Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-460/XX-2024 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2025 und 2026
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Hoher Landtag! Mitglieder der Landesregierung! Wohnen ist ein Grundbedürfnis, und in der aktuellen Zeit ist es wichtig, gemeinsame Anstrengungen zu bündeln. Die Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für ein Eigenheimwohnbaupaket zur Verfügung, das in Niederösterreich umgesetzt wird. Jeder, der im Eigenheim Förderung des Landes gewährt wird, kann einen Antrag auf Einmalzuschuss in der Höhe von fünf Prozent vom Bankdarlehen mit maximal 200.000 Euro stellen. In der Regel haben die meisten Förderwerber einen Kredit von mindestens 200.000 Euro, da erhalten fast alle einen Einmalzuschuss von 10.000 Euro, der nicht mehr zurückzuzahlen ist. Dieser kann bis 31.12.2025 beantragt werden, und man rechnet mit Anträgen von 1.600 bis 2.000. Niederösterreich hat sich für diese genannte Variante des Bundes entschieden, da mit den anderen Möglichkeiten Darlehen in der Höhe von maximal 200.000 und einen gedeckelten Zinssatz von 1,5 Prozent an die Förderwerber zu vergeben, die Unterstützung des Bundes nur für vier Jahre geplant gewesen wäre. Die Erfahrung mit Zinscap hat gezeigt, dass solche Maßnahmen bei Beendigung der Zinsunterstützung sprunghaft ansteigende Kreditraten zur Folge haben. Um dies zu verhindern, haben wir uns entschieden, den rechnerischen Zinszuschuss, der vier Jahre als Einmalzahlung gleich zu Beginn zur Verfügung zu stellen. Wer Häuslbauern rasch und unbürokratisch hilft, hilft doppelt. Die Mittel des Bundes wurden landesseitig mehr als verdoppelt. Danke dafür an unsere Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. (Beifall bei der ÖVP und LR DI Schleritzko.) Wie Kollege Edlinger schon angeführt hat, werden die Sanierungen im großvolumigen Wohnbau attraktiviert. Diese Förderung findet auch für bewilligte, aber noch nicht zugesicherte Ansuchen statt. Auch die Subjektförderung wird verbessert. Damit auch sozial schwächer gestellte Haushalte sich ein lebenswertes Zuhause leisten können, werden diese durch die Förderschienen, Wohnzuschuss, Wohnbeihilfe vom Land NÖ durch einen Zuschuss zum monatlichen Wohnungsaufwand unterstützt. Dadurch erhielten 2023 rund 15.500 Haushalte Zuschüsse in der Höhe von ca. 38 Millionen Euro. Diese Zahlen untermauern die soziale Treffsicherheit und Notwendigkeit dieser Förderschiene. Auch die Einkommensgrenze wurde signifikant erhöht auf rund 20 Prozent. Rückwirkend ab dem 1. März 2024 erhält jeder, der einen Wohnzuschuss oder eine Wohnbeihilfe bezieht, automatisch von Amts wegen eine erhöhte Betriebskostenpauschale von 1,5 Euro auf den Quadratmeter. Dafür stellt das Land NÖ zusätzlich zu den geplanten 40 Millionen noch weitere 8,5 Millionen zur Verfügung. Auch im Bereich Junges Wohnen und begleitetem Wohnen wurden die Förderungen angehoben. Altbausanierungen im Eigenheimbereich: Die Annuitätenzuschüsse bei Sanierungen im Energieausweis und Sanierungen ohne Energieausweis werden jeweils um vier Prozent angehoben. Die nunmehr seit 1.8. in Kraft befindliche KIM-Verordnung hat neben den gestiegenen Baukosten wesentlichen Anteil daran, dass die Neuvergabe von Krediten für Wohnzwecke jedenfalls seit Jänner 2023 im Vergleich zum Höchststand um weit mehr als 50 Prozent eingebrochen sind. Die KIM-Verordnung stellt eine Belastung bzw. Barriere für Jungfamilien bei der Schaffung von Eigentum dar mit verankerter Schuldendienstquote von maximal 40 Prozent des Einkommens. Mit der Entscheidung, die Ausnahmekontingente einheitlich auf 20 Prozent zu heben, werden die Prozesse für alle Banken vereinfacht und stellen eine Erleichterung für die Banken dar und ermöglicht, dies flexibler für die Bedürfnisse der Häuslbauer zu reagieren. Die Situation für Familien wird durch die erwähnten Maßnahmen bei der Wohneigentumsschaffung aber kaum nachhaltig verbessert, denn vor allem die Schuldendienstquote von maximal 40 Prozent des verfügbaren Einkommens bleibt unangetastet. Zum Bericht über die Gebarung und die Tätigkeit des Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich darf ich informieren, dass zum Bilanzstichtag der Stand an aushaftenden Darlehen knapp 89 Millionen beträgt. Der Fonds verfügt über einen Jahresabschluss über ein Bankguthaben in der Höhe von mehr als 29,8 Millionen Euro, das zur Bedeckung von Wohnungsförderungen eingesetzt wird. Der Fonds hat im Berichtsjahr eine Vermögensvermehrung von über 863.000 Euro zu verzeichnen. Er leistet damit in dieser Höhe einen positiven Beitrag zum Maastricht-Kriterium des Landes. Der Gewinn resultiert aus Zinserträgen aus Darlehensgewährungen. Demgemäß erhöht sich das Stammvermögen des Fonds gegenüber des Vorjahresabschlusses von knapp 17,7 Millionen Euro bis zum Bewertungsstichtag 2023 auf 18,5 Millionen Euro. Zum Resolutionsantrag möchte ich anführen, dass beim Verkauf 2021 es negative Zinsen gab, daher das überraschend gute Ergebnis. Aktuell ist dies nicht realistisch. Es wäre eine Ungleichbehandlung der Bevölkerung. Ein kleiner Teil könnte günstig ihr Darlehen zurückkaufen, alle anderen, die Wohnbaukredite aufgenommen haben, dürfen dies nicht. Auch Darlehen von Privaten würden nicht berücksichtigt. Die Leute, die sich an Wohnbaudarlehen bedienen, machen dies ja, weil sie Geld ausborgen müssen und haben nicht die ausreichenden finanziellen Mittel, um das herauszukaufen. Zum Thema Veranlagungen darf ich auch hinweisen auf den Generationsfonds, wo rund 2,6 Milliarden für die Niederösterreicherinnen veranlagt sind. Das Land NÖ leistet mit Unterstützung des Bundes einen großen Beitrag für leistbares Wohnen in Niederösterreich und ich darf Sie daher ersuchen um Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. (Beifall bei der ÖVP und LR DI Schleritzko.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich