Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-897/XX-2026 – Tätigkeitsbericht 2025 (Reihe Niederösterreich 2026/1)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Pfister (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Auch ich darf zum Rechnungshof, Tätigkeitsbericht 2025, hier meine Rede führen. Die Zuständigkeiten, hat meine Vorrednerin, die Indra Collini, schon gesagt: Für insgesamt 5.800 Rechtsträger an öffentlichen Stellen, Anstalten, Stiftungen, Fonds auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 50 Prozent sowie die Sozialversicherungsträger, die kann man das alles überprüfen, 307 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Wirkungsgrad und auch der ist, glaube ich, sehr, sehr interessant und lohnt sich für jeden von uns Abgeordneten, dass man sich diese 128 Seiten auch durchliest: Nämlich 88,4 Prozent bei den Nachfrageverfahren und 88,4 Prozent nämlich auch bei den Follow-up-Überprüfungen, die hier auch positiv und somit auch internationalen Standards hier gerecht werden. Das haben nicht nur externe oder andere Rechnungshöfe, die hier auch Überprüfungen durchführen. Was sind die Leistungen in dem Fall? Fünf veröffentlichte Sonderprüfungen, 63 vorgelegte Berichte, 16 veröffentlichte Ergebnisse der Prüfung und Rechenschaften, 173 gegengezeichnete für Finanzschulden beauftragte Prüfungen, 90 laufende Prüfungen, die hier getätigt werden und – glaube ich, ganz, ganz wichtig auch für uns – 108 Parteispenden, die veröffentlicht werden müssen gemäß des Parteientransparenzgesetzes. Wie gesagt, 307 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hier auch sehr vorbildlich ausgewiesen, den Anteil, nämlich Frauen und Männer in den Leitungsfunktionen, nämlich auch hier sieht man, dass der Anteil der Frauen in Leitungsfunktionen mit 40 Prozent hier auch gegeben ist. Natürlich sorgt auch für Transparenz: 118 Beamtinnen, 120 Beamte, 42 weibliche Vertragsbedienstete und 27 männliche Vertragsbedienstete. So viel zu der Struktur. Was sind die Schwerpunkte gewesen? Die sorgsame Haushaltsführung – das hat meine Vorrednerin schon angeführt – der Handlungsbedarf vor allem bei der Gleichstellung und Diversität und hier auch den Rechnungshofbericht 2025, der einen Schwerpunkt auf Gleichstellung und Diversität in den gesellschaftlichen Wirkungszielen hier auch überprüft hat. Hier geht es vor allem auch, nicht nur die Frauen in Führungspositionen auszuwerten, sondern vor allem auch die Einkommensunterschiede, nämlich das sogenannte "Gender Pay Gap" sowie die Barrierefreiheit hier auch auszuwerten. Das ist für uns ganz, ganz wichtig hier auch zu sehen, welche Unterschiede es auch gibt. Aber auch die Compliance-Schwerpunkte, die hier besonders in den Fokus gelegen sind, speziell in der Medientätigkeit, ich möchte da nur aktuell hinweisen, sowie die Nebentätigkeiten in den Medien, die passieren bei Internetseiten neben Kampagnen, die hier auch getätigt werden, stellen hier erheblich rechtliche Lücken, nämlich hinsichtlich der mangelnden Dokumentation dar. Auch das hat der Rechnungshof übrigens schon 2025 in seinem Bericht festgestellt, dass bei den Schnittstellen, wenn es darum geht, Informationen zu veröffentlichen, vor allem auch die Ressourcen, und da auch ganz speziell bei der Medienarbeit, die Kommunikationsausgaben hinsichtlich Transparenz, nämlich die ableitenden Empfehlungen, die fokussiert werden – und da bitte ich euch wirklich sehr genau zuzuhören – das hat er bereits 2025 in seinem Bericht drinnen und ist aktueller denn je, noch klarere Dokumentation der Veröffentlichungsketten hinsichtlich Impressum, Verantwortlichkeiten und vor allem auch Auftraggeber, stärkere Strukturierung der Kommunikation, nämlich hinsichtlich Nachweis des Impressums, Verantwortlichkeiten und Auftraggeber und Auftraggeberin natürlich auch, multimediale und erklärende Aufbereitung dieser Inhalte und vor allem auch dazu ausführliche Transparenzprotokolle bei politisch relevanten Prüfungen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Rechnungshof das 2025 macht, wenn es um Öffentlichkeitsarbeit geht, wenn es um Auftragsvergabe geht, wie man mit Medien und vor allem auch mit Dokumentationen umgeht, wenn man dort in der Öffentlichkeit Informationen verbreitet, die nicht der Richtigkeit entsprechen oder nur sehr dubios, in dem Fall, sind. Das sind die Hinweise, die der Rechnungshof bereits 2025 gemacht hat. Sei uns das allen bitte in das Stammbuch geschrieben, betrifft uns, glaube ich, alle. Schaut euch das bitte genau an, 2025 wurde das bereits vom Rechnungshof getätigt. Wir nehmen das sehr, sehr gerne zur Kenntnis. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Fiedler, FPÖ.
Abg. Mag. (FH) Fiedler, PhD (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Der Bericht zum Rechnungshof zum Nachfrageverfahren des Jahres 2025 weist einen Wirkungsgrad von 88,4 Prozent auf. Und an dieser Stelle ganz zu Beginn möchte ich im Namen meiner Fraktion einen besonderen Dank an die Frau Rechnungshof-Präsidentin und ihr gesamtes Team aussprechen. Das ist einerseits ein solides Ergebnis, dennoch beruht das Ergebnis aus Selbstauskünften. Und deswegen muss man immer schauen und entscheidend ist, was in der Praxis tatsächlich hält. Ich habe mir zwei Punkte aus dem Rechnungshofbericht herausgepickt, die auch unser Interesse in Niederösterreich haben sollten. Erster Punkt: Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften. Im Rechnungshofbericht aus 2025 ist hier angeführt, die gemeinnützige Gesellschaft aus Wien mit dem Namen "Obdach Wien gemeinnützige GmbH". Es gibt da deutlich Verbesserungsvorschläge für diese gemeinnützige GmbH. Und was das so entscheidend macht, ist, dass gemeinnützige Wohnbaugesellschaften verwalten erhebliche öffentliche Mittel, sie erfüllen öffentliche Aufgaben, jedoch agieren sie oftmals in privatrechtlichen Strukturen. Und hier ergibt sich ein Spannungsfeld. Und Gemeinnützigkeit darf nie bedeuten, dass es ein Schutzschild gegen Kontrolle ist. Wir brauchen daher uneingeschränkte Prüfrechte des Rechnungshofes, Punkt 1. Wir benötigen, Punkt 2, klare Transparenz und der dritte und letzte Punkt: Wir brauchen auch nachvollziehbare Kostenstrukturen bei Bau- und Sanierungsprojekten. Zusammengefasst und in einem Satz: Öffentliches Geld verlangt öffentliche Kontrolle ohne Graubereiche. Der zweite Punkt, der besonderes Interesse beim Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2025 hervorruft, sind die Prüfrechte kleiner Gemeinden, wie es bereits angesprochen worden ist. Der Bericht zeigt ganz klar, dass gerade auf Gemeindeebene der Umsetzungsgrad unter jenem des Bundes liegt. Das ist einerseits ganz klar und überhaupt kein Vorwurf gegenüber den Gemeinden, auf der anderen Seite: Was ist notwendig? Notwendig wären praktikable Prüfungsstandards, auch für kleinere Gemeinden, zweitens Unterstützung bei der Umsetzung von konkreten Empfehlungen und drittens klare Kontrollrechte, auch bei ausgegliederten Gemeindegesellschaften. Ausgliederung aus Gemeinden darf nicht zur Entziehung demokratischer Verantwortung führen. Zu guter Letzt und abschließend möchte ich die politische Konsequenz aus all diesen Rechnungshofberichten und im Speziellen Rechnungshofbericht 2025 hervorheben: Der Rechnungshof erfüllt seine Aufgabe, aber seine Wirkung hängt auch großteils davon ab, wie Empfehlungen ernst genommen werden und wie sie tatsächlich in die Umsetzung kommen. Unsere Verantwortung als Gesetzgeber ist also ganz klar und liegt auf der Hand: keine Kontrolllücken, volle Transparenz und starke Prüfrechte. Das ist unser Auftrag und diesem Auftrag sollten wir alle geschlossen gerecht werden. Die FPÖ wird den Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis nehmen. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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- Wohnbezirk:
- Bruck an der Leitha
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs