Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-560/XX-2024 – Gebarung des Landes NÖ in Bezug auf Dienst- und Schutzkleidung (Bericht 5/2024)
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-577, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Nachvollziehbarkeit der Tarifgestaltung der EVN AG, Prüfauftrag und Ltg.-560, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Gebarung des Landes NÖ in Bezug auf Dienst- und Schutzkleidung. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher Herrn Abgeordneten Bors, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Bors (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Hohes Haus! Ich berichte über den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses mit der Geschäftszahl 577 über den Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Nachvollziehbarkeit der Tarifgestaltung der EVN AG, Prüfauftrag (Bericht 6/2024). Die EVN AG betrieb die Endkundengeschäfte in den Geschäftsfeldern Strom und Gas mit der EVN Energievertriebs GmbH & Co KG und im Geschäftsfeld Fernwärme mit der EVN Wärme GmbH. Diesen beiden Gesellschaften oblag auch die Ausgestaltung der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Verträge sowie der Tarife. Die Strombeschaffungsgeschäfte führte die EnergieAllianz Austria GmbH durch, die an- und außerhalb der Energiebörsen kurzfristige Spotgeschäfte sowie langfristige Termingeschäfte tätigte. Dafür waren abhängig von den Marktpreisen und deren Schwankungen finanzielle Sicherheiten zu hinterlegen. Das erforderte eine entsprechend hohe Liquidität. Gasbeschaffungen nahmen die Gesellschaften selbst vor. Der Rechnungshof ging in dem Bericht auch auf die Auswirkungen der Entwicklungen auf den Energiemärkten ein, nämlich die außergewöhnlichen Steigerungen der Großhandelspreise für Strom und Gas wegen Abschaltungen der Atomkraftwerke, niedriger Wasserstände in den Flüssen und auch des Krieges in der Ukraine. Der Bericht des Rechnungshofes liegt in den Händen der Abgeordneten. Daher komme ich zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Nachvollziehbarkeit der Tarifgestaltung der EVN AG, Prüfauftrag (Bericht 6/2024) wird zur Kenntnis genommen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließende Abstimmung.
Weiters komme ich zum zweiten Antrag des Rechnungshof-Ausschusses mit der Geschäftszahl 560 über den Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Gebarung des Landes NÖ in Bezug auf Dienst- und Schutzbekleidung (Bericht 5/2024). Im Jahr 2023 gab das Land NÖ rund 1,2 Millionen Euro für die Ausstattung von insgesamt rund 3.700 Bediensteten mit Dienst- und Schutzbekleidung aus. Davon entfielen jeweils rund 908.000 Euro auf die Gruppe Straße mit rund 3.000 Bediensteten und rund 239.000 Euro auf die Abteilungen und Dienststellen in anderen Gruppen, sowie rund 54.000 Euro auf pauschale Abgeltungen für die Abnützung ihrer Kleidung und Leiharbeitsbekleidung. Das betraf z.B. handwerkliches oder technisches Personal. In dem Bericht geht der Landesrechnungshof auch auf Regelungslücken und Doppelgleisigkeiten ein und schlägt in den Bericht eben auch vor, diese zu bereinigen. Der Bericht dazu liegt in den Händen der Abgeordneten und daher komme ich auch hier zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Gebarung des Landes NÖ in Bezug auf Dienst- und Schutzkleidung (Bericht 5/2024) wird zur Kenntnis genommen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließende Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Franz Schnabl, SPÖ.
Abg. Schnabl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Im Rechnungshofbericht wird über das Geschäftsjahr 2022/23 ein Jahresergebnis von 416,31 Millionen Euro ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2024/25 wird laut EVN-Aussendung ein Jahresergebnis zwischen 400 und 440 Millionen Euro erwartet. Es ist ganz klar, dass jeden einzelnen Cent dieses Jahresgewinnes die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die Haushalte, die Wirtschaft, die ihnen so wichtig ist, die Unternehmen zahlen. Und daher ist es auch ganz klar, dass wir ganz genau hinschauen müssen, wie und auf welche Art und Weise dieses Geld verdient wird und wird das zu Recht verdient? Und meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind der Überzeugung, gerade angesichts der allgemeinen Belastungen: Das Ergebnis ist zu hoch, weil es einfach Haushalte und Wirtschaft zu stark belastet. (Beifall bei der SPÖ.) Zum Zweiten – auch, wenn Sie jetzt ein bisschen schmunzeln vielleicht: Es ist schon sehr ernst, weil ich bin der persönlichen Überzeugung, der Bericht des Rechnungshofes, der hat es in gewisser Weise in sich. Aber nicht so mit Kritik und Ausstellungen, sondern eigentlich mit der Art und Weise, was untersucht und wie dann zusammengefasst und berichtet wurde. Nämlich, erstens bin ich überzeugt davon, der Rechnungshof hat die EVN mit Samthandschuhen angefasst. Und zweitens gibt es auch den einen oder anderen, Frau Präsident, du wirst verzeihen, den einen oder anderen inhaltlichen Fehler oder eine falsche Tatsachenbehauptung. Wir Sozialdemokraten werden – weil der Klubobmann so ein guter Mensch ist (Abg. Weninger: Hört, hört!) – der Vorlage zustimmen, aber der Rechnungshof muss sich auch in seiner Ausführung Kritik gefallen lassen. (Abg. Weninger: Das war nicht leicht!) So schreibt der Rechnungshof beispielsweise ganz vorne... das war nicht leicht Hannes... da schreibt der Rechnungshof beispielsweise ganz vorne (liest:)"Die EVN betreibt ein Energievertriebsunternehmen. Sie besitzt keine eigenen Produktionsstätten für Strom und Gas. Die gesamte Energiemenge, die sie an ihre Kunden absetzt, wird zugekauft." Das ist falsch. Die EVN produziert laut Statistik Austria – kann jeder nachschauen – zwischen 4.800 und 3.300, hängt ein bisschen mit Wind und sonstigen zusammen, Gigawattstunden Strom pro Jahr in eigenen Anlagen. Das ist ungefähr ein gutes Drittel dessen, was die EVN in Niederösterreich selbst verkauft. Und daher muss sich der Rechnungshof, weil er vielleicht nicht ganz genau hingeschaut hat, schon die Kritik gefallen lassen, dass es bessergeht. Zum Zweiten muss man sich auch diese Form des Geschäftes ganz genau anschauen. Die EVN verkauft diesen Strom, den sie selbst produzieren, nicht an die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher weiter und nimmt den auch nicht – nämlich die Produktionskosten – zur Bemessungsgrundlage für die Stromkosten, sondern die EVN verkauft diesen Strom mit einem kleinen Aufschlag an die EnergieAllianz, um ihn dann mit einem weiteren Aufschlag der EnergieAllianz, an der sie beteiligt ist, dann weiter zu verkaufen an die Endkunden. Das heißt, es wird zweimal ein Grescherl oder ein Gewinn geschrieben, bevor der Strom, der im Land produziert wird mit Geldern des Landes, nämlich mit Beteiligung des Landes, beim Endkunden im Land wieder ankommt. Und das muss man sich genauer anschauen. Das ist auch etwas, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wir angesichts der horrenden Kosten im Vergleich sicher nicht hinnehmen und wo wir eine Änderung bewirken wollen. (Beifall bei der SPÖ.) Und das Zweite, meine sehr geehrten Damen und Herren, was mir fehlt im Rechnungshofbericht, das ist schlicht und ergreifend auch eine ausführliche Darstellung von offensichtlich rechtswidrigen Vorgängen, weil wie sonst käme es zu einer Verurteilung der EVN, was die Unzulässigkeit der Preiserhöhung betrifft. Ich brauche es jetzt nicht zitieren, ihr werdet das alle kennen. Die Preiserhöhung vom 1.9.2022 war aufgrund eines Urteiles des Landesgerichtes Wiener Neustadt, was die Klausel Strom betrifft – nämlich die Klausel selbst – unzulässig und rechtswidrig. Die EVN ist dagegen in Berufung gegangen. Wir werden sehen, was rauskommt. Ich bin überzeugt, die Begründung – ich hätte sie auch mitgebracht, ich könnte sie herzeigen, aber ihr kennt sie alle – die hat es in sich. Die hat es in sich, weil quasi von langer Hand geplant eigentlich die Kunden getäuscht wurden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und in dieser Tonart, nämlich auch für 2025, wird uns die EVN wahrscheinlich bei fast jeder Landtagssitzung noch beschäftigen, weil ein tagesaktueller Artikel von heute, gerade weil wir hier im NÖ Landhaus sitzen: Die Menschen, die Haushalte, die Standorte mit der höchsten Belastung an Strompreiskosten, nämlich durchschnittlich und erwartbar für 2025 mit plus 47 Prozent. Die liegen nicht irgendwo, die sitzen nicht irgendwo, das sind wir in Niederösterreich: die Wirtschaft, die Haushalte, die Menschen. Die Strompreiserhöhung im österreichischen Durchschnitt, hauptsächlich aufgrund der Leitungsgebühren, wird je nach Ländern, pro Bundesland in einer Tabelle festgehalten, sozusagen. Die Österreich-Statistik bewegt sich rund. Das billigste Bundesland ist die Steiermark mit plus 26 Prozent, ist auch schon erheblich. Der Österreich-Durchschnitt bewegt sich zwischen 39 und 41 Prozent und Niederösterreich ist Spitzenreiter im negativen Sinn mit 47 Prozent. Und meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt, für einen Einzelhaushalt in der Wohnung 300 Euro mehr Stromkosten im Jahr. Das heißt, für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes, der euch so wichtig ist, Wettbewerbsnachteile auch im österreichischen Vergleich. Daher ist es wichtig, dass wir uns auch kritisch, nicht nur mit dem Rechnungshof, sondern vor allem kritisch mit der EVN und der Zukunft im Interesse des Landes, der Menschen und der Wirtschaft auseinandersetzen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Abgeordnete zum NÖ Landtag! Sehr geehrte Frau Direktor des NÖ Landesrechnungshofes! Am Beginn möchte ich mich bei dir ganz herzlich bedanken für die Arbeit von dir und deinen Mitarbeitern, die dafür sorgen, dass wir im Landtag immer korrekte, umfangreiche und oft auch kritische Berichte als Grundlage unserer Debatte in die Hand bekommen. Ich will jetzt auf den Abgeordneten Schnabl, der vor mir war, gar nicht im Detail eingehen. (Abg. Weninger: Warum nicht?) Ich möchte nur einen Punkt anführen: Der NÖ Landesrechnungshof hat aufgrund eines Prüfauftrages gehandelt und hat die Tarifgestaltung der EVN AG geprüft. Daher konnte er andere Dinge, die du da in deiner Rede angesprochen hast, nicht prüfen, weil sie einfach vom Prüfauftrag nicht umfasst waren. Der Landesrechnungshof hat die Tarifgestaltung der EVN beleuchtet und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sowie die Auswirkungen auf die niederösterreichischen Haushalte und Unternehmen. Und die wirtschaftliche Bilanz der EVN im Geschäftsjahr 2022/23 zeigt deutliche Kontraste. Während die EVN Naturkraft Erzeugungsgesellschaft – also die EVN erzeugt sehr wohl etwas in einer eigenen Gesellschaft und das ist auch im Rechnungshofbericht entsprechend angeführt – durch gestiegene Großhandelspreise und den Ausbau von Alternativenergien ein Betriebsergebnis von 238,1 Millionen Euro verzeichnete, haben andere Bereiche erhebliche Verluste erlitten. Besonders betroffen war die EVN Energievertriebs GmbH & Co KG, die aufgrund gestiegener Beschaffungskosten und Preisanpassungen ein negatives Betriebsergebnis von 20,4 Millionen ausgewiesen hat. Die EVN Wärme konnte dagegen mit 15,7 Millionen ein positives Betriebsergebnis erzielen. In Summe ergab sich für das Endkundengeschäft der EVN im Geschäftsjahr 2022/23 ein negatives Betriebsergebnis von 224,6 Millionen Euro. Diese Verluste stehen Zusatzgewinnen von insgesamt 266 Millionen Euro aus der Stromerzeugung und aus Beteiligungen – zum Beispiel an Verbund AG, Burgenland Energie – gegenüber. Der Bericht zeigt damit, dass die Preissteigerungen im Großhandel zu einer Schieflage führten, bei der das operative Geschäft für Endkunden Verluste generiert hat, während andere Geschäftsfelder Gewinne erbracht haben. Und weil der Abgeordnete Schnabl die Netzentgelte kritisiert hat, die massiv steigen: Die Netzentgelte legt nicht die EVN fest, die Netzentgelte werden von der E-Control festgelegt und sind basierend auf den tatsächlichen Netzkosten an die Versorgungsunternehmen weitergegeben. Und da sind wir schon bei einem Punkt der EVN, die sich immer bemüht, die gesetzlichen Regelungen auf Punkt und Komma einzuhalten. Da sind wir bei einem Punkt, der mir in diesem Zusammenhang ganz wichtig ist. Die EVN agiert ja in einem Spannungsfeld zwischen einerseits Versorgungsauftrag und andererseits Aktienrecht. Einerseits befriedigt das Unternehmen die Grundbedürfnisse von uns Bürgern und den Betrieben – Strom- und Gasversorgung – andererseits ist die EVN als Aktiengesellschaft dem Aktienrecht unterworfen und strebt nach Gewinn. Und einen Punkt, den der Rechnungshof auch aufgezeigt hat: Die gesetzlich vorgeschriebene, komplizierte und umfangreiche Gestaltung der Abrechnungen überfordert viele Bürger und ich muss euch ehrlich sagen: Jeder von uns, der schon einmal Stromrechnung oder Gasrechnung in der Hand gehabt hat, weiß, wie aufwendig es ist, diese Abrechnung zu verstehen. Die EVN bemüht sich aber in den letzten Jahren vermehrt, neben den vielen Detailinformationen, die wichtigsten Daten zusammenzufassen und allgemein verständlich darzustellen. Die soziale Verantwortung der EVN zeigt sich in einigen positiven Maßnahmen. So wurden Abschaltungen von Strom und Gas in der Heizperiode zwischen Dezember und April ausgesetzt und ein Energiehilfefonds in Höhe von 3 Millionen Euro wurde eingerichtet. Die Vorgangsweise bei der Kündigung von den 389.000 Altverträgen lassen durchaus eine Debatte zu, ob das notwendig war. Die EVN beharrt oder beharrte auf dem Rechtsstandpunkt, dass sie aufgrund der geltenden Gesetzeslage, die ja den Energiemarkt ganz stark reguliert, keine andere Möglichkeit gehabt hätte. Abschließend sei betont: Es liegt an uns, uns als Abgeordnete zum NÖ Landtag, darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen EVN AG langfristig wirtschaftlich und sozial verantwortlich handelt. Die Preisgestaltung muss nachvollziehbar, transparent und fair sein, damit sie sowohl den Bedürfnissen der Bevölkerung als auch den wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht wird. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Dr. Goldeband! Zu Beginn sei mir bemerkt, festzustellen, dass sich mir nicht erschließt, wo der sachliche Zusammenhang zwischen der Tarifgestaltung bei der EVN und der Dienst- und Schutzbekleidung für niederösterreichische Dienstnehmer ist, aber geschenkt. Ich spreche zur Ltg.-577, das ist der Bericht über die Preisgestaltung bei der EVN. Wie schon erwähnt wurde, ist dieser Bericht ja nicht aufgrund einer Initiative des Rechnungshofs entstanden, sondern der Rechnungshof wurde im Juni 2023 vom Landtag beauftragt, insbesondere oder genau genommen von den Abgeordneten der NEOS, der GRÜNEN und der SPÖ, neun spezifische Fragen zu beantworten. Wie gut das gelungen ist, auf das werde ich in den folgenden Minuten eingehen. Einleitend ist dem Bericht einmal zu entnehmen, dass sich die EVN auf einem extrem regulierten Markt bewegt. Von Seite 15 bis Seite 32 sind die rechtlichen Grundlagen aufgelistet. Da ist nichts ausgelassen, das geht von EU bis zu Verordnungen des Bundes und des Landes. Dann wird dargestellt, wie die EVN zu Strom und Gas kommt. Der Strom läuft über die EnergieAllianz. Das ist eine Gesellschaft, die die EVN gemeinsam mit der Burgenland Energie und der Wien Energie betreibt. Diese EnergieAllianz kauft und verkauft Strom an internationalen Märkten und zwar in großem Stil. Auf der Homepage der EnergieAllianz ist zu lesen (liest:) "Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir elektrische Energie im Ausmaß von 81 Terawattstunden auf internationalen Marktplätzen, etwa in Leipzig, gehandelt." 81 Terawattstunden sagt dem einen oder anderen jetzt vielleicht nichts. Es ist mehr als in ganz Österreich verbraucht wird. Verbrauch in ganz Österreich ist etwa 73 Terawattstunden. Warum das so ist, warum diese EnergieAllianz ein Mehrfaches von dem, was in Niederösterreich verbraucht wird, an den internationalen Börsen handelt, bleibt unkommentiert. Das führt mich zu meiner leisen Kritik an diesem Bericht. Der Bericht enthält viele Zahlen und Fakten und Daten, aber für mich zu wenig Schlussfolgerungen. Nächster Punkt: Die Verluste im Endkundengeschäft. Dieses Endkundengeschäft wird sowohl für Strom als auch für Gas – da gibt es keine Trennung – von der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG besorgt. Und dort werden die von der EVN beklagten Verluste im Endkundengeschäft erzielt. Wie diese Verluste genau zustande kommen, bleibt unklar, weil dass die entstehen, haben wir vom Vorstand schon gehört. Ich hätte mir vom Rechnungshof erwartet, dass das genauer analysiert wird. Auf Seite 69 – in dem Bericht ist nämlich eine Grafik dargestellt – aus der klar hervorgeht, dass seit Jänner 2023 – und das Geschäftsjahr der EVN läuft von Ende September bis Ende September jeweils, also das Geschäftsjahr 2022/23 ist vor allem das Jahr 2023 – seit Jänner 2023 liegen die Endverbraucherpreise weit über den Großhandelspreisen. Wieso hier diese Verluste entstehen konnten, wurde schlicht und einfach nicht hinterfragt. Dafür gibt es in dieser Energievertrieb GmbH & Co KG keine Mitarbeiter mehr. "Im Geschäftsjahr 2022/23", ich zitiere aus dem Bericht (liest:), "verzeichnete die EVN Energievertrieb keine eigenen Mitarbeitenden, weil das Personal an die EVN Energieservices GmbH übertragen worden war." Warum das so ist, wer die Energieservices GmbH ist, wissen wir nicht. Apropos Personal: Mir fallen auf, sehr hohe Personalkosten in allen Bereichen bei der EVN AG selbst, das ist jetzt die Konzernzentrale. 168.000 Euro Personalkosten für jeden der 558 Beschäftigten. Da ist der Vorstand schon herausgerechnet. Das bedeutet fast 9.000 Euro brutto pro Monat – und ich weiß sehr wohl, dass da die Lohnnebenkosten auch noch drinnen stecken – heruntergerechnet sind das fast 9.000 Euro brutto pro Monat. Bei der Netz Niederösterreichs GmbH – also das ist nicht die Konzernzentrale, sondern das ist dort, wo auch im Feld tatsächlich gearbeitet wird – sind das noch immer 6.200 Euro pro Monat inklusive der Lehrlinge. Diese Zahlen unterscheiden sich schon deutlich von denen, die wir heute dem Allgemeinen Einkommensbericht des Rechnungshofs entnommen haben. Was auch im Bericht drinsteht: Die hohe Dividende vom Verbund. 158 Millionen waren das im Jahr 2022/23 und 182 im Vorjahr. Der Abschluss 2023/24 liegt ja auch schon vor. Und das bei einer Beteiligung der EVN und Verbund von 12,6 Prozent. Also mit einer 12,6 Prozent Beteiligung bekommt die EVN 182 Millionen Euro. Man kann sich also vorstellen, wie gut die Verbund AG an der Stromkrise verdient hat und wir wissen, wer an der Verbund AG aller beteiligt ist. Die eigentlichen Fragen, die der Landtag gestellt hat, werden zwar beantwortet, indem Hintergrundinformationen und Zahlen geliefert werden. Diese werden aber nicht kommentiert oder in Relation zu irgendetwas gestellt. Und dadurch fehlt für den Leser oft die Aussagekraft. Etwa bei der Frage nach den erwähnten Verlusten im Endkundengeschäft. Oder bei der Frage, wie 100 Prozent Strom aus Österreich 100 Prozent CO2-frei möglich ist? Angesichts des Trading-Volumens der EnergieAllianz, das ein Vielfaches von dem beträgt, was in Niederösterreich tatsächlich verbraucht wird. Ja, das läuft über Zertifikate, okay. Welche Zusatzkosten entstehen durch die Zertifikate? Welche sind das genau? Ich sage: Welche Kosten hat diese Umgehungskonstruktion verursacht? Weil letztlich der Verbraucher, dem versprochen wird, 100 Prozent aus Österreich 100 Prozent CO2-frei, glaubt, er kriegt den Strom aus den Wasser- und Windkraftwerken in Österreich. Mitnichten. Er kriegt den Strom, der sechsmal in Europa hin und her versteigert wurde und natürlich aus allen möglichen Quellen kommt. So, ein anderes Beispiel bei der Frage zu Absicherungsgeschäften über Futures ist zu lesen (liest:) "Für das Jahr 2023 waren insgesamt 429,1 Gigawattstunden über Futures abgesichert worden. Davon betrafen 262 Gigawattstunden Beschaffungen mit Lieferzeitspannen von bis zu einem Quartal zu durchschnittlich 52 Cent pro Kilowattstunde und 167 Gigawattstunden mit Lieferzeitspannen bis zu einem Jahr zu durchschnittlich 59 Cent pro Kilowattstunde.“ Ist das viel oder wenig? Hoch oder niedrig? Für mich klingen diese abgesicherten Preise von 52 und 59 Cent pro Kilowattstunde extrem hoch. Eine Bewertung oder eine Relativierung dieser Zahl sucht man im Bericht vergeblich. In Summe ist es ein informativer Bericht, wenn man einen Einblick in den Strom- und Gasmarkt sucht. Die Beantwortung der Fragen ist aus meiner Sicht nicht immer geglückt. Wir werden den Bericht dennoch zur Kenntnis nehmen und ich bedanke mich beim Rechnungshof für seine fortgesetzte Arbeit für den Landtag. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Georg Ecker von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Sehr viel Inhalt haben wir jetzt eh schon gehört. Ich möchte mich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren. Der Rechnungshof stellt unbestritten großen Verbesserungsbedarf fest, Frau Präsidentin, auch noch von mir. Die Nachvollziehbarkeit von Preisen ist ein großes Thema. Dass die Nachkalkulation nötig ist, ist ebenfalls ein Kritikpunkt und generell die Kommunikation und der Umgang mit Kundinnen und Kunden, kurz zusammengefasst. Worauf ich heute hier den Fokus legen möchte, ist ein Thema, das doch besonders ist in all diesen Märkten und das ist das Thema Fernwärme. Bei der Fernwärme ist es nämlich so, dass, wenn der Kunde einmal angeschlossen ist, die Kundin einmal angeschlossen ist, man zahlt ja einmal einen Betrag, um überhaupt ans Netz angeschlossen zu werden und ist dann an diesen einen Anbieter gebunden. Man ist damit von einem Monopol abhängig. Das ist beim Strommarkt zwar auch so, aber da gibt es die E-Control, die eine sektorspezifische Regulierung hat und dementsprechend auch leichter in diesen Markt eingreifen kann, wenn es zu Marktverzerrungen kommt. Das ist bei der Fernwärme nicht so. Da ist wirklich die einzelne Kundin, der Kunde abhängig in diesem Fall von der EVN. Und das kann natürlich dazu führen, dass die EVN diese Monopolstellung ausnutzt, höhere Preise verlangt, als das im freien Wettbewerb der Fall wäre und auch Bedingungen anders umsetzt, als das vielleicht im freien Markt der Fall wäre. Und man sieht es schon am Festlegen am Index, an dem Verbraucherpreisindex, dass der nach Belieben festgelegt werden kann von den Versorgungsunternehmen. Und wenn man da in die Tiefe geht, sieht man, dass zum Beispiel nur 10 Prozent fossile Energieträger insgesamt in den Systemen sind, aber 20 Prozent Indexerhöhungen aus den fossilen Bereichen kommen. Also ich habe zwar nur 10 Prozent Gasanteil, aber das Ausmaß der Preissteigerungen macht 20 Prozent des Gasanteils aus. Und da sieht man schon die erste Unstimmigkeit und das erste Problem in diesem Markt. Ich habe aber... wir haben als Politik... hätten wir eine Möglichkeit dennoch einzugreifen, auch wenn es keine sektorspezifische Regulierung gibt, die man, glaube ich, durchaus auch in diesem Markt diskutieren sollte einmal – das ist aber ein europäisches Thema – haben wir Möglichkeiten übers Preisgesetz dort einzugreifen. Oberösterreich... also eigentlich hat es der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft... Oberösterreich hat das gemacht und diese Möglichkeit hätten wir auch... an den Bundesminister heranzutreten und zu sagen, wir möchten nach dem Preisgesetz diese Kontrolle hier im Land für diesen Bereich ausüben, weil es eben offensichtlich Marktverzerrungen im Bereich der Fernwärme gibt. Wir hatten diese Diskussion hier herinnen schon einmal. Da hat es einen § 34-Antrag gegeben, da hat man gesagt, man wartet einmal diesen Bericht ab. Jetzt ist der Bericht doch schon seit einiger Zeit da. Mir ist nicht bekannt, dass das Land NÖ an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit herangetreten wäre. Und warum ist das aber notwendig? Ich habe schon gesagt: Ausnützen von Monopolstellung, höhere Indexanpassungen, dadurch höhere Preise für die Endkundinnen und Endkunden und Fernwärme ist einfach ein wichtiger Baustein, gerade in den urbanen Räumen, damit wir aus den Fossilen rauskommen, damit wir wegkommen von den Gasheizungen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Und da ist es nicht nur ein Thema der Preise für Endkundinnen. Es ist auch ein Umwelt-, ein Klimathema und dem müssen wir uns hier widmen. Oberösterreich hat das gemacht, hat das beantragt beim Bundesminister. Dort ist es gelungen und dort hat das Land Maßnahmen gesetzt, damit die Preise eben nicht so in diesem Ausmaß gestiegen sind, wie das in Niederösterreich der Fall ist. Und genau das brauchen wir auch für Niederösterreich, hier endlich eine