Zusammenfassung
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-817/XX-2025 – Gesundheit darf keine Frage der Postleitzahl sein – für eine gemeinsame Gesundheitsregion Ost!
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. DI Dinhobl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Die Gesundheitsregion Ost ist ja nichts Neues. Das ist eine lang gelebte Praxis, wo Wien und Niederösterreich länderübergreifend Gesundheitsversorgung durchführen und betreiben. Abgebildet ist das Ganze im Finanzausgleichsgesetz, das lange verhandelt wurde, das der Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien unterschrieben hat, ebenfalls der Präsident des Städtebundes, ebenfalls ein gewisser Herr Michael Ludwig, der diese Verträge unterschrieben hat, genau mit dem Ziel, länderübergreifend Gesundheitsversorgung durchzuführen. Klar ist natürlich auch, dass Wien als Bundeshauptstadtsitz, der MedUniklinik, Sitz des St. Anna Kinderspitals etc. hier wichtige und größere Aufgaben übernehmen muss, weil natürlich diese Spezifizierung nur in wenigen Häusern in Österreich durchgeführt werden kann, weil es ja nicht sinnvoll ist, überall die gleichen Leistungen anzubieten. Die können in dieser Qualität nicht angeboten werden und deswegen gibt es dafür auch eine Bundesförderung. Und wenn wir die Finanzierung im Ganzen sehen, so merken wir auch, dass genau das abgebildet werden soll, was wir hier in Niederösterreich in der Vergangenheit immer gemeinsam mit Wien durchgeführt haben, dass Behandlungen, die in Niederösterreich nicht durchgeführt werden können, weil sie Spezialbehandlungen sind, in Wien durchgeführt werden, weil dort die Spezialisten gebündelt sind. Nichts anderes machen wir derzeit im Gesundheitsplan 2040+, wo wir genau auf diese Spezifikationen Rücksicht nehmen, dass wir Schwerpunkte setzen, dass wir Behandlungen nur an wenigen Standorten durchführen, wo wir sie auch auf höchster Qualität durchführen können, weil es ja keinen Sinn macht, in jedem Ambulatorium alle Behandlungen anzubieten, die die Qualität nicht erreichen. Und viele österreichische Bundesländer beneiden uns, dass wir diesen Gesundheitsplan hier ausgerollt haben, um genau diese flächendeckende, hochqualitätsvolle Behandlung durchführen zu können. Und das ist auch der Grund, warum diese Ostregion immer gelebte Praxis war. Und interessant, dass jetzt der Stadtrat Hacker von Wien auf die Idee kommt, hier diese Verträge nicht mehr einhalten zu wollen. Weil wieso verzichtet Niederösterreich auf ca. eine halbe Milliarde Euro aus dem Finanzausgleich genau, um diese Leistungen hier zukünftig abdecken zu lassen? Eine halbe Million ist dafür gewidmet, dass Wiener Kliniken Niederösterreicher behandeln, weil es ja sinnvoll ist, diese qualitätsvolle Behandlung nur in wenigen Häusern durchzuführen und nicht überall. Der zweite Punkt, der ÖSG, der ebenfalls genau auf diese Tatsachen Rücksicht nimmt, dass wir eben Spezialkliniken brauchen. Spezialkliniken brauchen, die nicht in jedem Bundesland notwendig sind. Dass natürlich Wien und Niederösterreich gegenseitig ausstrahlt, einerseits Wien nach Niederösterreich und Niederösterreich nach Wien ist der Natur der Sache aufgrund der geographischen Lage geschuldet. Und deswegen ist es so wichtig, dass hier diese Kooperation zwischen Wien und Niederösterreich auf der gültigen rechtlich basierenden Basis hier weitergeführt werden. Niederösterreich verzichtet in circa... wir haben 14,38 statt 18,8 Prozent des Finanzausgleiches. Hier verzichten wir genau auf dieses Geld, weil wir hier in Wien diese Behandlungen durchführen lassen wollen. Und auch eines möchten wir schon dazu sagen: Diese Verquickung Wien und Niederösterreich spielt sich ja nicht nur im Bereich der Gesundheitsversorgung ab. Es ist auch so, dass ca. 25 Prozent der in Wien Beschäftigten aus