Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-996/XX-2026 – Hebammen-Beratungstermin als verpflichtenden Bestandteil im Eltern-Kind-Pass verankern
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mühlberghuber (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute einen Antrag der Grünen betreffend die Verankerung eines Hebammenberatungstermins als verpflichtenden Bestandteil im Eltern-Kind-Pass. Grundsätzlich zum Eltern-Kind-Pass: Der Eltern-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Die darin vorgesehenen Untersuchungen sind aus medizinischer Sicht wichtige Empfehlungen – keine Verpflichtung, also nur wichtige Empfehlungen – zur bestmöglichen Vorsorge für Mutter und Kind. Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind jedoch entsprechende Nachweise erforderlich. Fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt bis zum 14. Lebensmonat. Und darüber hinaus gibt es auch noch weitere freiwillige Angebote. Zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche besteht bereits jetzt die Möglichkeit einer kostenlosen Hebammenberatung. Und diese freiwillige und kostenlose Beratung des Eltern-Kind-Passes soll mit dem neuen Untersuchungsprogramm und der Digitalisierung des Eltern-Kind-Passes sogar um eine weitere freiwillige Beratung erweitert werden. Und genau diese Freiwilligkeit halten wir für den richtigen Weg. (Beifall bei der FPÖ und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Damit komme ich auch zur konkreten Forderung des Antrages der Grünen. Der Antrag verlangt ausdrücklich, den Hebammenberatungstermin als verpflichtenden Bestandteil zu verankern, allerdings ohne Sanktionen. Und genau hier liegt ein zentraler Widerspruch. Was verpflichtend ist, braucht in der Praxis irgendeine Form von Kontrolle, sonst ist es keine Verpflichtung, sondern ein Angebot. Und genau da ist auch der Haken. Und was mich auch zusätzlich irritiert: Diese verpflichtende Beratungsleistung soll bereits sehr früh in der Schwangerschaft stattfinden, konkret im ersten Schwangerschaftsdrittel beziehungsweise ist es bis zur 13., 14. Schwangerschaftswoche. Und das wirft aus meiner Sicht auch weitere praktische Fragen auf, weil gerade in dieser frühen Phase befinden sich viele Frauen noch in den ersten medizinischen Abklärungen und Organisation ihrer Schwangerschaft. Und viele Schwangere bekommen erst in der 13. Schwangerschaftswoche den Mutter-Kind-Pass ausgestellt und übergeben der werdenden Mutter. Weil man hier einen zusätzlichen verpflichtenden Termin vorsieht, muss auch klar sein, wie dieser in der Praxis ohne zusätzlichen Zeitdruck umgesetzt werden soll. Und damit eines ist da ganz klar: Eine verpflichtende Hebammenberatung darf nicht dazu führen, dass werdende Mütter zusätzlich belastet, verunsichert oder bürokratisch unter Druck gesetzt werden. Damit es auch da kein Missverständnis gibt: Wir lehnen die Hebammenberatung nicht ab, ganz im Gegenteil. Hebammen leisten wertvolle Arbeit, Schwangere sollen dieses Angebot kostenlos, wohnortnah und niederschwellig nutzen können, wenn sie das möchten. Auch ein späterer Zeitpunkt – etwa einige Wochen vor der Geburt – kann für viele werdende Mütter dieses Angebot sinnvoll und auch praxisnäher sein. Was wir ablehnen, ist diese Verpflichtung, denn eine solche Verpflichtung bringt in der Praxis mehr Bürokratie, mehr Kontrolle und möglicherweise auch mehr Druck für die werdende Mutter. Und aus diesem Grund können wir dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.)
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