Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-420/XX-2024 – Intelligente Messgeräte (Smart Meter) – Einführungsstand 2022 (Reihe Niederösterreich 2024/2)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber(NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ja, dieser Bericht ist durchaus kontroversiell zu interpretieren. Ich werde versuchen, hier einigermaßen unsere Position durchzuführen. Wenn man sich den Bericht so durchliest, entsteht zuerst einmal der Eindruck, da hat überhaupt nichts funktioniert bei der Sache. Ausgehend von der EU-Richtlinie 2009/72/EG aus dem Jahr 2009 wurden in Österreich die intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung und die intelligente Messgeräte-Ausführungsverordnung erlassen. Beide unter großem Zeitdruck, der vor allem vom damaligen Regulator Walter Boltz ausgeübt wurde. Das Ergebnis, ich zitiere aus dem Bericht (liest:)"Die von den Landesnetzbetreibern großteils in den Jahren 2013 bis 2016 beschafften Smart Meter erfüllten die qualitativen Vorgaben der E-Control und den Sicherheitskatalog des Branchenverbands zum Teil nicht, da die Hersteller derartige Geräte erst mit Einschränkungen, sowie der Aussicht auf spätere Nachrüstung und Software-Updates anbieten konnten. Gleichzeitig bestanden quantitative und zeitliche Ausrollungsvorgaben des Ministeriums. Für die zur Umsetzung verpflichtenden Netzbetreiber entstanden daraus Zielkonflikte." Ja, klingt nach verbesserungsfähigem Projektmanagement, würde ich sagen. Offenbar wurde weder vom Ministerium – das war damals von der rot-schwarzen Stillstandskoalition geführt – noch vom damals noch sehr offensiv agierenden Regulator ein Best-Practice-Prozess in Gang gesetzt worden. Immerhin hat es sich ja um eine europaweite Maßnahme gehandelt und man hätte sich anschauen können: Wie machen denn das andere Länder? Na, hierzulande hat man natürlich eine österreichische Lösung gefunden in Form einer föderalistisch geprägten Umsetzung. Das Ergebnis wird im Bericht beschrieben, zusammengefasst allerdings mit dem Berichtsstichtag Ende 2022. Verzögerte Ausrollung, erhebliche Kostenüberschreitung von 830 Millionen auf 1,8 Milliarden Euro. Und da reden wir nur von den Investitionskosten und bescheidener Nutzen sowohl auf Netzbetreiber als auch auf Verbraucherseite, unter anderem, weil die Geräte zwar installiert wurden, aber keine Daten liefern. Und da wurde besonders Niederösterreich negativ hervorgehoben. Na ja, die gute Nachricht: Seit Ende 2022 ist einiges passiert, wie mir der EVN-Vorstand in einem Telefonat auch erklärt hat. Der bereits im Bericht bestätigte hohe Ausrollungsgrad in Niederösterreich im Jahr 2022 hat sich mittlerweile auf 99,2 Prozent erhöht, also fast alle. Und davon sind 98 Prozent kommunikativ, nicht 53 Prozent, wie im Rechnungshofbericht festgestellt. Zu den Kosten: Sie sind tatsächlich von 830 Millionen deutlich angestiegen. Aber die 830 Millionen stammen erstens aus 2011, haben sich auf einen Ausrollungsgrad von 95 Prozent bezogen und nicht auf die nahezu 100, die wir jetzt als neues Ziel haben. Dazu kamen erhöhte Anforderungen zum Datenschutz, zur Datensicherung, der Opt-out-Regelung und schließlich hat die Covid-bedingte Störung der Lieferketten auch nicht positiv gewirkt. Und tatsächlich haben wir in Niederösterreich hier die niedrigsten Kosten bei Investition und Betrieb pro Smart Meter zu verzeichnen und auf Seite 82 ist das im Bericht übersichtlich dargestellt. Da sieht man auch, dass in Oberösterreich die Kosten am höchsten waren. Warum? Weil dort Pionierarbeit geleistet wurde und der Rollout schon vor Festlegung der Spezifikationen begonnen hat, weil man sich hier Einsparungen bei der Ablesung, die bei intelligenten Messgeräten natürlich remote erfolgen kann, versprochen hat. Der Nutzen der Smart Meter ist nach wie vor ambivalent zu beurteilen. Der unmittelbare Kundennutzen ist für Nicht-Einspeiser tatsächlich sehr überschaubar. Ich kann mir anschauen: In welcher Viertelstunde habe ich wie viel verbraucht? Ich persönlich habe einmal gecheckt: Was brauche ich denn so in der Nacht, wenn die Geräte alle auf Standby sind? Ja, das nimmt man dann zur Kenntnis und man reagiert oder auch nicht. Viel größer ist der Nutzen nicht. Anders ist es bei Photovoltaikeinspeisern natürlich. Hier geht es um die Abrechnung, aber man kann natürlich auch das Verbrauchsverhalten besser steuern, dass man die Verbraucher dann einschaltet, wenn die Anlage auch liefert. Energiegemeinschaften wären ohne Smart Meter überhaupt nicht möglich. Das ist vielleicht auch eine ganz wichtige Erkenntnis. Und der Nutzen der Netzbetreiber liegt nicht im Ausspionieren der Verbraucher wie das vielleicht manche glauben, sondern im rechtzeitigen Erkennen von Problemzonen im Netz und der zielgerichteten Planung und der Realisierung von Ausbaupunkten. Man muss auch sagen, dass die Kosten des Betriebs tendenziell höher sind als die eines Ferraris-Zählers. Wir haben – wie bei allen elektronischen Geräten – hier mit kürzeren Lebensdauern zu rechnen, aber auch deshalb, weil sich die Geräte immer wieder weiterentwickeln, neue Schnittstellen haben und neue Funktionen. Smart Meter haben auch einen gewissen Eigenverbrauch an Strom. Diese ganzen höheren Kosten werden – das muss man sagen, wie es ist – über die Messkosten auf die Verbraucher übergewälzt. Noch zum Datenschutz: Da haben sich bisher keine Probleme ergeben. Nein, die EVN weiß nicht, was und für wen ich koche und auch von erhöhter Elektrosmogbelastung wird im Bericht nichts geschrieben. Abschließend möchte ich noch dazu sagen, weil es hier passt: Smart Meter sind Teil der grünen Transformation, aber die Kosten des Netzausbaus dürfen nicht an Niederösterreich hängen bleiben – das hat an anderer Stelle, glaube ich, schon der Kollege Kasser heute erwähnt – man kann es nicht oft genug wiederholen. Wir nehmen den Bericht gerne zur Kenntnis, auch wenn er – wie ich ausgeführt habe – nicht den Letztstand der Dinge darstellt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
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