Niederösterreich nach Wien pendeln, weil der Arbeitsmarkt in Wien diese niederösterreichischen Arbeitskräfte benötigt und diese Arbeitskräfte natürlich in Wien ihre Steuern, ihre Abgaben etc. zahlen. Der Wohnort in Niederösterreich, Niederösterreich dafür verpflichtet ist, die Infrastruktur herzustellen, die Bildungsversorgung herzustellen. All das bleibt in Niederösterreich und Wien bekommt eben aufgrund dieser Bewegungen, wo viele Einpendler nach Wien dort ihren Arbeitsplatz haben, die Einnahmen. Das heißt also: Wien und Niederösterreich ist natürlich ein dynamischer Prozess, wo wir ausgleichen müssen und es ist ja auch sinnvoll – auch in einem föderalen Staat wie Österreich – dass zwischen den Bundesländern hier dieser Ausgleich stattfindet. Reden Sie mit dem Burgenland, die sehen das ähnlich wie wir. Der Landeshauptmann vom Burgenland sieht ganz genau diese rechtlichen Rahmenvereinbarungen, die er eingegangen ist und die auch Wien eingegangen ist und das ist zu halten. Verträge sind einzuhalten (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele.) und das glaube ich... Verträge sind einzuhalten, wenn das auch dem Herrn Hacker und dem Herrn Ludwig nicht passt. (Beifall bei der ÖVP. – Unruhe bei Abg. Mag. Scheele.) Beim nächsten Finanzausgleich steht es natürlich auch der Stadt Wien und dem Bundesland Wien frei, hier frei zu verhandeln, neu zu verhandeln, auf die Besonderheiten der Stadt Wien hinzuweisen. Ich glaube, das ist durchaus legitim. Aber diese Verträge sind geschlossen. (Abg. Mag. Scheele: Das wissen wir eh.) Das ist paktiert, das ist in Gesetze gegossen und jetzt zu sagen, das gilt alles nicht mehr nach eineinhalb Jahren, ist, glaube ich, nicht in Ordnung und auch nicht legitim. (Beifall bei der ÖVP.) Aber wenn es rein um die Kosten geht, muss man auch die Frage stellen: Wie hoch sind die Kosten für gleiche Leistungen in Wien und Niederösterreich? Dass Wien hier weit höhere Kosten pro Leistungspunkt hat, ist auch signifikant. Die Frage: Wie effizient wird dort gearbeitet, wie effizient wurden dort die Mittel eingesetzt? Auch diese Frage wird sich Wien in diesem Zusammenhang stellen lassen müssen, wenn es darum geht: Wie werden zukünftig Kosten gedeckt? Das heißt, auch hier vergleichbare Kosten für vergleichbare Leistungen – das ist auch etwas, was Wien in diesem Zusammenhang nachweisen wird müssen. (Beifall bei der ÖVP.) Die nächste Frage ist auch: Wie weit ist das Wiener Krankenanstaltengesetz so weit rechtskonform bzw. nicht verfassungswidrig, wo ein Landesgesetz vorsieht, dass Wiener Patienten bevorzugt werden? Das ist im ÖSG nicht vorgesehen. Das heißt, es sind alle Patienten gleich zu behandeln und wenn ein Bundesland dann in ein Landesgesetz schreibt "Vorzug den Wienern" in etwas, was bundesweit finanziert wird, ist die Frage auch, wie weit das verfassungsrechtlich konform ist? Auch das wird man sich in diesem Zusammenhang ansehen müssen. Wie kann es nun weitergehen? Ich glaube, der Landesrat Kasser hat es sehr gut skizziert. Wir sollen jetzt einmal diese fünf Jahre abwarten, bis dieser Finanzausgleich neu zu verhandeln ist, dann wird man die Karten auf den Tisch legen, dann wird man aber auch die Kosten auf den Tisch legen, wie viel ein Leistungspunkt in einem oder anderen Bundesland wert ist und dann wird man das neu verhandeln müssen. (Abg. Mag. Scheele: Tut verhandeln.) Aber während dieser Zeit sehen wir nicht ein, warum einseitig ein Vertrag gekündigt wird und das auf Kosten der Patientinnen und Patienten. (Beifall bei der ÖVP und LR Kasser.)
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- Wiener Neustadt
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- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
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- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich