Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-842/XX-2025 – NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), Änderung (Dienstrechtsnovelle 2025; Gehaltsnovelle 2026, 2027 und 2028)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Auer (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Vizepräsidentin! Hoher Landtag! Ich stelle den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgesetz geändert werden. Der vorliegende Entwurf zur Dienstrechtsnovelle 2025 enthält unter anderem die Klarstellung zur Berechnung von Dienstbezügen, zur Berechnung der Fristen zur Entgeltfortzahlung im Fall der Dienstverhinderung, zum im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz eingeführten Sonderkrankengeld, zum Pensionsrecht sowie Anpassung zu diversen Verweisbestimmungen. Die Unterlagen dazu liegen Ihnen vor, ich komme daher zur Antragstellung:
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Weiters berichte ich über den Antrag der Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes. Hier werden für die Ärzte die Änderungen, die auf Bundesebene ausverhandelt wurden, eingearbeitet. Die Unterlagen dazu liegen ebenfalls vor. Ich komme daher zur Antragstellung.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich berichte weiters über den Antrag mit Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden. Die Novelle enthält die Anhebung der Gehalts- und Entgeltsätze für Gemeindebedienstete für die Jahre 2026, 2027 und 2028. Zwischen den Sozialpartnern wurde vereinbart, dass dabei die auf Bundesebene getroffene Vereinbarung auch für die Gemeindebediensteten übernommen wird. Die Unterlagen dazu liegen Ihnen vor. Ich komme daher zur Antragstellung.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Weiters berichte ich über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses mit Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997. Hier wird gemäß Landes- und Gemeindebezügegesetz... erhöht sich der Ausgangsbeitrag jährlich mit Wirksamkeit vom 1. Jänner entsprechend dem Anpassungsfaktor, der gemäß § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre von der Präsidentin des Rechnungshofes kundgemacht wird. Aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation soll von eben jener Erhöhung abgesehen werden. Vielmehr soll eine Nulllohnrunde für die gesamte Politik in Niederösterreich gesetzlich verankert werden. Ich komme zur Antragstellung.
"Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Absatz 1 LGO 2001 beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Bruck an der Leitha
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich