Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-686/XX-2025 – Persönliche Assistenz: Beteiligung Niederösterreichs am Pilotprojekt des Bundes, Inflationsanpassung und Umstellung auf Bewilligung der Fördersumme statt eines Fördersatzes pro Stunde
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ein Kollege hat mich nach den letzten Ausschüssen gefragt, hat gesagt: Ihr habt ja diesen Antrag schon einmal im Plenum gehabt und der ist abgelehnt worden. Warum bringt ihr den wieder auf die Tagesordnung? Das ist ganz einfach. Ich kann es nicht akzeptieren, dass Menschen mit Behinderung in Niederösterreich im Vergleich zu anderen Bundesländern so schlechte Zugangsmöglichkeiten zur Persönlichen Assistenz haben. Tirol mit wesentlich weniger als die Hälfte der Einwohner und Einwohnerinnen hat doppelt so viele Menschen, die Persönliche Assistenz bewilligt bekommen haben, über die Jahre hin schon. Und für mich ist das ein untragbarer Zustand und ich werde nicht müde, mich dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderung über Bundesländergrenzen hinweg gleichbehandelt werden. (Beifall bei den GRÜNEN und den NEOS.) Meine Vorrednerin hat es schon gesagt: Persönliche Assistenz ermöglicht den Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und wir wissen, für den Bereich Arbeit/Schule ist der Bund zuständig und für den Bereich Privat/privater Lebensbereich, das ist Ländersache und deswegen gibt es hier unterschiedliche landesgesetzliche Richtlinien. Und Niederösterreich – ich habe es hier schon, weiß nicht, wie oft gesagt – hat die restriktivsten Zugangsbestimmungen: erst ab Pflegestufe 5, nur ab dem 18. Lebensjahr und so weiter und so fort, keine Erwachsenenvertretung etc. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, mit Blindheit zum Beispiel, sind völlig ausgeschlossen. Der Fördersatz – es ist ja fast zum Schämen – seit mehr als 20 Jahren nicht erhöht, der für eine Stunde bewilligt wird. Und ja, das Sozialministerium hat hier eine Initiative gesetzt, um eben dieses über die Bundesländergrenzen hinweg zu vereinheitlichen, gleichzeitig den Kreis der Anspruchsberechtigten etwas erweitert und eben die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Persönlichen Assistenten sichergestellt. Und hierfür gibt es vom Bund für die teilnehmenden Bundesländer bis zu 50 Prozent der Kosten ersetzt. In fünf Bundesländern hat man sich schon dazu entschlossen. Das ist sehr erfreulich. Niederösterreich nicht. Und ich bringe wieder Tirol als Beispiel: Im Kalenderjahr 2023 konnten dort 475 Betroffene von den Bundeszuschüssen profitieren. Es wurden 5,67 Millionen Euro Förderung vom Bund gewährt. Für Niederösterreich stünden 7,6 Millionen zur Verfügung. Was sich jetzt im Vergleich zum vorigen Mal, wie ich diesen Antrag eingebracht habe, wesentlich verändert hat: Es gibt eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien. In dieser Studie werden die Auswirkungen der neuen Bundesrichtlinien zur Persönlichen Assistenz in Niederösterreich plakativ und eindeutig prognostiziert und die Kostenentwicklung niedergeschrieben. Die Annahme ist, dass sich von der Inanspruchnahme und von der Verteilung der Stunden hier nichts ändert, also, dass das gleichbleibt, nur eben der Kreis der Anspruchsberechtigten erhöht wird und die Richtlinien des Bundes hier greifen. Das heißt, es würde dann nicht mehr nach Pflegestufe gehen, sondern es wären Menschen berechtigt, die über 50 Prozent Behinderung haben und schon ab 15 Jahren bis maximal 65. Das heißt, es wären gehörlose Menschen dabei, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen, die das Augenlicht verloren haben. Eines der wichtigsten Sachen ist, dass es vom Pflegegeld entkoppelt ist. Ja, und natürlich würde die Zahl der assistenznehmenden Personen steigen, nach einem Jahr auf ca. 400 und bis 2030 auf 700 Personen. Dazu muss man wissen, dass derzeit in etwa 180 Personen Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen. Und bei der Kostenentwicklung wurden drei Szenarien berechnet. Szenario 1: Beibehalten des jetzigen Zustandes bis hin zur Vollfinanzierung der Persönlichen Assistenz. Und das Ergebnis in dieser Studie ist ganz eindeutig. Die Ausweitung der Persönlichen Assistenz auf die neuen Richtlinien des Bundes würde die Teilnehmerinnenzahlen deutlich erhöhen, aber durch die Bundesförderung und durch strukturelle Optimierungen wäre das finanziell tragbar. Es wäre finanziell tragbar. Für mich heißt das unterm Strich ganz klar: Es steht daher der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung gar nichts im Weg, außer dem nicht vorhandenen Willen der ÖVP-FPÖ-Regierung. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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