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Tagesordnungspunkt 15  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 (NÖ ROG 2014)

zur 28. Landtagssitzung

Zusammenfassung

28. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 12.06.2025

Antrag des Bau-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-671/XX-2025 – NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung

Berichterstatter

  1. Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 15 Video und SitzungsberichtDominic Hörlezeder (GRÜNE)

Redner

siehe TOP 14)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht

Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, Ablehnung GRÜNE, NEOS

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Dritte Präsidentin Schmidt: Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-717, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Ecker u.a. betreffend die Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, der Ltg.-671, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014. Die Berichterstattung und die Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ersuche ich den Herrn Abgeordneten Hörlezeder die Verhandlungen zu den genannten Verhandlungsgegenständen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zur Zahl 717, einem Antrag der Abgeordneten Mag. Ecker u.a. betreffend absolutes Widmungsverbot von Baulandwidmungen im HQ 100-Bereich, Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014. Das Hochwasser 2024 hat die Risiken von Baulandwidmungen in hochwassergefährdeten Gebieten deutlich gemacht. Laut NÖ Raumordnungsgesetz 2014 dürfen Flächen im HQ 100-Bereich grundsätzlich nicht als Bauland gewidmet werden. Es gibt aber Ausnahmen. Diese führen dazu, dass trotz Hochwasserschutzmaßnahmen Retentionsflächen verloren gehen und andere Gebiete stärker gefährdet werden, weshalb wir ein absolutes Widmungsverbot für Bauland im HQ 100-Bereich fordern, um Siedlungen besser zu schützen und langfristige Schäden zu vermeiden. Der Antrag des Ausschusses lautet:

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Der Antrag wird abgelehnt."

Weiter berichte ich zur Zahl 671, wieder einem Antrag des Bau-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend die Aufnahme des Hochwasserschutzes als Leitziel in das NÖ Raumordnungsgesetz sowie die Überarbeitung der Regionalen Raumordnungsprogramme. Das Hochwasser im September 2024 hat Niederösterreich schwer getroffen und zu einer landesweiten Katastrophe geführt. Die Schäden wurden durch frühere raumplanerische Fehler wie Baulandwidmungen in hochwassergefährdeten Zonen und fehlende Retentionsflächen verschärft. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse ist ein proaktiver Hochwasserschutz in der Raumordnung erforderlich. Der Antrag des Ausschusses lautet:

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Der Antrag wird abgelehnt."

Frau Präsidentin, ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließende Beschlussfassung.

Dritte Präsidentin Schmidt: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber, NEOS.

Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Gleich zwei Anträge der GRÜNEN befassen sich mit der Raumordnung. Beide wurden im Ausschuss nur von den Antragstellern unterstützt. Diese breite Ablehnung hätte vermuten lassen, dass da gemein und hinterhältig versteckt grüne Extremforderungen gestellt werden. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) Mitnichten, meine Damen und Herren. Der eine Antrag fordert ein absolutes Widmungsverbot für Bauland in HQ 100-Zonen, der andere Hochwasserschutz als Leitziel in die NÖ Raumordnung aufzunehmen, um das dann auch in die Regionalen Raumordnungsprogramme einfließen zu lassen. Na ja, und Leitziele gibt es viele. Von klein a "Vorrang der überörtlichen Interessen vor den örtlichen Interessen" bis zu klein j "Sicherung und Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope sowie Berücksichtigung der Europaschutzgebiete". Da steckt vieles drin. Da könnte man auch noch einen weiteren Punkt anschließen. Das katastrophale Hochwasserereignis vom September 2024 hat gezeigt, dass 100-jährliche Hochwasser nicht 100 Jahre warten, bis sie wiederkommen. Und dass die angerichteten Schäden nicht nur an Hab und Gut der Bevölkerung, sondern diesmal auch massiv an der Infrastruktur des Landes wirklich an die Substanz gehen. Umso mehr müssen wir wegkommen von der Betroffenheits- und Reparaturkultur hin zu Schutz und Prävention. In den Hochwasserschutz wird und wurde tatsächlich massiv investiert, da kann man nicht meckern und da haben wir auch den entsprechenden Nachtragsvoranschlag beschlossen. Warum aber die Prävention, das heißt Bemühungen, dass es gar nicht zu solch katastrophalen Hochwassern kommt oder die jedermann einleuchtende Tatsache, dass es nicht sinnvoll ist, in einem ausgewiesenen Gefahrengebiet absichtlich noch etwas hinzubauen, so konsequent abgelehnt bzw. ignoriert wird, verstehen wir nicht und wir werden deshalb gegen den negativen Ausschussantrag stimmen. Prävention statt Reparatur wäre übrigens auch ein guter Ansatz für das Gesundheitswesen, aber das ist eine andere Baustelle. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS und den GRÜNEN.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Georg Ecker, GRÜNE.

Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema in der letzten Sitzung in der Aktuellen Stunde ausführlich diskutiert. Wir wissen, glaube ich, alle, dass die Hochwasserereignisse nicht alle 100 Jahre kommen, dass manche Bereiche in den letzten Jahrzehnten alle 20, 30 Jahre überschwemmt worden sind, wo es Vorhersagen für 100-jährige Hochwasser gegeben hat. Wir wissen, dass es aufgrund der Starkregenereignisse, die durch die Klimakrise angeheizt werden, jederzeit überall passieren kann, dass solche Hochwasserereignisse bevorstehen. Es muss nicht einmal an einem großen Fluss sein. Bei uns in der Gemeinde war das ein kleines Rinnsal, das im vorigen August wahnsinnige Schäden verursacht hat. Und bisher hatte ich den Eindruck – vor allem von der ÖVP – dass das Problem kleingeredet wurde, dass man sagt, es ist ja eh alles gar nicht mehr möglich, dass in einem Hochwassergebiet gebaut oder gewidmet wird. Wir haben uns auf den Weg gemacht und haben eine Reihe an Beispielen zusammengetragen, dass das sehr wohl noch gängige Praxis ist, egal, wo man hinschaut in Niederösterreich. Ich nehme jetzt drei Beispiele heraus. Einerseits der Kindergarten in Atzenbrugg, NÖ Landeskindergarten, also sogar ein Gebäude, das mit Landesmitteln zumindest unterstützt worden ist, steht genau in so einem Bereich, steht genau an einem Punkt, der Hochwasserbereich ist und der tatsächlich letztes Jahr überschwemmt worden ist. Baujahr 2022, also unter den derzeit geltenden Regeln. Ein Beispiel aus meiner Heimatgemeinde, das ist der Runzenbach, das ist der Bach, der übergegangen ist bei uns. Da ist überall Hochwassergebiet. Mitten drinnen, man sieht es, glaube ich, in Rot eingezeichnet: eine Tennishalle, Baujahr 2022. Auch da, mitten ins – sogar – HQ 30-Gebiet, mitten ins HQ 30 hat unsere Gemeinde erlaubt, dass man eine Tennishalle hinbauen darf. Mittlerweile ist man hoffentlich gescheiter, sollte man meinen. Nein, da hinten wollte die Gemeinde umwidmen. Das Verfahren ist derzeit beim Land anhängig. Ich hoffe da auf eine Ablehnung und Zurückweisung, weil das kann es nicht sein, dass wir dann wieder die Schäden zahlen müssen, die wir letztes Jahr eh schon ersetzt haben, hier mit Millionen. Und es wird noch immer so gelebt. Wertstoffsammelzentrum in Rabenstein an der Pielach. Umwidmung im Frühjahr 2024, also unter den derzeitigen Regelungen, im HQ 100-Gebiet. Eine Fläche – es gibt Videos, die Kollegin Helga Krismer war vor Ort, hat sich die Videos auch angesehen – eine Fläche, die betroffen war, unmittelbar von einem Hochwasser. Dort soll ein Wertstoffsammelzentrum errichtet werden im heurigen Jahr. Und jetzt wiederholt ihr das bitte noch einmal, werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, dass das nicht mehr gängige Praxis ist. Landauf, landab, kennen wir die Fälle, verfolgen wir die Fälle, wo nach wie vor gewidmet wird, als gäbe es kein Morgen, wo nach wie vor gebaut wird, als gäbe es kein Morgen, direkt in den Hochwassergebieten. Und wer zahlt das am Ende? Wer zahlt das am Ende, wenn wieder etwas passiert? Also einerseits ist es ein unerträgliches Leid für die Betroffenen und andererseits belastet es wieder unser Budget und wir können uns andere sinnvollere Dinge nicht leisten, weil so viel Geld in die Aufarbeitung der Hochwasserschäden fließt oder in zusätzlich notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen wieder, weil man sich eben schon wohin baut, wo heute ein HQ 30- oder HQ 100-Bereich ist. Ich hätte mir ja gedacht, nach dem letzten August und September vor allem – September dann das landesweite Hochwasser – dass man hier dazu lernt. Die Ablehnung, die bevorstehende, also die Ablehnung im Ausschuss unserer Anträge und die bevorstehende Ablehnung heute, unsere ursprünglichen Anträge, zeigt mir leider etwas anderes. (Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.) Die Betonmischer fahren weiter in diesem Land. Es wird zubetoniert, landauf, landab. Es werden wertvolle Flächen zubetoniert und es werden auch weiterhin Hochwasserflächen zubetoniert. Und es genügt auch nicht – weil das in dem Umwidmungsverfahren bei uns vorgebracht wurde – es genügt auch nicht, wenn ich ein einzelnes Grundstück dann einhause mit einer Stahlbetonmauer, weil was mache ich dadurch? Ich verschiebe das Problem nur. Es genügt nicht, die Hochwasserfreiheit herzustellen durch solche individuellen Maßnahmen. Wir müssen generell Widmungen und Bauten in den hochwassergefährdeten Gebieten verhindern und untersagen als Land NÖ. (Beifall bei den GRÜNEN und den NEOS.) Heißt, die Ausnahmen müssen weg. Die Ausnahmen, die in diesem Gesetz nach wie vor festgeschrieben sind in diesem Raumordnungsgesetz, die müssen weg und nichts anderes besagt auch unser Antrag. Der zweite Antrag, da geht es um die angesprochene Vorsorge. Da geht es um die Vorsorge im Raumordnungsgesetz, dass Flächen, die als natürlicher Hochwasserschutz dienen, abseits der bebauten Gebiete freizuhalten sind. Dass wir also den Hochwasserschutz als Leitziel, neben anderen Leitzielen, in die Raumordnung aufnehmen in Niederösterreich. Und ich glaube, auch das ist Gebot der Stunde. Und auch Gebot der Stunde ist, die Raumordnungskonzepte, die überörtlichen, sich noch einmal anzuschauen, ob das dort abgebildet ist. Ob alles so ist, dass die Freiräume wirklich gegeben sind, nachdem was letztes Jahr passiert ist. Das ist das Gebot der Stunde. Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß, Sie werden heute ablehnen, aber die Chance ist noch nicht vorbei. Lernen wir endlich aus den Fehlern der Vergangenheit! Lernen wir endlich daraus, was im Vorjahr hier in Niederösterreich passiert ist! Verhindern wir zukünftiges Leid und die Schäden von Morgen, die uns alle belasten! Stimmen Sie unseren Anträgen zu oder arbeiten Sie diese zumindest in zukünftige Gesetzesvorschläge ein! Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Christian Samwald, SPÖ.

Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben ja schon besprochen in der letzten Aktuelle Stunde dieses Thema betreffend die Raumordnung und des Hochwasserschutzes ja intensivst auch diskutiert und diskutieren heute zwei Gesetzesvorlagen. Ja, ich glaube, wir sind uns einig, dass wir, was den Hochwasserschutz betrifft, handeln müssen. Ich glaube, da sind wir alle hier, wie wir sitzen, einer Meinung. Ich bin nur der Überzeugung, dass wir wirklich ein Gesamtpaket ausarbeiten sollten, ausarbeiten müssen. Die Evaluierung ist zwar noch nicht ganz abgeschlossen, was das verheerende Hochwasser 2024 auch betrifft und ich glaube, natürlich sollte man nicht ewig evaluieren. Aber ich glaube, man sollte ein vernünftiges Gesamtmaßnahmenpaket schnüren, das nicht nur die Raumordnung betrifft, sondern auch zusätzliche Fördermittel schafft, eventuell für Private. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, den Vorschlag vom Landesrat Sven Hergovich, diese 50 Millionen, 10 Prozent aller Fördermittel, für die Renaturierung der Flüsse zu verwenden, denn wir haben ja hier schon Best-Practice-Beispiele in Böheimkirchen oder auch in Ober-Grafendorf und wir sehen ja, es wird investiert. Ich bin selbst Obmann des Schwarza-Uferverbandes und in einer sehr engen Zusammenarbeit mit der WA 3. Es werden Gefahrenzonenpläne erstellt, es werden Pflegekonzepte erarbeitet. Also der Prozess ist grundsätzlich schon im Laufen und ich muss sagen, die Zusammenarbeit funktioniert auch sehr, sehr gut. Nichtsdestotrotz muss ich wieder darauf hinweisen, auch schon wie das letzte Mal, dass – und ich nehme jetzt wieder von der Kollegin Hahn das Beispiel Königstetten – dass die Mittel, die zugesagt wurden, auch zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, das ist hier ein ganz, ganz wichtiger Punkt, damit sich die Bevölkerung auch auf das Zugesagte verlassen kann und dafür werden wir uns natürlich auch entsprechend einsetzen, dass sich die Leute von uns verlassen können. (Beifall bei der SPÖ.) Wie gesagt: Wir müssen handeln, das ist richtig. Grundsätzlich, was die Aufnahme in die Raumordnungsprogramme betrifft, bin ich grundsätzlich diskussionsbereit. Es ist ja auch in den Verordnungstexten ein Monitoring vorgesehen und ich glaube, wenn diese Evaluierung fertiggestellt ist, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das dann auch entsprechend aufgenommen wird. Was das absolute Bauverbot betrifft, gebe ich nur zu bedenken, dass dann auch bei Bestandsgebäuden nichts mehr gemacht werden kann. Also, wenn ich jetzt einen Verwendungszweck abändern will, zum Beispiel ein Wohnhaus, ein schon bestehendes, steht in einem Hochwassergebiet und ich will quasi das Erdgeschoss nur als Lagerräumlichkeiten verwenden und nur den ersten Stock beispielsweise als Wohnraum nutzen, dann wäre das nicht mehr möglich. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja, das kann man ja gesetzlich regeln, Herr Kollege.) Und ich glaube auch grundsätzlich... es mag schon sein, dass manche Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister vielleicht wirklich solche Projekte in Hochwassergebieten planen. Ich könnte es mir nicht vorstellen als Bürgermeister so verantwortungslos zu handeln. Ich glaube, auch alle anderen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die hier in diesem Saal sitzen, würden nicht auf die Idee kommen, hier etwas entsprechend zu widmen. (Beifall bei der SPÖ.) Wie gesagt, diese beiden Punkte sind uns wichtig. Die zugesagten Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden und nach dem Sommer muss die Evaluierung abgeschlossen werden, dass wir ein gemeinsames Gesamtpaket auf den Weg bringen können. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Dieter Dorner, FPÖ.

Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich spreche zu Ltg.-671 und 717 zu den von den GRÜNEN eingebrachten Anträgen betreffend die NÖ Raumordnung. Also so wichtig uns auch der Schutz unserer Bürger vor Hochwasser und anderen Naturgefahren ist, so sehr sind die Anträge der GRÜNEN von der typisch grünen Tendenz geprägt, Freiheit einzuschränken und Entscheidungen nicht an der niedrigstmöglichen Stelle zu treffen, sondern dirigistisch von oben zu verordnen. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Die Freiheit schränkt ihr von Menschen ein, die das Hochwasser haben.) Wir Freiheitliche vertreten die Ansicht, alle möglichen Entscheidungen auf Gemeindeebene zu treffen und die Gemeinden nicht zu bevormunden. (Abg. Mag. Ecker, MA: Dann müsst ihr das Raumordnungsgesetz ganz abschaffen mit der Logik.) Daher entspricht die geltende Gesetzeslage einer ausreichend ausgewogenen Regulierung für die Gestaltung unseres Landes. Die ablehnenden Ausschussanträge werden von uns unterstützt. (Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber. – Beifall bei der FPÖ.)

Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Josef Edlinger, ÖVP.

Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Das Hochwasser des vergangenen Septembers hat natürlich in unserem Bundesland viele Schäden angerichtet und aufgrund dieser Tatsache ist es natürlich legitim, die gesetzlichen Regelungen der Raumordnung zu hinterfragen. Jetzt ist es aber so, dass wir in Niederösterreich im Vergleich der Bundesländer bereits eines der strengsten Raumordnungsgesetze haben und viele Einschränkungen derzeit schon getroffen worden sind. Das ist auch im Antrag angeführt, dass wir in der Geschichte der Raumordnungsgesetzgebung seit 1976 bereits Baulandwidmungen in Gefahrenbereichen ausgeschlossen haben, mit einigen Ausnahmen. Und diese Ausnahmen haben durchaus Berechtigung auch bisher gehabt. Es ist in den Novellen 95 und 99 erstmals die Nennung des HQ 100 als Maßstab für ein Widmungsverbot sowie ein Rückwidmungs- und eine Bausperrpflicht beschlossen hier im NÖ Landtag und mit dem Raumordnungsgesetz 2014. Und der letzten Novelle aus dem Jahr 2020 ist das Widmungsverbot durch Einschränkungen erweitert worden auf sehr wenige Ausnahmen, die derzeit noch möglich sind im Hochwassergefahrengebiet gewidmet und gebaut werden zu dürfen. Wir haben in den vergangenen gut 20 Jahren auch viel Geld investiert in den vorbeugenden Hochwasserschutz. Wir haben seit dem Jahrtausendhochwasser 2002 in Niederösterreich rund 1,6 Milliarden Euro investiert und ein Drittel der Mittel, die in den Hochwasserschutz investiert werden und wurden, gehen in Rückhaltebecken und in Renaturierung, um Flüssen wieder mehr Raum zu geben. Diese Investitionen haben auch Wirkung gezeigt, wenn ich nur zwei Beispiele aus meinem Heimatbezirk nennen darf, wo in Zöbing im Jahr 2015 ein Hochwasserschutz um 6,3 Millionen errichtet wurde, der im vergangenen Jahr bei dem Hochwasser im Herbst einen Schaden in mindestens dieser Höhe von über 6 Millionen verhindert hat. Wir haben in Spitz einen Hochwasserschutz entlang der Donau errichtet. Im Jahr 2012 wurden hier knapp 28 Millionen Euro errichtet und dieser Hochwasserschutz hat sich bereits zweimal bewährt, nämlich 2013 und auch im vergangenen Jahr, wo ebenfalls ein Schaden verhindert werden konnte, der in etwa der Höhe der Investitionskosten entspricht. Daher gibt es tatsächlich viele Bemühungen, die Schäden durch Hochwasserereignisse hintanzuhalten und aus den Katastrophen des Jahres 2024 sollen auch Schlüsse gezogen werden, die derzeit aufgearbeitet werden. Daher ist eine Beschlussfassung, wie im Antrag gefordert, derzeit sicher noch verfrüht, weil wir der Evaluierung durch die Experten nicht vorgreifen wollen. Und es sind hier neben den Fachabteilungen des Landes auch Experten der Universität für Bodenkultur und der Technischen Universität im ganzen Land unterwegs, um die Auswirkungen und die Folgen dieses Hochwassers aufzuarbeiten und daraus sollen die entsprechenden Schlüsse gezogen werden, die wir letztendlich auch in Gesetze in diesem Landtag wieder gießen wollen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt der ablehnende Ausschussantrag auch von unserer Seite nach wie vor aufrecht und wir werden dem wieder zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (1,0 MB)

zur 28. Landtagssitzung
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