Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1011/XX-2026 – Gleichstellung des Lehrpersonals und Kostenrefundierung des Bundes für Lehrpersonen im Bereich Pflegeausbildung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Hauer (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-1011 betreffend Gleichstellung des Lehrpersonals und Kostenrefundierung des Bundes für Lehrpersonen im Bereich der Pflegeausbildung. Der vorliegende Antrag fordert eine bessere Anerkennung und finanzielle Absicherung für Lehrkräfte in der Pflegeausbildung. Pflegelehrkräfte sollen rechtlich und gehaltlich mit Bundes- und Landeslehrkräften gleichgestellt werden. Die derzeit geforderte Nachqualifizierung für Lehrkräfte ohne akademischen Abschluss soll entfallen. Anstellungen sollen ohne Gehaltsabschläge möglich sein. Der Bund soll die Kosten für geeignete Pflegelehrkräfte übernehmen, falls der Personalbedarf durch die Schulen selbst nicht gedeckt werden kann. Das Geschäftsstück liegt in den Händen der Abgeordneten. Ich darf daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses kommen, über den Antrag der Abgeordneten Erber, Punz, Schmidl, Mag. Scherzer betreffend Gleichstellung des Lehrpersonals und Kostenrefundierung des Bundes für Lehrpersonen im Bereich der Pflegeausbildung.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern
1. ehestmöglich eine Regelung vorzulegen, die Anstellungen beim Bund oder Land ohne Gehaltsabschläge und ohne zusätzliche Ausbildungspflichten ermöglicht; darüber hinaus soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die Lehrpersonen für Gesundheits- und Krankenpflege mit vollqualifizierten Lehrpersonen des Bundes und der Länder gleichstellt,
2. die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Bund – wenn der Personaleinsatz an Schulen nach dem Schulorganisationsgesetz trotz aller Bemühungen nicht durch die vertraglichen Anstellungen, Abgeltung in Form von Lehrbeauftragten oder Personaleinsatz gemäß § 19 Absatz 3 Privatschulgesetz gedeckt werden kann – auch die Kosten für geeignete Lehrpersonen aus anderen Bereichen, wie zum Beispiel den Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegenschulen im Wege der Refundierung an die Länder trägt."
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

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- Neunkirchen
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- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich