Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-460/XX-2024 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2025 und 2026
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrte Präsidentin! Werte Mitglieder der NÖ Landesregierung! Hoher Landtag! Umwelt ist natürlich ein wichtiges Thema, mit dem wir uns in Niederösterreich schon lange Zeit beschäftigen, weil wir wissen, dass eine gesunde Umwelt, eine intakte Natur, die Lebensgrundlage für uns alle ist. Und ich möchte einen Teilbereich daraus besprechen in meiner Wortmeldung, der in den letzten Sitzungen des Öfteren auch Anlass für Debatten war, nämlich geht es um den Bodenschutz, es geht um die Flächennutzung in Niederösterreich. Ein sehr wichtiges Thema, unsere Lebensgrundlage ist nun einmal der Boden. Wie wird die Fläche in Niederösterreich genutzt? 94 Prozent der Landesfläche sind Äcker, Wälder, Gärten, Gewässer und Berge. Nur sechs Prozent sind verbaut für Gebäude, für Betriebsanlagen, für Straße und Schiene. Auf diesen sechs Prozent der Landesfläche findet die Wertschöpfung statt, findet das Leben statt und ich glaube, dass wir das uns immer wieder vor Augen führen müssen, dass nicht Natur zerstört wird, wenn wir 94 Prozent unverbaute Fläche in unserem Land haben. Unsere Leitlinien sind "Böden schützen und intelligentnutzen". Das heißt, gerade für diese Zwecke, die ich genannt habe – für Wohnraum, für Arbeitsplätze, für Energie – ist es auch notwendig, Boden zu verbrauchen. Die zweite Leitlinie heißt "innen vor außen", das heißt, die Ortskerne verdichten statt Böden sinnlos zu verbauen. Wir haben dazu verschiedene Maßnahmen in den letzten Jahren gesetzt. Ich möchte nur einige exemplarisch nennen wie den blau-gelben Bodenbonus, wo 60 Gemeinden beraten wurden, wie hier versiegelte Flächen wieder entsiegelt werden können. Es sind bereits 16 Projekte gefördert worden, darunter der Nibelungenplatz in Tulln, der Hauptplatz in Amstetten oder die Neugestaltung des Johannesplatzes in Laxenburg. Mehr als 130 Schwammbäume sind in dieser Aktion gesetzt worden und eine klimafitte Grünraumgestaltung wurde mittlerweile auf mehr als 17.000 Quadratmetern umgesetzt. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Bewusstseinsbildung zum Thema Bodennutzung und Bodenversiegelung. Niederösterreich ist natürlich als Flächenland, als besiedeltes Flächenland, immer wieder in der Kritik über den Bodenverbrauch. Alle Zahlenspielereien, die hier oft genannt werden, haben aber oft sehr wenig Aussagekraft (Abg. Dr. Krismer-Huber: Na da brauchst du dir ja nur das Land anschauen. Schau dir das an!), weil gerade die ländlichen Gebiete in kleinen Dörfern, wo die Einwohner weniger werden und die Gebäude nicht, haben wir plötzlich die doppelte Wohnfläche oder die doppelte verbrauchte Fläche pro Einwohner und das sagt überhaupt nichts darüber aus, was hier tatsächlich verbaut wird. Und auch andere abstrakte Zahlenspiele, die hier herumgeistern, wie das 2,5 Hektar-Ziel des Bundes, würde bedeuten, dass in Niederösterreich pro Gemeinde im Durchschnitt pro Jahr 3.400 Quadratmeter nur verbaut werden dürften: Für Kindergärten, für Wohnraum, für leistbaren Wohnraum, für die Schließung von Baulücken, für Wirtschaftsentwicklung, für Sportflächen, für Freizeitanlagen und ich glaube, das sagt nichts darüber aus, was tatsächlich geschaffen wird und wäre nur eine unnötige Begrenzung. Wir haben in Niederösterreich ein Bodenschutzpaket im Jahr 2020 beschlossen, das weniger Parkplätze bei Supermärkten vorsieht, die Möglichkeiten von Gründächern, -fassaden und Parkplätzen. Wir haben eine Widmungsbremse für große Widmungsflächen beschlossen und neue Widmungskategorien für eine nachhaltige Wohnbebauung und verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete. Wir