Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-742-1/XX-2025 – Flächendeckender Gewaltschutz im medizinischen Bereich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Jede dritte Frau ab 15 Jahren ist in Österreich von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen und jede sechste Frau wurde schon bedroht. Das sind Zahlen, die uns wirklich zu denken geben sollen. Noch dazu, wo wir ja von einer hohen Dunkelziffer ausgehen müssen. Und sowohl die Istanbul-Konvention als auch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt fordern die Bereitstellung von Einrichtungen, die gerichtsmedizinische Untersuchungen anbieten – und das ist der Knackpunkt. Wir wollen keine Beratungsstelle, wir wollen kein Frauenhaus, wir wollen eine Gewaltambulanz. Wir haben schon Einrichtungen – dass es immer zu wenig ist, von dem reden wir gar nicht. Wir haben Beratungsstellen, wir haben Gewaltschutzzentren, wir haben Frauenhäuser, wir haben Übergangswohnungen, aber wir haben keine Gewaltambulanz in Niederösterreich und das müssen wir dringend ändern. Es gibt noch dazu ein Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz, das ist im September 24 unter Justizministerin Alma Zadić in Kraft getreten. Das ist genau dazu da, um österreichweit flächendeckend weitere Gewaltambulanzen einzurichten. Und die Kollegin hat es schon gesagt: Es gibt solche Ambulanzen in Wien, in Graz, in Innsbruck, die sind sehr erfolgreich. Die Zahlen sind massiv gestiegen dort, weil es sehr niederschwellig ist. Man geht dorthin, man fällt nicht auf, es ist im Rahmen von einem Krankenhaus und dort sind die Expertinnen und Experten. Wie gesagt: niederschwellig, vertraulich, kostenlos, ohne E-Card und – was noch wichtig ist – ohne Anzeigepflicht, das ist das Um und Auf. Wird jetzt keine Anzeige erstattet, was passiert dann? Dann werden die Beweise gesichert und bis zu 10 Jahre aufgehoben. Und im Fall von einem späteren Tatbestand kann man auf diese Beweissicherung zurückgreifen und um das geht es uns. Und was jetzt im § 34-Antrag der ÖVP drinnen ist, das sind für mich so Basics, so wirkliche Basissachen – da brauche ich keinen Antrag, seid mir nicht böse. Das ist selbstverständlich. Darum werden wir auch dem nicht zustimmen, weil so einem Wischiwaschi, dem stimme ich einfach nicht mehr zu. Wir finden, dass jetzt die beste Gelegenheit ist, mit dem Gesundheitsplan 2040+, dass man so eine Gewaltambulanz einmal integrieren kann in eines der Zentralkliniken, zum Beispiel in St. Pölten. Wünschenswert wäre für uns, dass in beiden Zentralkliniken zumindest eine Gewaltambulanz auf längere Sicht vorhanden ist. So wie in Graz zum Beispiel könnte man auch mit einem mobilen Team dann arbeiten, aber das ist Zukunftsmusik. Probieren wir es einmal, starten wir mit einer Gewaltambulanz am Universitätsklinikum St. Pölten. Das ist unser Anliegen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Und ich betone es nochmal, weil das so wichtig ist: Weil es keine Anzeigepflicht ist, ist es wichtig und weil gerichtsmedizinische Untersuchungen stattfinden und die Beweissicherung erfolgt. Und das habe ich nirgends sonst wo und darum appelliere ich wirklich an euch, Kolleginnen und Kollegen, dass wir dieses Problem ernst nehmen. Auch wenn ihr es heute nicht beschließen wollt, dann setzt ihr es halt ein bisschen später um – übermorgen zum Beispiel – das haben wir ja schon öfter gehabt. Alles klar? Die Frauen sind wichtig. Kampf gegen die Gewalt ist wichtig, Einsatz für menschenwürdige Behandlung ist wichtig. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN, den NEOS und Abg. Hahn, MEd MA.)
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