Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-858/XX-2025 – NÖ Fördertransparenzgesetz (NÖ FTG 2025)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat schon einige Punkte angesprochen. Ich möchte das daher da etwas abkürzen. Das NÖ Förderungstransparenzgesetz 2025 schafft die rechtliche Grundlage für ein modernes, effizientes und vollständiges Förderwesen im Land NÖ. Es dient hier der Umsetzung der bundesweiten Vereinbarung gemäß der § 15a Vereinbarung zur Einführung einer Gebietskörperschaft zur übergreifenden Transparenzdatenbank. Die zentralen Ziele – ich möchte es nur noch einmal unterstreichen, weil auch das wurde von uns auch in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert: die maximale Transparenz bei der Vergabe und Abwicklung von Förderungen, die treffsicheren und effizienten Mittelverwendungen, insbesondere nach den Erfahrungen der letzten Krisenjahre, Vermeidung von Doppel- und Mehrfachförderungen, einheitliche Rechtsgrundlagen zur Erstellung eines allgemeinen Förderberichts und vor allem auch eines Gemeindeförderberichts. Weil auch diese Diskussion kennen wir aus dem letzten Jahr, dass da viele eigentlich da mehr Bedenken hatten. Mit diesem Gesetz schaffen wir aber diese wichtige Voraussetzung. Die Einbindung in die Transparenzdatenbank, die verpflichtende Datenbankabfrage bevor die Förderungen vergeben werden, weil auch das war, glaube ich, für alle letztes Jahr noch das Thema, ich sage nur, Stichwort „Corona-Fonds“. Die Förderberichte ab 2026: Der allgemeine Förderbericht soll jährlich online abrufbar sein, umfasst alle ausbezahlten Förderungen an Personen, Vereinen, Organisationen und vor allem Unternehmungen. Und beim Gemeindeförderbericht integriert muss das... im allgemeinen Bericht umfasst unter anderem auch die Zuschüsse an die Gemeinden. Auch hier ist die Transparenz wichtig, weil da gibt es ja immer wieder Unterschiede bei den Gemeinden, die hier Bedarfszuweisungen oder vor allem auch diese Förderungen bekommen und vor allem auch bei den gemeindeeigenen Gesellschaften. Der Datenschutz steht natürlich hier auch im Vordergrund. Eine umfassende Datenschutzfolgeabschätzung wurde hier durchgeführt und bestätigt auch die Rechtswirksamkeit. Die finanziellen Auswirkungen für das Land Niederösterreich werden hier mit einem moderaten Aufwand, in dem Fall, angegeben und es werden keine zusätzlichen Kosten, vor allem auch für Bund und Gemeinden in der doch sehr, sehr schwierigen Budgetsituation getroffen. Beim Inkrafttreten ganz besonders – und ich glaube da läuft die Zeit bereits – die Meldepflicht bis zum 28. Februar 2026 und vor allem auch die wirksamen gestaffelten Förderberichte bis zum 28. August 2026 wirksam werden. Das NÖ Fördertransparenzgesetz modernisiert das gesamte Landesfördersystem, erhöht vor allem die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. In diesem Sinne werden wir da sehr, sehr gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Bruck an der Leitha
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs