Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-742-1/XX-2025 – Flächendeckender Gewaltschutz im medizinischen Bereich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Gewaltambulanzen sind mehr als eine medizinische Einrichtung, wo Verletzungen behandelt und wo vielleicht auch eine Gewalttat erkannt und dann in Folge angezeigt werden können. Das Zuhause ist einer der gefährlichsten Orte für Frauen. Nicht nur Haushaltsunfälle tragen dazu bei, sondern auch häusliche Gewalt. Das Zuhause, wo man sich eigentlich sicher fühlen können sollte. Das bietet nämlich auch Tätern die Abgeschiedenheit, wo ihre "Ausraster" in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden oder auch die Scham der Opfer schützt die Täter. Ich gendere hier nicht, weil der Anteil der weiblichen Opfer und der männlichen Täter hier deutlich in der Überzahl sind, was nicht heißt, dass es nicht auch umgekehrte Fälle gibt. Zurück zu den Gewaltambulanzen. Diese sind eine Anlaufstelle, wo multiprofessionale Teams Opfer behandeln und schützen, wo Verletzungen gerichtsfest – also rechtssicher – dokumentiert werden können und auch auf eine längere Zeit hin aufbewahrt werden. Die Angst vor einer Anzeige des eigenen Partners womöglich, oftmals auch die Scham, ein Opfer zu sein, hindern Betroffene, sich gleich zu einer Anzeige zu entschließen und damit der Gewalt ein Ende zu setzen. Der ursprüngliche Antrag der Kolleginnen von den GRÜNEN berücksichtigt diese Besonderheiten und fordert eine zentrale Gewaltambulanz als Anlaufstelle. Wir sind in der Vergangenheit sogar einen Schritt weitergegangen und haben eine Gewaltambulanz in jeder Versorgungsregion gefordert. Und es ist schon richtig, dass die Anlaufstellen möglichst wohnortnah auch sein sollten und dass die Schulung und die Zusammenarbeit mit dem niedergelassenen Bereich hier sehr, sehr wichtig sind, also mit den Hausärztinnen und Hausärzten vor allem. Der 34er-Antrag enthält auch durchwegs Punkte, wo man gar nicht dagegen sein kann und die werden wir auch unterstützen. Also wir werden auch diesen Antrag unterstützen. Den Fokus auf die spezifischen Anforderungen einer zentralen Gewaltambulanz, den hat er aber nicht. Von einer Miterledigung, wie das im Antragstenor steht, kann daher auch nicht die Rede sein. Ich denke, dass denen, denen die Bekämpfung häuslicher Gewalt ein Anliegen ist, denen ist auch die Bedeutung dieser Einrichtungen bewusst. Wir werden anhand der Ergebnisse der Gewaltambulanzen in Graz und Wien, wo es diese Einrichtungen ja schon gibt, die mit der Zeit auch Erfolge gegen häusliche Gewalt sehen... davon bin ich überzeugt. Dass die ÖVP/FPÖ-Fraktionen Niederösterreich hier nicht mit ins Rennen schicken wollen, dass sie nicht Vorreiter sein wollen, das finde ich bedauerlich für die Niederösterreicherinnen. Die vorgeschlagenen, etwas weichgespülten Forderungen unterstützen wir aber auch – wie gesagt – kann man da nicht dagegen sein. Falls die GRÜNEN ihren Antrag auch als Resolution noch einmal einbringen, dann würden wir diesen auch unterstützen und ich möchte hier nur einen Antrag auf getrennte Abstimmung für diesen Teil der Miterledigung noch bringen. "Die unterfertigte Abgeordnete stellt den Antrag, den letzten Satz des Ausschussantrags getrennt abzustimmen." Also wie gesagt, wir unterstützen sämtliche Forderungen in diesem Zusammenhang sowohl den 34er als auch für den Fall, dass ein Resolutionsantrag noch kommt. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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- Mödling
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- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich