Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-460/XX-2024 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2025 und 2026
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir sind ja hier auch angetreten, um nicht nur zu kritisieren, sondern auch konstruktive Beiträge zu leisten. Und ich darf das am relativ Ende der Budgetdebatte auch mit einem noch einzubringenden Resolutionsantrag machen. Es geht um die Etablierung einer effektiven Schuldenbremse im Verfassungsrang. Wie wir wissen, äußert sich populistische Politik ja darin, dass die Regierung für die Lösung wirtschaftspolitischer Probleme einfach schnellwirkende Maßnahmen einsetzt und die mittel- und langfristigen Kosten dabei gerne ignoriert. Die Bürgerinnen und Bürger sollen im Hier und Jetzt ein Leben über den Verhältnissen haben, um die Popularität der Regierung nicht infrage zu stellen. Niederösterreich liegt bei einer Pro-Kopf-Verschuldung – also pro Person – von 5.300 Euro nur an Landesschulden. Es gibt ja dann noch... wir haben ja noch Gemeinden und die Bundesebene. Und diese Last verstellt uns den Weg in die Zukunft, ist verantwortungslos gegenüber den kommenden Generationen. Die Staatsschulden von heute sind die Steuern von morgen. Die NÖ Landesregierung hat es in den letzten Jahren – wie wir das jetzt auch schon ausführlich in zwei Tagen gehört haben – nie geschafft, die Ausgaben innerhalb der vom Landtag genehmigten Grenzen zu halten. Steigende Verschuldung und sinkendes Nettovermögen waren die Folge. Um diese Politik auf Kosten der Zukunft endlich zu beenden, fordert NEOS die Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang. Nur eine in der NÖ Landesverfassung verankerte Schuldenbremse würde dafür sorgen, dass Niederösterreich in konjunkturell guten Jahren regelmäßig positive Nettofinanzierungssalden erzielt. Mit dadurch geschaffenem Spielraum können dann notwendige Investitionen in schlechten Jahren finanziert werden. Es ist mir auch ein Anliegen, weil die Kollegin Helga Krismer-Huber auch einmal dazwischen so bemerkt hat, ja, wir wollen ja... wir sehen das nicht, dass man manchmal Schulden machen muss, weil sinnvolle Aufgaben damit auch zu bedienen sind, das möchte ich wirklich ganz, ganz klarstellen. Selbstverständlich gibt es Zeiten, wo Schulden gemacht werden müssen, weil ja damit Investitionen für die Zukunft auch durchgeführt werden müssen. Das kennt jeder Private, der ein Haus baut oder eine andere langfristige Anschaffung hat, dass es Sinn machen kann, dafür auch in eine Verschuldung zu gehen und in eine Fremdfinanzierung zu gehen, aber nicht für die laufenden Haushaltsausgaben. Und deshalb schlagen wir ja auch eine Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild vor, das heißt, es ist nicht eine absolute Schuldenbremse, dass nicht dort, wo das benötigt wird, auch eine Verschuldung gemacht werden kann. Konkret werden im Fall der Schuldenbremse die zulässigen Ausgaben auf die Höhe der um einen Konjunkturfaktor bereinigten Einnahmen begrenzt. Damit ist dafür gesorgt, dass in einer Hochkonjunkturphase der Konjunkturfaktor kleiner als eins ist und damit Überschüsse erzielt werden müssen, während in einer Rezession Defizite erlaubt werden. Über dem kompletten Konjunkturzyklus ist der Haushalt somit ausgeglichen. Die Zahlen des Voranschlags der Jahre 2025 und 2026 zeigen, dass eine Schuldenbremse nach dem Schweizer Vorbild notwendig ist, um eine zukunftssichere Budgetpolitik sicherzustellen. Dafür muss die Schuldenbremse mit einem entsprechend gesetzlichen Hebel ausgestattet werden. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung, insbesondere der Landesrat für Finanzen, wird aufgefordert, dem Landtag ein Gesetz zuzuleiten, das vorsieht, eine Schuldenbremse im Verfassungsrang zu etablieren, welche zum Ziel hat, über den Konjunkturzyklus ein ausgeglichenes Budget sicherzustellen. Außerdem soll die Effektivität dieser Fiskalregeln durch folgende Kriterien abgesichert werden:
Keine neuen Schulden mehr – nicht mehr ausgeben als einnehmen.
Klar formulierte Regeln, die sich auf technisch eng definierte Variablen beschränken, die wenigen Revisionen unterliegen und von den statistischen Ämtern zeitnah publiziert werden und damit prognostizierbar sind.
Starke Sanktions- und Korrekturmechanismen
Überwachung durch unabhängige Institutionen wie etwa Landesrechnungshof sowie Fiskalräte, die sich aus Fachkunden, Expertinnen zusammensetzen, die keine politischen Amts- oder Mandatsträgerinnen sind.
Die Schuldenbremse soll mit dem Jahr 2025 in Kraft treten."
Ich weiß, das klingt alles sehr technisch. Es wäre ein wichtiges Zeichen, dass der Landtag hier sich selbst ernst nimmt und vor allem das Anliegen für das Land und für die Generationen, die hier weiter wohnen und leben werden, auch berücksichtigt. Ich ersuche hier Zustimmung. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Mödling
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich