Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-679/XX-2025 – NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), NÖ Kindergartengesetz 2006 (NÖ KGG), NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-679, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Danninger, Antauer u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung 1979, das NÖ Kindergartengesetz 2006, das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Spitalsärztegesetz 1992 geändert werden. Zu diesem Verhandlungsgegenstand liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dammerer, Antauer, Schindele, Kainz und Sommer mit der Nummer 1 vor. Dieser wird vor dem Hauptantrag zur Abstimmung gebracht. Ich ersuche die Mitglieder des Hauses, welche für den Abänderungsantrag stimmen wollen, sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung:) Das ist mit den Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der SPÖ die Mehrheit. Weiters liegt zum Hauptantrag ein Antrag auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Ecker zu Artikel 2 des Gesetzentwurfs vor. Wer dafür ist, die getrennte Abstimmung vorzunehmen, möge sich vom Platz erheben. (Nach Abstimmung:) Das wird einstimmig angenommen. Dann lasse ich auch gleich diesen Artikel 2 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer für die Annahme des Artikels 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs ist, möge sich vom Platz erheben. (Nach Abstimmung:) Ebenfalls einstimmig angenommen. Bevor ich nun über den Rest des Ausschussantrages in dem durch das Plenum abgeänderten Gesetzesentwurf abstimmen lasse, weise ich darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Verfassungsgesetz enthält. Dieser Beschluss erfordert daher die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. 54 Abgeordnete sind im Saal und werden an der Abstimmung teilnehmen. Das notwendige Konsensquorum beträgt daher 37. Ich lasse jetzt über den Rest des Ausschussantrages, die Artikel 1, 3, 4 und 5 des Gesetzesentwurfes abstimmen und ersuche all jene, die dem zustimmen, sich von den Plätzen zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Das ist mit den Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der SPÖ die notwendige Mehrheit und damit ist dieser Gesetzentwurf mit dem verfassungsmäßig erforderlichen Quorum angenommen.
Weiters liegt ein als Zusatzantrag bezeichneter, aber von uns als Resolutionsantrag eingestufter Antrag vom Abgeordneten Ecker mit der Nummer 2 vor. Wer diesem Resolutionsantrag vom Abgeordneten Ecker die Zustimmung geben möchte, ersuche ich, sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung:) Das ist mit den Stimmen der Antragsteller, der SPÖ und der NEOS nicht die erforderliche Mehrheit.
Ein weiterer Resolutionsantrag mit der Nummer 3 des Abgeordneten Sommer, Kainz u.a. wurde ebenfalls eingebracht. Wer diesem Resolutionsantrag Nummer 3 die Zustimmung gibt, ersuche ich bitte, sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung:) Das ist mit den Stimmen der FPÖ, der ÖVP und der SPÖ wieder die klare Mehrheit.
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