Zusammenfassung
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-816/XX-2025 – Für eine starke Kinderschutzpolitik – Lehren aus dem aktuellen Urteil
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Bors (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Werte Kollegen! Hohes Haus! Das aktuelle Urteil im Fall der jungen Anna war quer durch ganz Österreich bis heute Thema und es hat unser Land zutiefst erschüttert. Und das mit gutem Grund, denn dieses Urteil kann man meiner Meinung nach nur als massiven Fehlgriff bezeichnen. Denn wenn ein österreichisches Gericht zu dem Schluss kommt, dass eine skrupellose Migrantenbande nicht bestraft wird, obwohl ein damals erst zwölfjähriges Mädchen über mehrere Monate hinweg sexuelle Handlungen gegen ihren Willen erdulden musste, weiters von ihren Peinigern erpresst wurde und dann aus Angst nicht nur die Schule gewechselt hat, sondern mit ihrer Mutter sogar auch den Wohnsitz wechseln musste... also geschätzte Kollegen, ich glaube, dann läuft in unserem Rechtssystem etwas grundsätzlich falsch. (Beifall bei der FPÖ, LH-Stv. Landbauer, MA, LR Antauer und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Und eine der Begründungen für dieses Urteil war ja, dass angeblich niemand dieser Migrantenbande das tatsächliche Alter der damals erst zwölfjährigen Anna kannte. Sie wussten zwar, wo sie zur Schule geht, in welche Klasse sie geht, aber das angebliche Alter wollte niemand wissen. Und das ist insofern auch absurd, denn der damalige Freund der jungen Anna als sie zwölf war, und mittlerweile ihr Ex-Freund... dieser Bursche wurde dieses Jahr im Frühjahr zu einer 15-monatigen bedingten Haftstrafe verurteilt, weil er eben damals mit der zwölfjährigen Anna Geschlechtsverkehr hatte und diese Migrantenbande tut das Gleiche und die werden freigesprochen. Also da soll sich einer noch fragen, was mit unserem Justizsystem los ist. Und mittlerweile wissen wir ja auch, dass gegen den Großteil dieser Bande wegen einem weiteren Fall ermittelt wird – abermals wegen sexuellem Missbrauch und abermals das Opfer ein zwölfjähriges, unmündiges, minderjähriges Mädchen. Also das heißt, für mich schaut das viel eher so aus, als dass diese grauslichen Typen offensichtlich daran Gefallen gefunden haben, quasi hier sexuellen Missbrauch oder sexuellen Kontakt mit unmündigen Minderjährigen – sprich mit Kindern – zu haben. Und dieses Urteil hat daher zu Recht Empörung ausgelöst sowie das Vertrauen der Menschen in unserem Rechtsstaat schwer beschädigt. Und es zeigt, dass wir in Österreich dringend eine klare und kompromisslose Kinderschutzpolitik brauchen. Und es geht hier dabei nicht um irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten, nein, sondern es geht um den Schutz unserer Kinder und dabei um den Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft. Und ich glaube, geschätzte Kollegen, dieser Schutz, der darf niemals verhandelbar sein. (Beifall bei der FPÖ, LH-Stv. Landbauer, MA, LR Antauer und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Und wenn wir über dieses Urteil reden, dann müssen wir hier abermals auch über eine verfehlte Migrationspolitik sprechen, denn dieser Fall ist letztendlich auch ein Ergebnis einer verfehlten Migrationspolitik, die Angela Merkel und andere im Jahr 2015 eingeleitet haben. Und anders als es damals von vielen behauptet wurde, sind nämlich keine Atomphysiker oder Raketenforscher zu uns ins Land gekommen. Nein, in Wahrheit waren es großteils junge und oft ungebildete Männer, die eben damals illegal in unser Land eingewandert sind. Und nun haben wir viele von diesen jungen, illegalen Einwanderern nicht irgendwo am Arbeitsmarkt integriert, sondern regelmäßig sitzen sie auf irgendwelchen Anklagebänken unserer Republik. Und gerade bei den Sexualdelikten ist das Täterprofil ja meistens dasselbe. Wenn man sich die Zahlen und die Berichte anschaut, sieht