Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-514/XX-2024 – Digitales Leistungsspektrum ausgewählter Gemeinden (Reihe Niederösterreich 2024/4)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Scherzer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich spreche heute zum Bericht des Rechnungshofs über das digitale Leistungsspektrum ausgewählter Gemeinden. Im Fokus der Prüfung standen die niederösterreichischen Gemeinden Groß-Enzersdorf und Mödling sowie die beiden Salzburger Gemeinden Hallein und St. Johann in Pongau. Ziel war es, die E-Government-Angebote dieser Gemeinden zu analysieren und die damit verbundenen internen Abläufe, Arbeitsprozesse, Kosten und personellen Ressourcen zu erfassen. Es zeigte sich, dass lediglich Groß-Enzersdorf über eine formale Digitalisierungsstrategie verfügt. In den anderen geprüften Gemeinden wurden E-Government-Elemente eher situativ implementiert, was auf fehlende strategische Ansätze hinweist. Besonders hervorzuheben sind die Empfehlungen des Rechnungshofs, die wertvolle Ansätze für die Verbesserungen bieten. Diese können nicht nur den geprüften Gemeinden zugutekommen, sondern auch anderen Städten und Gemeinden als Leitfaden dienen, um eigene Digitalisierungsstrategien zu entwickeln oder zu optimieren. Von zentraler Bedeutung sind dabei zielgerichtete Strategien, die auf Bedarfserhebungen, Kosten-Nutzenanalysen und regelmäßige Evaluierungen basieren. Wichtig ist zudem auch, dass die Wünsche der Bürger in diese Prozesse einfließen, etwa durch Ideenfindungsprozesse wie sie beispielsweise im Rechnungshofbericht auch vorgeschlagen werden. Die Vielzahl an Empfehlungen verdeutlicht aber auch den Handlungsbedarf. Der derzeitige Stand der E-Government-Lösungen unterscheidet sich stark zwischen den Gemeinden und zeigt auch, dass es noch viel zu tun gibt. Für uns Freiheitliche ist es von zentraler Bedeutung, die Weiterentwicklung des E-Government entschieden voranzutreiben. Dabei legen wir aber auch großen Wert darauf, dass die digitalen Angebote die analogen Kontaktmöglichkeiten nicht vollständig ersetzen. Während wir die Effizienz und den Komfort digitaler Lösungen ausdrücklich unterstützen, müssen all jene, die keine digitalen Formulare nutzen können und auch möchten, weiterhin die Möglichkeit haben, ihr Anliegen schriftlich oder persönlich einzureichen. So gewährleisten wir eine moderne, aber auch inklusive Verwaltung, die alle Gemeindebürger mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen berücksichtigt. (Beifall bei der FPÖ.) Die Bedeutung der Wahlfreiheit spiegelt sich auch im Bericht des Rechnungshofs wider. Der zeigt, dass in allen geprüften Gemeinden trotz vorhandener digitaler Angebote weiterhin viele Unterlagen in Papierform eingereicht werden. Digitale Formulare können Verwaltungsprozesse effizienter gestalten und werden von vielen Bürgern geschätzt. Dennoch ist es unerlässlich, analoge Alternativen beizubehalten. Abschließend möchte ich betonen, dass die Digitalisierung in den Gemeinden ein unverzichtbarer Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der Verwaltung ist. Gleichzeitig ist es von großer Bedeutung, dass die Entwicklung die Bedürfnisse der Bürger berücksichtigt. Die Empfehlungen des Rechnungshofs bieten eine gute Hilfestellung für alle Gemeinden, worauf sie aufbauen können und sowohl digitale als auch analoge Angebote zukunftssicher zu gestalten. Den vorliegenden Rechnungshofbericht nehmen wir selbstverständlich zur Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gmünd
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs