Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-681-1/XX-2025 – Bedarfsgerechte Bargeldversorgung im ländlichen Raum
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Landtag! Bevor ich auf den eigentlichen Antrag zu sprechen komme, möchte ich zunächst mit ein paar Missverständnissen das Bargeld betreffend aufräumen, und ich ersuche alle Bargeldfans jetzt zuzuhören. Bargeldtransaktionen sind nicht kostenlos. Im Gegenteil: Es ist damit ein enormer Aufwand verbunden von Design und Herstellung der Banknoten und Münzen, inklusive der Sicherheitsmerkmale bis hin zu den Kreislaufkosten. Dazu gehören etwa der Betrieb von Bankomaten, Sicherheitsvorkehrungen beim Transport des Geldes, Identifikation von Falschgeld, Transaktionszeit am Point of Sale, Nachzählen, Kassaprüfung, Nachttresor, Vernichtung von beschädigten Banknoten,... all das kostet Geld. Nicht den Einzelnen, aber die öffentliche Hand, den Bankensektor und vor allem die Betriebe. Bargeld ist auch lange nicht so sicher wie manche glauben. Kaum jemand, der nicht schon einmal Geld verloren hat oder dem nicht einmal die Geldbörse gestohlen wurde. Überfälle auf Geldbriefträger waren noch in meiner Kindheit an der Tagesordnung. Und seit es Bargeld gibt, wird dieses auch gefälscht. Das ist auch nicht gerade eine Empfehlung fürs Bargeld. Und, dass Bar-Transaktionen nach wie vor die bevorzugte Zahlungsart bei kriminellen Vorgängen und bei der Übergabe von Schwarz- und Schmiergeld ist, ist auch bekannt. Das vermehrte von kriminellen Banden betriebene Bankomatsprengen rundet das Bild hier nur ab. In diesem Umfeld haben die Sozialdemokraten einen Antrag eingebracht, demzufolge die landeseigene HYPO-Bank für ausreichende Bargeldversorgung der Gemeinden am Land sorgen soll. Der damit verbundene Wunsch nach Sozialisierung der Kosten ist nicht überraschend. Das kennen wir von der SPÖ. Auch das Einbringen eines Antrags nach § 34 ist keine Überraschung. Das kennen wir von der ÖVP. Und dieser Antrag nach § 34 der ÖVP reiht sich nahtlos in die 34er-Tradition ein, die wir hier seit Jahren sehen. Die Merkmale dieser Tradition, die hoffentlich nicht den Weg in die Verfassung findet (Heiterkeit bei Abg. Mag. Scheele.): Weichwaschung des ursprünglichen Anliegens, Herantreten an die Bundesregierung statt im eigenen Bereich etwas zu wagen, behauptete Miterledigung des ursprünglichen Antrags. Bei diesem Antrag, den wir heute beraten, kommt noch ein bemerkenswertes Detail dazu, das diesen Antrag noch negativ von den üblichen abhebt. Er besteht im Wesentlichen in der Aufforderung an die Bundesregierung, das zu tun, was sie ohnehin vorhat und deshalb auch ins Regierungsprogramm geschrieben hat. Dieser Umstand wird nicht einmal verschwiegen oder versteckt, nein, er steht sogar in der Antragsbegründung drinnen. Mit diesem Antrag wird daher nichts erledigt und schon deshalb kann der Antrag der Sozialdemokraten damit auch nicht miterledigt werden. Es ist ein völlig unnötiger Antrag, der nur zeigt, dass Sie, die Herren von der ÖVP, sich mit aller Kraft an die Themenführerschaft im ländlichen Raum klammern. Wir werden diesem Antrag wegen absoluter Sinnlosigkeit nicht zustimmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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