Eingriffsmöglichkeit zu bekommen. Ich kriege Zuschriften ständig von Fernwärme-Kundinnen und Fernwärme-Kunden. Eine ist mir in Erinnerung jetzt aus dem Gemeinderatswahlkampf, wo eine geschrieben hat, sie installiert sich jetzt Infrarot-Paneele, weil das ist billiger als die Fernwärme. Die sind nicht sonderlich effizient, das ist Umwandlung Strom 1:1 in Energie. Also Kundinnen und Kunden rechnen sich das durch, sagen, dass Strom 1:1, eine Stromheizung, ist billiger als die Fernwärme. Und das kann es doch nicht sein, wenn man weiß, wie Fernwärme aufgebaut ist. Und da sieht man, dass hier ein Problem vorliegt. Und deshalb stellen wir folgenden Resolutionsantrag der Abgeordneten Georg Ecker u. a. zum gegebenen Verhandlungsgegenstand 577 betreffend Preiskontrolle der Fernwärme in niederösterreichische Hand. Ich stelle folgenden Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, heranzutreten und um die Delegierung der Preishoheit gemäß Preisgesetz für niederösterreichische Fernwärmeanbieter, insbesondere die EVN Wärme GmbH an das Land NÖ zu ersuchen."
Sehr geehrte Damen und Herren, wem hier herinnen es ein Anliegen ist, für faire Preise für Fernwärme-Kundinnen und -Kunden zu sorgen, der kann diesem Resolutionsantrag nur die Zustimmung erteilen. Herzlichen Dank an den Rechnungshof für den umfassenden Bericht. Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg, wir haben gerade kurz gesprochen: Für den SPÖ-Klub, darf ich gleich berichten, wir werden dem Resolutionsantrag des Kollegen Ecker zustimmen. Ich möchte kurz zur Ltg.-560 sprechen, Gebarung des Landes NÖ in Bezug auf die Dienst- und Schutzkleidung. Wir hatten da letzte Woche auch schon mit der Frau Direktor im Ausschuss ein paar Diskussionen oder paar Gespräche. Die Empfehlungen, glaube ich, liegen hier klar auf, dass (liest:) "…die Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement – die LAD3 – die Beauftragung von Dienststellenleitungen mit der Ausstattung von Bediensteten mit Dienst- und Schutzkleidung und aufgrund der bewährten Verwaltungspraxis die maßgebenden Grundsätze und Regelungen für das Dienstkleidungswesen erlassen." Heißt im Grundsatz: Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. (Liest:)"Die Ausstattung der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten, Dienst- und Schutzkleidung, sollte hier auch geregelt werden.In der Neuregelung wären unter anderem die Kraftwagenlenker zu berücksichtigen.“ Das heißt, sehr, sehr viele Empfehlungen, die vom Rechnungshof auch gekommen sind, weil es hier anscheinend da zu sehr vielen Unklarheiten, Doppelgleisigkeiten, Mehrfachverbuchungen oder auch nicht genaue Beschaffungsvorgänge oder wie man die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung macht. Die Kritik ist hier mit keinen einheitlichen Vorschriften für die Ausstattung und Beschaffung in allen Abteilungen, überholte und nicht harmonisierte Regelungen, zum Beispiel bei technischen Kraftfahrzeugangelegenheiten, Doppelgleisigkeiten durch zentrale und dezentrale Beschaffung, zentral zum Beispiel durch die LAD3 und für den Großteil der Dienststellen dezentral, dass mehrere Abteilungen und Gebietsbauämter in kleinerem Umfang auch selbstständig Dienst- und Schutzkleidungen anschaffen, außerdem auch die Agrarbezirksbehörden und zwei Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung, die die erforderliche Dienst- und Schutzkleidung gänzlich selbstständig erfordert. Warum ist das ein Thema? Hier geht es auch um die Arbeitnehmer-Schutzvorschriften. Und wenn jede Abteilung oder jeder Bereich tut..., natürlich verständlich, weil jeder hat dort einen besonderen Wunsch... es muss halt vielleicht orange sein oder soll es vielleicht neongelb sein? Das ist alles verständlich. Aber es geht hier in erster Linie um den Schutz der Beschäftigten. Und ich glaube, hier ist es auch immens wichtig, dass es dort nicht nur die einheitlichen Standards gibt, sondern dass auch die notwendigen Schutzvorschriften, die hier die Schutzbekleidung vorsieht, dass das auch in die Beschaffung und vor allem auch in der Ausrüstung unserer Kolleginnen und Kollegen dementsprechend berücksichtigt wird. Wir haben dann auch eine kleine Diskussion gehabt oder mehrere Fragestellungen, wenn es hier um Förderverträge oder Förderverträge für Dienst- und Schutzkleidung speziell im Bereich Forstdienst geht. Hier haben wir auch versucht, eine Aufklärung zu erwirken. Wenn es aber um Förderverträge geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es auch darum, dass jemand eine Förderung gibt, dass man dann dafür hoffentlich Dienstleistung oder Waren in dem Fall auch bekommt. Aber meistens geht sich das sicher nicht auf den Cent genau aus. Das heißt, dort ist auch immer die Frage, was passiert dann vielleicht mit eventuellen Dingen oder Summen, die hier überbleiben oder diese Dinge werden die dann in weiterer Folge dann auch an die Abteilung zurückgegeben? Also, wie gesagt: Danke an den Rechnungshof! Danke an die Frau Direktorin, die da Rede und Antwort gestanden ist. Und hoffentlich auch, dass wir im nächsten Jahr dann bei der nächsten Prüfung oder vielleicht bei der Nachprüfung hier in dem Fall diese Punkte, die Sie da hier auch angekreidet haben, wo ich ein paar herausgenommen habe, dass wir diese auch zur vollsten Zufriedenheit, nicht nur des Rechnungshofes, sondern auch in ruhigem Gewissen für uns Abgeordnete in dem Fall zur Kenntnis nehmen können. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Jürgen Handler, FPÖ.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zum Bericht Landesrechnungshof NÖ, Gebarung des Landes NÖ in Bezug auf Dienst- und Schutzbekleidung. Heute ist das Thema, das für die Sicherheit und Gesundheit unserer Bediensteten im NÖ Landesdienst von zentraler Bedeutung ist und nämlich von der Ausstattung und Anschaffung zeitgemäßer Schutzbekleidung für die Mitarbeiter, die einen erheblichen Anteil für den Schutz und die Sicherheit unserer Bediensteten beitragen. Und ich möchte hier vier positive Entwicklungen in diesen Bericht besonders hervorheben und das ist erstens die Verbesserung der Materialqualität. Die neuen Schutzbekleidungen bestehen aus modernen, hochfunktionalen Materialien, die nicht nur besseren Schutz bieten, sondern auch langlebiger sind und das bedeutet mehr Sicherheit und eine längere Nutzungsdauer. Zweitens: Durch erhöhte Sichtbarkeit durch optimierte Reflexionsstreifen und leuchtende Farben ist die Erkennbarkeit unserer Straßendienstmitarbeiter deutlich verbessert worden und gerade bei schlechter Sicht und Dunkelheit ist das ein entscheidender Sicherheitsfaktor. Dann drittens: Besserer Tragekomfort. Schutzbekleidung muss nicht nur sicher, sondern auch bequem sein. Hier wurden die Schnitte und Materialien angepasst, um maximale Bewegungsfreiheit und Tragekomfort zu gewährleisten, und das ist auch ein wichtiges Signal an die Bediensteten, die täglich unter anspruchsvollen Bedienungen arbeiten. Und viertens: Wetterfeste Ausstattung, sei es bei Regen, Schnee, Hitze oder Kälte. Gerade unsere Straßenmeistereien sind bei jedem Wetter im Einsatz und die neue Schutzbekleidung schützt besser vor extremen Wetterbedingungen und sorgt auch für positive Motivation, um die Arbeitstätigkeiten zu verrichten. Und diese Verbesserungen sind nicht selbstverständlich. Es sind Ergebnisse von konsequenten und weitsichtigen Investitionen und hier darf nicht auf Biegen und Brechen gespart werden, sondern in die Gesundheit und Sicherheit der Menschen muss investiert werden. Und unsere Straßen und die gesamte Infrastruktur des Landes NÖ in Stand zu halten, ist ein unverzichtbarer Dienst für unser Land und der Bevölkerung. Und die Arbeitsweise des Fachbereiches in der Abteilung Straßendienst wurde durch den Rechnungshofbericht in vielerlei Hinsicht bestätigt und die Anregung, die Budgets und Auftragsnummern von Lieferanten über die abteilungsinterne Kreditverwaltung beziehungsweise über das Dienstkleidungsprogramm zu verfolgen, wurde mit der Einführung des neuen Kreditverwaltungsprogramms mit 1.1.2025 nachgekommen. Ebenso hat die Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement LAD3 auch den Anforderungen einer modernen Materialbewirtschaftung inklusive einer nachvollziehbaren Beschaffung und Dokumentation Rechnung getragen. Es wird derzeit im LAD3-Materialamt das Warenwirtschaftssystem umgestellt und das bestehende System eingestellt. Und mein besonderer Dank gilt daher allen Bediensteten im NÖ Landesdienst und im NÖ Straßendienst. Sie arbeiten oft unter schwierigen Bedingungen, sei es bei Glatteis, bei Starkregen oder in der Sommerhitze und sorgen dennoch zuverlässig für sichere Verkehrswege und ihr Einsatz verdient nicht nur Respekt, sondern auch die bestmögliche Ausstattung. Und ich bin zuversichtlich, dass der zuständige Landesrat, LH-Stv. Udo Landbauer, für den Straßendienst diesen positiven Weg weitergehen wird, um auch in Zukunft in Sicherheit und Nachhaltigkeit zu investieren. Denn sichere Arbeitsbedingungen sind nicht nur eine Frage der Verantwortung, sie sind auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber denjenigen, die unser Land am Laufen halten. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Anton Kasser, ÖVP.