man männliche Junge mit Migrationshintergrund. Und das beweist ja mittlerweile eine Vielzahl an bekanntgewordenen, grauslichen Fällen. Und diese Gewalt, die wir hier seit 2015 in unser Land importiert haben, zeigt auch gefährliche Lücken in unserem Justizsystem auf. Der Fall Anna hat einige dieser Lücken eben gezeigt, denn im konkreten Verfahren gab es ja keine ausreichende Begründung des Urteils. Denn bei sogenannten "Schöffenverfahren" besteht eben bis heute leider keine Pflicht für eine schriftliche Begründung. Was bedeutet das? Das bedeutet: Niemand weiß genau, warum die Entscheidung so gefallen ist, wie sie eben gefallen ist. Und ich glaube, das ist in einem Rechtsstaat untragbar. Denn wenn Urteile, die Kinder betreffen, ohne nachvollziehbare Begründung gefällt werden können, dann misstrauen die Menschen eben der Justiz. Und darum ist unsere Forderung als Freiheitliche hier auch ganz klar: Es braucht hier endlich eine Begründungspflicht – nämlich für alle Strafurteile, insbesondere wenn es um Sexualdelikte gegen Minderjährige geht. Denn nur so kann überprüft werden, ob ein Urteil auch sachlich gerechtfertigt ist und nur so kann auch zukünftig verhindert werden, dass Fehlurteile unkontrollierbar bleiben. Und weiters müssen wir neben einer Begründungspflicht dann auch über ein Berufungsrecht sprechen. Denn in Verfahren wie dem Fall Anna gibt es eben derzeit kaum Möglichkeiten, diese Schuldfrage erneut prüfen zu lassen. Und geschätzte Kollegen, ich glaube, hier handelt es sich um einen Konstruktionsfehler im System und nämlich einen, der dringend behoben werden muss. Das heißt, auch hier ist unsere Forderung klar nach einer erweiterten Berufungsmöglichkeit, gerade wenn es um Sexualdelikte gegen Kinder geht, denn es darf eben nicht sein, dass schwerwiegende Fehlentscheidungen im ersten Rechtsgang praktisch unumkehrbar bleiben. Ja, geschätzte Kollegen, dieses fatale Urteil ist aber leider kein Einzelfall. Es ist, glaube ich, ein Symptom einer Politik, die seit Jahren hier offensichtlich nicht genau hinschaut. Und die Justizministerin... sie hätte hier längst handeln müssen, und zwar mit klaren Gesetzesinitiativen. Aber stattdessen hören wir von ihr leider nur Erklärungen, warum doch alles so kompliziert sei. Aber nein, so kompliziert ist es ja eben gar nicht, denn sie hätte sich nämlich auch vorab in dem Fall Anna einschalten können oder ich glaube wohl eher sogar müssen. Denn sie hätte mit einer Weisung an die Staatsanwaltschaft diese Anklage auf viel breitere Beine stellen können und nicht erst, wie sie es dann im Nachhinein getan hat, medienwirksam quasi eine Nichtigkeitsbeschwerde zu machen, denn die, geschätzte Kollegen, ist zahnlos. Die Schuldfrage wird dabei nicht einmal mehr überprüft. Also das heißt, mit einer Weisung vorab an die Staatsanwaltschaft hätte dieses Urteil höchstwahrscheinlich anders gelautet. Aber die Verlierer-Ampel versagt nicht nur bei den Pensionen, bei der Teuerung, bei der Integration, bei der Einreise, sondern leider auch hier in diesem Bereich. (Beifall bei der FPÖ und LH-Stv. Landbauer, MA.) Und das wichtige Thema Kinderschutz endet eben nicht im Gerichtssaal. Nein, es beginnt viel früher – nämlich bei der Frage, wer überhaupt in unser Land kommt, wie das kontrolliert wird und welche Personen hier leben dürfen und welche Konsequenzen dann auch bei Gesetzesbrüchen folgen? Aber wenn die Verlierer-Ampel offensichtlich ihren Pflichten nicht nachkommt, wenn Identitäten nicht überprüft werden, wenn man schon die Kontrolle an den Grenzen verloren hat, Straftäter nach schweren Delikten weiter frei herumlaufen können, dann ist das auch ein Versagen der Sicherheitspolitik. Und der Kinderschutz beginnt aber bei der Sicherheitspolitik. Und auch leider müssen wir hier mitansehen, dass sich in Österreich in den letzten Jahren immer häufiger Einstellungen breitmachen, die mit unserem