haben einen Bauzwang für Neuwidmungen, damit Grund und Boden kein Spekulationsobjekt sind und wir haben verpflichtende Flächenbilanzen bei allen Neuwidmungen. Es ist in Niederösterreich aufgrund des Raumordnungsgesetzes nicht mehr möglich, Einkaufszentren auf die grüne Wiese zu bauen und verschiedene andere Dinge, die im Raumordnungsgesetz geregelt sind. Mit den Leitplanungen, die in den letzten zweieinhalb bis drei Jahren in den Regionen ausgearbeitet wurden mit den Gemeinden... aus diesen sollen nun regionale Raumordnungsprogramme erstellt werden und in diesen Raumordnungsprogrammen soll vor allem Grünraum geschützt werden. In vielen Arbeitsgesprächen mit den Gemeinden, mit Fachexpertinnen und -experten wurden hier landesweit 2.000 Beteiligte eingebunden und es werden 4.000 Änderungspunkte durchgeführt. Die Schwerpunkte dieser regionalen Leitplanungen sind die Festlegungen von agrarischen Schwerpunkträumen, von multifunktionalen Landschaftsräumen und von regionalen Grünzonen, mit denen wertvolle Grünräume und Biotope vernetzt werden sollen, mit denen wertvolle Grün- und Freiflächen erhalten werden sollen, die Identität der Kulturlandschaft erhalten werden soll und hochwertige Böden für die Ernährungssicherheit entsprechend geschützt werden sollen. Über 600.000 Hektar werden so vor Verbauung geschützt und stellen eine wichtige Lebensgrundlage für unser Land dar. Es wird in diesen regionalen Leitplanungen und daraus abfolgend aus den regionalen Raumordnungsprogrammen werden auch über örtliche Siedlungsgrenzen festgelegt, die zum einen die ungünstigen Entwicklungen, das Zusammenwachsen von Ortschaften verhindern sollen, die damit beitragen zu einem Erhalt der landschaftlichen Schönheit unseres Landes und zum anderen sollen hier auch mit flächigen Siedlungsgrenzen geschlossene Baulandflächen hier erreicht werden. Es wurden in über 40 Regionsforen, in 49 teilregionalen Arbeitsgruppen und 80 Kommunikationsgruppensitzungen mit den betroffenen Gemeinden und den Fachleuten diese Grundlagen dafür geschaffen und in den nächsten Wochen sollen diese regionalen Leitplanungen auch in Begutachtung geschickt werden und im Herbst des heurigen Jahres auch am Verordnungswege entsprechende Rechtskraft erwachsen, damit sie als Grundlage für die weitere Entwicklung unseres Landes auch herangezogen werden können. Ein weiteres Thema ist die Interkommunalität bei neuen Betriebsgebieten. Bei größeren Betriebsgebieten ist hier vorgesehen, dass Gemeinden zusammenarbeiten müssen. Was verschiedene Vorteile dieser Kooperation sind, ist, dass auch kleine Gemeinden von Kommunalsteuer profitieren können, wenn sie sich beteiligen an Betriebsgebieten, die verkehrsmäßig und infrastrukturmäßig an den Standorten liegen, an denen sie sonst nicht profitieren könnten. Es werden Ressourcen und auch Risiken aufgeteilt auf die Gemeinden und auch der Wettbewerb, unter dem viele Gemeinden stehen, weil sie für die Lukrierung von eigenen Einnahmen auch Betriebsgebiete widmen müssen. Dieser Wettbewerb soll auch hintangehalten werden, weil die Gemeinden zusammenarbeiten. Damit wird auch die Verhandlungsposition der Gemeinden gegenüber Unternehmen erhöht und Grund und Boden nachhaltig genützt und auch die Unterstützungsmöglichkeiten auch des Landes NÖ über Regionalförderung wie etwa ecoplus werden hier besser ausgenützt und können besser geregelt werden. In diesem Sinne stellt auch das Budget für die Jahre 2025, 2026 die Basis dafür dar, dass wir in diesen Bereichen gut weiterarbeiten können und daher stimmen wir diesem Budget auch zu. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Krems
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- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich