Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-656/XX-2025 – NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen (Reihe Niederösterreich 2025/3)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Wenn man eine Koalition eingeht, muss man Kompromisse machen. Das ist die politische Realität und das ist auch gut so. Darum haben wir ja ein Parteienspektrum und keine Einheitspartei. Die Einrichtung des COVID-19-Hilfsfonds war eine Koalitionsbedingung der FPÖ, die damit ihr Stammklientel bedienen konnte, das sich wohl vor allem die Rückzahlung von Strafen erwartet hatte, die damals vorrangig wegen Nichteinhalten von Schutzmaßnahmen ausgesprochen wurden. Was die ÖVP bewegt hat, ihrem Koalitionspartner FPÖ, der in der Folge nicht einmal die eigene Kandidatin zur Landeshauptfrau gewählt hat, die eigene Forderung noch dadurch zu versüßen, dass der Fonds völlig ohne Not und ohne Grundlage von 30 auf 31,3 Millionen aufgestockt wurde, weiß sie wahrscheinlich nicht einmal selbst. Wir haben bereits im September 2024, als sich herausgestellt hatte, dass dieser Fonds maßlos überdotiert ist und das auch von Landesrat Landbauer freimütig bestätigt wurde, den Antrag auf Dotierungsstopp für den Fonds gestellt. Dieser Antrag wurde natürlich von ÖVP und FPÖ abgelehnt. Jetzt gibt uns ein Rechnungshofbericht recht. Der Rechnungshof kommt weitgehend zu denselben Schlüssen. Die Ausschöpfung des Fonds wird mit Anfang Juni 2024 mit lediglich 12 Prozent angegeben. Die Zahl der Anträge war zu diesem Zeitpunkt bereits stark rückläufig. Der Großteil der erfolgten Auszahlungen – nämlich rund 85 Prozent – betraf psychologische Behandlungskosten, COVID-Langzeitfolgen und Nachhilfe. Dazu bemerkte der Rechnungshof, dass bei Behandlungskosten nicht geprüft wurde, ob andere Stellen – etwa private oder öffentliche Krankenversicherungen – Kostenrückerstattungen für dieselben Fälle geleistet haben und ob es dabei vielleicht zu Doppelförderungen gekommen ist. Nur rund vier Prozent der Auszahlungen betrafen die Refundierung von Strafgeldern, die wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen eingehoben wurden. Dazu bemerkt der Rechnungshof, dass der Verfassungsgerichtshof zwar Bestimmungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als verfassungs- bzw. gesetzwidrig aufgehoben hat, die Aufhebung jedoch nur für die Zukunft erfolgte und nicht für die Vergangenheit. Bestimmungen für die Vergangenheit blieben damit bestehen und bereits rechtskräftig verhängte Strafen daher formell aufrecht. Der Rechnungshof führt weiter aus, dass Juristen auf diese problematische Signalwirkung einer Rückerstattung von rechtmäßig verhängten Verwaltungstrafen hinweisen und äußert Bedenken, dass solche Maßnahmen im Ergebnis rechtswidriges Verhalten begünstigen. Insbesondere wurde das Risiko betont, dass Rechtsvorschriften künftig in vergleichbaren Krisensituationen generell weniger akzeptiert werden. Ich teile diese Bedenken und erinnere daran, was Präsident Trump zu Beginn seiner Amtszeit gemacht hat, indem er Leute amnestiert hat, die bei Tätigkeiten beobachtet und festgenommen wurden, die einem Umsturz geglichen haben. Erschwerend dazu kommt, dass Bezirksverwaltungsbehörden amtswegig Personen ermittelten, die für eine Ausgleichszahlung von COVID-19-Strafgeldern infrage kamen und damit gerade die Personengruppe, die sich nicht rechtskonform verhalten hat, in besonderem Maße servicierten. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Eine löbliche Ausnahme war hier die Stadt St. Pölten, die sich für die Ermittlung des betroffenen Personenkreises und das Versenden etwaiger Formulare als nicht zuständig sah – liegt wahrscheinlich an der Farbe des Bürgermeisters. Tatsächlich ist in St. Pölten auch kein einziger diesbezüglicher Antrag seitens eines Betroffenen eingelangt. Auf ärztlich COVID-19-Impfbeeinträchtigungen entfielen ganze drei Prozent der Auszahlungen, womit die Behauptung der famosen Gesundheitssprecherin der FPÖ, Dagmar Belakowitsch, dass auf den Intensivstationen mehr Impfopfer als COVID-Patienten lägen, durch die Fakten ad absurdum geführt wird. Bei Vereinsförderungen schließlich war unklar, ob die Prüfung der inhaltlichen Fördervoraussetzungen von Vereinsprojekten durch die Fachabteilung oder durch das Büro des Landesrats erfolgte, zumal eine schriftliche Festlegung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten fehlte. Beide Stellen gingen davon aus, dass die jeweils andere Stelle die Prüfung vorzunehmen hatte. Auch sehr gut. Alles in allem ein vernichtender Bericht, der es anders als der Landesrat Landbauer sieht, nicht dazu angetan ist, dieses Erfolgsmodell auf ganz Österreich auszurollen. Meine Damen und Herren, einen Rechnungshofbericht zur Kenntnis zu nehmen, ist eine Sache. Ihn zur Kenntnis zu nehmen und nicht darauf zu reagieren, ist eine andere. Das geht schon in Richtung Fahrlässigkeit. Erwartungsgemäß hat unser heute eingebrachter Antrag auf Dotierungsstopp des COVID-Fonds und Verwendung der nicht ausbezahlten Mittel zum Schuldenabbau keine Mehrheit gefunden. Hier tut ein Land wieder einmal nicht, was ein Land tun muss, und berechtigte Kritik wird von Ihnen achselzuckend zur Kenntnis genommen und es wird zur Tagesordnung übergegangen. Wir glauben, dass das zu wenig ist und dass sich die Niederösterreicherinnen mehr Mut von ihren Vertretern im Landtag erwarten. Beim Bundesrechnungshof bedanke ich mich für die objektive und faktenreiche Darstellung. Wir werden diesen Bericht natürlich gerne zur Kenntnis nehmen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
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