Abg. Kasser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Bericht EVN Tarifgestaltung und Nachvollziehbarkeit. Vorweg einmal ein Dankeschön an die Frau Präsidentin des Rechnungshofes für die Detaillierung dieses Berichts. Und wir haben uns ja das Öfteren über Energiemarktsituationen unterhalten in den vergangenen Jahren und dieser Bericht bietet einen wirklich guten Überblick, wie der Energiemarkt, wie die EVN hier auch eingebunden ist und wie komplex dieses Thema auch ist. Es wurden ja schon viele Inhalte auch hier besprochen. Ich darf nur einige Ergänzungen anführen, dass die Preissteigerungen auch mit höheren Beschaffungskosten zusammenhängen. Es wurde schon gesagt, ich möchte noch erwähnen, dass die EVN auch in den Jahren 21 bis 22, rund 45.000 Kunden übernommen hat, nämlich Kunden, welche von Billiganbietern, Diskontern gekündigt wurden und somit keinen Anbieter hatten und da hat die EVN freiwillig diese Kunden zu sich genommen und mit dem Negativum, dass der Strom für diese Kunden zu Höchstpreisen in dieser Zeit auch angekauft wurde, was sich auf das Gesamtergebnis natürlich auch negativ ausgewirkt hat. Wir haben gehört, dass es betriebswirtschaftlich schwierig war, dass der Vertrieb ins Minus geraten ist. Natürlich gab es Preise mit Fixpreisen, Tarife mit Fixpreisen, da wurde auch der Preis sehr zögerlich zurückgegeben natürlich und die anderen Preise mit Index gebunden. Hier war das natürlich wirtschaftlicher und zweckmäßiger, weil das auch am Markt passiert ist. Wir haben es gehört auch, dass die Gewinne und Verluste hier nicht ganz zusammengepasst haben, dass am Ende des Tages hier auch ein Verlust zu verzeichnen war, dass die Erzeugung wohl gewinnbringend war, aber der Vertrieb entsprechend eben negativ war. Das Versprechen an die Kunden 100 Prozent Strom aus Österreich und 100 Prozent CO2-frei wurde entsprechend nachgewiesen. Ich darf da schon bemerken, dass hier auch dieser Nachweis beim TÜV Austria entsprechend gemacht wurde. Zu den Trading-Geschäften von der EnergieAllianz kann man durchaus positiv bemerken, dass die EVN immer zeitgerecht ihre Sicherheiten auch gelegt hat und damit auch Verluste vermieden hat und, dass es zu keiner Zeit zu einem Liquiditätsengpass gekommen war wie bei der Wien Energie. Also das hat die EVN ganz sicher sehr gut gemacht. Zu den Netzkosten – ein Thema, das uns natürlich noch beschäftigen wird. Wir erleben es ja, dass die Netzkosten aufgrund des gestiegenen Netzausbaus auch uns beschäftigen werden. Ich darf aber bemerken, dass das Stromnetz Niederösterreich derzeit rund 1.400 Kilometer Hochspannungsleitungen umfasst, 55.000 Kilometer Mittel- und Niederspannungsleitungen und 850.000 Anlagen von Stromkunden. Beim Gas haben wir 2.200 Kilometer Hochdruckleistung, 11.600 Kilometer Mittel- und Niederdruckleitungen sowie 235.000 Anlagen von Gaskunden. Auch da wird kräftig investiert und alles, was hier auch an Netzgebühren bei der EVN erwirtschaftet wird, wird in diesen Ausbau gesteckt, wird auch in die Instandhaltung gesteckt, und wir haben es auch gehört vom Kollegen Dorner, dass hier auch den Preis die E-Control festlegt. Aber wichtig ist, dass der Ausbau passiert, wobei das Thema abseits von diesem Bericht, dass wir Netzkosten, die über Niederösterreich hinausgehen auch verteilen möchten, natürlich eine Forderung ist, die wir nach wie vor und aktuell erheben. Zu den Fernwärmepreisen wurde ja angefragt, ob der Ukrainekrieg eine Auswirkung auf die Gestaltung der Fernwärmepreise hat und da wurde klar festgelegt, wir wissen das auch: Das System änderte sich nach dem Beginn des Krieges nicht. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Fernwärmetarife auf Basis der vertraglich vereinbarten Wertsicherungsmethoden und der Preisblätter der Wärmelieferverträge zustande kamen. Zum Resolutionsantrag der GRÜNEN: Dem werden wir nicht zustimmen. Ich glaube, dass die Indizes durchaus gerechtfertigt sind und wir erleben es in den Fernwärme- und Nahwärmeanlagen, die über das Land auch aktiv sind, dass hier die Preise nicht das Problem sind, dass die Indizes dann doch eine gewisse Gerechtigkeit auch darstellen und der Betrieb muss ja auch aufrechterhalten werden. Die Kündigung der 300.000 Anbieter hat uns beschäftigt. Das war ein Thema, das auch viele Kundinnen und Kunden sehr irritiert hat. Wir wissen – vielleicht kann ich es noch einmal erwähnen – die Kündigung erfolgte aufgrund der Kampagne des VKI, Verein für Konsumenteninformationen, welche die Anwendung von Preisanpassungsklauseln mit Zustimmungsfiktion erfolgreich abgewehrt haben. Aus diesem Grund hat die EVN dann, um Rechtssicherheit zu bekommen, 389.000 Altverträge gekündigt. 317.000 wurden dann wieder mit neuen Angeboten versehen. Und das war eine große Aktion – Wie gesagt, große Diskussionen – und da hat der Rechnungshof zu Recht betont, dass die Kommunikation hier durchaus auch verbesserungswürdig ist. Ich darf vermerken, dass die EVN inzwischen hier gehandelt hat. Die EVN hat eine Kundencharta eingeführt, die ein Leistungsversprechen abgibt und Kompensationszahlungen auch vorsieht, wenn diese Leistung nicht erbracht wird. Man kann auf der Homepage der EVN auch alle Tarife jetzt nachsehen. Die Transparenz ist im hohen Maß gegeben. Und ich glaube, dass hier die EVN sicher einiges dazugelernt hat. In diesem Sinn sage ich noch einmal "Danke" für den detaillierten Bericht, den wir gelegt haben. Die Fragen, die gestellt wurden aus diesem Haus, wurden entsprechend beantwortet und ich sage "Danke" beim Rechnungshof und wir stimmen diesem Bericht gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
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