie schaffen wir eine Justiz, die qualitativ hochwertig arbeitet, rasch entscheidet und mit den vorhandenen Ressourcen effizient umgeht? Und genau hier gibt es gute Gründe, über Strukturen zu reden. Größere Einheiten können Spezialisierung ermöglichen, sie können Personal flexibler einsetzen, sie können Abläufe effizienter organisieren. Das sind keine ideologischen Argumente, das ist praktische Verwaltungspolitik. Der Antrag behauptet, Schließungen bringen keine nennenswerten Einsparungen. Aber selbst wenn das so wäre, dann stellt sich die entscheidende Frage: Geht es nur um Gebäude oder geht es um die Qualität der Justiz? Denn eine moderne Justiz definiert sich nicht über die Anzahl der Standorte, sondern darüber, wie gut sie für die Menschen funktioniert. Und ja, Bürgernähe ist wichtig. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Aber Bürgernähe im Jahr 2026, das bedeutet ja mehr als physische Nähe. Es bedeutet gut erreichbare Services, klare Verfahren, schnelle Entscheidungen und auch digitale Zugänge. Wer heute so tut, als wäre jede Struktur aus der Vergangenheit automatisch die beste Lösung für alle Zeiten, der ist irgendwo stehen geblieben oder falsch abgebogen oder in einen Zug nicht eingestiegen, der fährt. Und dieser Antrag macht genau das. Der sagt: Alles so lassen, wie es ist. Keine Analyse, keine Differenzierung, keine Reformperspektive. Und das ist zu wenig, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Den Menschen draußen zu erzählen, wie sehr ihr euch für sie und für die Regionalität und dass alles wohnortnah ist, einsetzt, das ist eine Möglichkeit, ja. Und viele werden es euch glauben. Das mag wahltaktisch auch gescheit sein. Aber ist es verantwortungsvolle Politik? Wir sollten nicht jedes Bezirksgericht automatisch in Frage stellen, ganz klar. Aber wir sollten auch keines automatisch für unantastbar halten. Was wir brauchen, ist eine ehrliche Reformdebatte. Wo sind Standorte sinnvoll? Wo brauchen wir Spezialisierung? Wo können wir besser werden? Und dieser Antrag verhindert genau diese Debatte. Insgesamt wird das ja noch ausverhandelt. Aber es verhindert die Debatte aus Prinzip im Grunde genommen deshalb, weil eine sozialdemokratische Ministerin auf Bundesebene dafür zuständig ist, und das will man in Niederösterreich halt so nicht hinnehmen. Verstehe ich ja politikpolitisch, eh, aber aus Verantwortung heraus nicht, und warum diese Sozialdemokraten hier zustimmen, ist mir völlig schleierhaft, weil ihr das wahrscheinlich eigentlich gut erklärt haben müsstet. Vorige Woche wurde der 100-jährige Geburtstag von Ingeborg Bachmann, Dichterin und Schriftstellerin, groß gefeiert, auch medial. Und sie hat einen Satz geprägt, der ein Leitsatz im politischen Handeln sein müsste: "Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar." Der Klubobmann Hackl hat das heute auch schon erwähnt: Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar. Und daher geht es darum, zu erklären, warum die Justiz diese Reform braucht und was sich damit für die Bürgerinnen und Bürger auch verbessert. Es geht auch immer darum, die Schritte zu erklären und nicht einfach zu sagen: Ja, wir brauchen Reformen, aber bitte nicht in meinem Garten. Wir lehnen diesen Stillstandsantrag ab, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
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