Werteverständnis, insbesondere mit dem Respekt vor Frauen und dem Schutz vor Kindern, aber nicht vereinbar sind. Und solche gewaltbereiten, frauenfeindlichen Haltungen dürfen wir in unserem Land nicht dulden, denn diese Integrationsverweigerer verhöhnen hier unseren Rechtsstaat, und ich glaube, man hat es nach dem Urteil rund um den Gerichtssaal gesehen, wie sich diese Bande, wie sich diese Typen dort aufgeführt haben. Widerlich! Wer hier lebt, wer hier bei uns in Österreich zu Hause ist, der muss unsere Grundwerte akzeptieren – nämlich Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz vor körperlicher Unversehrtheit. Und wer diese Werte missachtet und schwere Straftaten begeht, der muss dann auch mit aller Konsequenz des Rechtsstaates rechnen. Ein weiterer Punkt, über den wir reden müssen, ist da noch die mangelnde Ausstattung der Justizbehörden. Egal ob Richter, Staatsanwälte, Gutachter oder auch Justizwachebeamte – alle arbeiten teilweise unter enormem Druck. Wir reden hier von zu wenig Personal und zu langen Verfahren und ich glaube, das kann auf Dauer einfach nicht funktionieren. Und wer eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit will, der muss die Justiz auch dementsprechend stärken. Es kann einfach nicht sein, dass Überbelastung oder Zeitdruck dann zu Fehlurteilen führen und das womöglich dann auch das Leben junger Opfer zerstört. Also ich glaube, hier gehört nachgebessert und neben den Verbesserungen für die Justizbehörden braucht es dann eben auch ein klares Signal an die Täter. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist einfach ein derart massiver Angriff auf die Würde und die Unversehrtheit eines Menschen, dass die Strafen in diesem Bereich deutlich verschärft gehören, denn wenn ein System seine Kinder nicht schützt, dann muss es geändert werden – und zwar sofort. (Beifall bei der FPÖ, LH-Stv. Landbauer, MA, LR Antauer und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.)Wer sich an Kindern vergeht, der darf eben keine mildernden Umstände erwarten. Keine Bewährungen, keine schnellen Entlassungen, keine psychologischen Ausreden, keine Klangschalentherapien und schon gar keine Freisprüche wie das im Fall Anna eben war. Wer unsere Gesetze bricht und keine Staatsbürgerschaft besitzt, der hat sein Aufenthaltsrecht bei uns hier in Österreich verwirkt. In solchen Fällen muss der Flüchtlingsstatus aberkannt und die Abschiebung ins Herkunftsland konsequent umgesetzt werden. Denn wir müssen sicherstellen, dass solche Täter nie wieder die Möglichkeit haben, Kindern Schaden zuzufügen. Und dafür wird es auch die ein oder andere gesetzliche Änderung brauchen, um beispielsweise ein absolutes Schutzalter von 14 Jahren sicherzustellen oder die Schaffung eines Tatbestandes "Grooming" sowie die Schaffung eines Tatbestandes "Gruppenvergewaltigung". Denn gerade diese Gruppenvergewaltigungen sind ja nicht nur in Österreich, sondern mittlerweile in ganz Europa ein perverses Symbol einer importierten Gewalt geworden. Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kollegen! Der Fall Anna muss ein Weckruf sein. Ein Weckruf an uns alle – an die Politik, an die Justiz und auch an die Gesellschaft. Denn dieses Urteil – ihr wisst es selbst am besten – hat tiefe Wunden hinterlassen. Und das nicht nur bei der Familie und den Bekannten der Anna, sondern bei uns allen und im Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat. Wir dürfen solche Urteile, meiner Meinung nach, nie wieder zulassen, denn ein Staat, der seine Kinder nicht schützt, verliert eben seine Glaubwürdigkeit. Wir Freiheitliche werden jedenfalls weiter dafür kämpfen, dass Österreich wieder ein Land wird, in dem Kinder sicher sind und Recht wieder Gerechtigkeit bedeutet. (Beifall bei der FPÖ, LH-Stv. Landbauer, MA, LR Antauer und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.)
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