Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-394/XX-2024 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
Berichterstatterin
Redner
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam zu verhandeln. Ltg.-393, eine Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, und die Ltg.-394. Eine Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher Frau Abgeordnete Schmidl die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Schmidl(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-393, eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens. Die gegenständliche Vereinbarung bildet die Umsetzung der für den Gesundheitsbereich relevanten Teil des Finanzierungsausgleiches von 2024 bis 2028 ab. Die bisherige Finanzierungssystematik bleibt grundsätzlich aufrecht. Inhaltliche Schwerpunkte: Zurverfügungstellung zusätzlicher Mittel zur Stärkung des niedergelassenen und des spitalambulanten Bereiches, Festlegung zur Thematik Gesundheitsplanung, Digitalisierung im Gesundheitswesen, leistungsorientierte, Finanzierung und Dokumentation. Ich stelle daher den Antrag, Antrag des Gesundheits-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß 15a Bundes-Verfassungsgesetz über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens wird genehmigt."
Zweitens stelle ich den Antrag mit der Ltg.-394, Vereinbarung gemäß 15a Bundes-Verfassungsgesetz Zielsteuerung-Gesundheit. Die gegenständliche Vereinbarung legt die Eckpunkte und die Inhalte der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern fest und hat insbesondere Verbesserung der Abstimmungen zwischen den verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens zum Inhalt. Ich stelle daher den Antrag des Gesundheits-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung gemäß 15a Bundes-Verfassungsgesetz Zielsteuerung-Gesundheit wird genehmigt."
Herr Präsident, ich bitte um Abstimmungen und Einleitung der Diskussion.
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Ich bedanke mich für die Berichterstattung und eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Indra Collini, NEOS.
Abg. Mag. Collini(NEOS):Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf bei diesem Tagesordnungspunkt meine Kollegin und Gesundheitssprecherin Edith Kollermann vertreten. Die Gesundheitsversorgung ist eine wesentliche Aufgabe des Sozialstaates – das ist keine Frage – und sie wird finanziert von Beitrags- und Steuerzahlerinnen, erbracht hingegen von Tausenden von Menschen, die im Gesundheitsbereich arbeiten. Und an dieser Stelle möchte ich den Herren und Damen, die in dem Bereich tätig sind, auch ein herzliches "Danke" sagen. (Beifall bei den NEOS und Abg. Mag. Scheele.) Bei den vorliegenden Anträgen geht es größtenteils um die Verlängerung der 15a Vereinbarungen zur Organisation um Finanzierung des Gesundheitswesens und es geht um die Zielsteuerung-Gesundheit. Wir halten es für sehr wichtig und für sinnvoll für die Gesundheitsversorgung einheitliche Kriterien und Ziele zu definieren. Das ist auch, glaube ich, kein Geheimnis, das würden wir uns auch in vielen anderen Bereichen wünschen: verbindliche Ziele, zum Beispiel im Klimaschutz. Hier gibt es Ziele, die definiert sind und wir finden das darum wichtig, weil es sowohl die Politik als auch die Einrichtungen selbst, denen gibt es Richtung, Orientierung und vor allen Dingen auch Klarheit, wo man hinarbeitet und darum werden wir den Anträgen auch zustimmen. Aber natürlich gibt es bei den vorliegenden Anträgen auch ein paar Punkte, die man kritisch hinterfragen sollte und die man auch diskutieren sollte. Gleich zu Beginn ist uns ins Auge gestochen der Leitsatz, weil der ist nämlich neu: "digital vor ambulant vorstationär". Was ist neu? Neu ist der Fokus auf digital und es ist selbstverständlich dem Bevölkerungswachstum geschuldet, der demographischen Entwicklung, sowie natürlich auch der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum, dass man die digitale Komponente hier so in den Vordergrund stellt und wir NEOS sehen das als eine sehr große Chance von diesen neuen digitalen Möglichkeiten regen Gebrauch zu machen. Aber man muss ehrlich sein hier: Es ist noch ein sehr, sehr weiter Weg, die Digitalisierung im Gesundheitsbereich voranzubringen, weil wir wissen, dass bei uns bisher in Österreich schon der grundlegende Datenaustausch eine katastrophale Situation ist und wir haben hier aus Corona auch nichts gelernt und wir können uns alle noch daran erinnern, dass wir bis zum Schluss der Corona-Krise eigentlich nicht wussten, wie viel Intensivbetten wir eigentlich in Österreich haben und da hat sich bis heute eigentlich auch wenig getan bzw. sind noch sehr, sehr viele Hausaufgaben zu machen. So und auch wenn der Zug in Richtung Digitalisierung gut und auch unumgänglich sein wird, die Priorisierung "digital vor ambulant", das ist schon etwas, was wir hinterfragen. Denn wir sind der Meinung, dass gerade im niedergelassenen Bereich der persönliche Umgang der Ärzteschaft mit den Patientinnen und Patienten oftmals ein wesentlicher Teil natürlich erfolgreicher Therapie ist. Die digitale Komponente, die kann und soll als zusätzliche Option jedoch neben und nicht vor ambulant eine Rolle spielen. E-Health wird künftig zunehmend eine wichtige Rolle spielen, das ist keine Frage, weil es natürlich viele Vorteile bringt, man erspart sich Anfahrtswege, weil sie die Verfügbarkeit medizinischer Versorgung räumlich wie auch zeitlich erleichtert, weil sie Zugang von zu Hause ermöglicht und dabei gerade auch für Menschen ein Riesenvorteil ist, die eingeschränkte Mobilität haben. Und auch wenn man sich überlegt: Wer will denn schon im Winter in einem Wartezimmer voll hustender und schnupfender und ansteckender Menschen sitzen, wenn man für eine einfache medizinische Frage eine Online-Konsultation in Anspruch nehmen könnte oder auch eine einfache Befundbesprechung... für die muss man oft nicht lange Anfahrtszeiten und Wartezeiten in Kauf nehmen. Was wir auch sehr begrüßen ist, dass die Vorsorge mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden soll. Gerade bei der Prävention und somit bei der Chance darauf lange gesund zu bleiben, da gibt es in Österreich noch sehr viel Luft nach oben und auch das sagen die Zahlen ganz genau. Wenn wir uns hier vergleichen mit dem EU-Spitzenreiter Schweden, dann haben die Menschen, wenn die dort 65 Jahre alt sind, im Schnitt – man muss sich vorstellen, ein Schwede, Schwedin mit 65 – hat im Schnitt noch 16,2 gesunde Lebensjahre vor sich. In Österreich 7,7 – die Hälfte davon. Also das ist ein Bereich, wo man Gelder hinlenken muss und den man massiv ausbauen muss im Gesundheitsbereich. So, was wir ganz grundsätzlich vermissen in den beiden Anträgen, das ist Mut. Und zwar der Mut der Regierenden, die ganz großen Reformen oder das ganz große Thema, nämlich besser gesagt das zentrale Thema der einheitlichen Finanzierung oder der Finanzierung aus einer Hand endlich anzugehen. Also da bleibt der Dschungel der Finanzierungssituation, da wird nichts gelichtet, es bleibt weiterhin eine Vielzahl unterschiedlicher Zahlungsströme von und zwischen den Sozialversicherungen, den Ländern, den Gemeinden, dem NÖGUS, dem Finanzausgleich und es ist und bleibt ein kompliziertes Vehikel und wertvolle Mittel versickern hier in den Strukturen, anstatt dass sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden – nämlich bei den Patienten an Patienten. Was in Niederösterreich ebenfalls bleibt, das ist die Blackbox Landesgesundheitsagentur. Die ist zwar nicht Inhalt der 15a Vereinbarung, aber man kann nicht über das Gesundheitssystem in Niederösterreich sprechen, ohne darauf hinzuweisen, dass das niederösterreichische System die Intransparenz in Perfektion ist, was die Strukturen anbelangt. Und es geht um viel Geld. Pro Jahr fließen 1,3 Milliarden Euro – das muss man sich einmal vorstellen, was das für Summen sind – in die Landesgesundheitsagentur. Jahr für Jahr reicht das Budget nicht, dass wir dort hineininvestieren, ich mag nicht sagen hineinschieben, sondern hineininvestieren. Wir müssen jedes Jahr noch was nachschießen, die Tendenz ist steigend. Und die Konstruktion, die man hier gewählt hat, nämlich diese Landesgesundheitsagentur auszulagern, ermöglicht es uns hier im Landtag nicht, dass wir irgendwie auch nur hineinschauen können und unsere Kontrollaufgabe, die wir hier haben, wahrnehmen können. Und das ist eine unhaltbare Situation und die muss man einzig und allein den schwarzen politischen Entscheidungsträgern anlasten, die hier wirklich ein schwarzes Loch – man kann es nicht anders nennen – geschaffen haben, von dem kein Licht nach außen dringt. Für uns NEOS ist klar: Wir werden bei diesem Thema hier weiter dranbleiben und versuchen Licht ins Dunkel zu bringen, obwohl der zuständige Landesrat inzwischen seit Schleritzko unsere diesbezüglichen Anfragen bis jetzt unbeantwortet gelassen hat. Seine Antwort ist eigentlich immer die gleiche. Es ist zwar sein Ressort, aber zuständig ist er nicht – um in dem Fall Kollegin Krismer von vorhin zu zitieren – und das ist in unseren Augen ein Zustand. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zum Wort gelangt Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Moser, MSc(GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Bund, Länder und Sozialversicherungen einigten sich mit der Gesundheitsreform 2013 auf ein Zielsteuerungssystem für den Gesundheitsbereich. Und nun soll mit den vorgelegten Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich für die Jahre 24 bis 28 das bestehende Zielsteuerungssystem fortgeführt und weiterentwickelt werden. Es liegen uns hier zwei Vereinbarungen vor, die sehr weitreichend sind und ich hoffe dringend – nämlich für alle Patientinnen und Patienten in Niederösterreich und in ganz Österreich – dass diese Gesundheitsreform erfolgreich umgesetzt werden kann. Es wäre dringend notwendig und ich möchte, weil diese Reform auch so umfassend ist, doch einige Punkte ansprechen und zusammenfassen. Niederösterreich bekommt aus dem Finanzausgleich 437,4 Millionen Euro zusätzlich bis 2028 zur Verfügung und Bedingung ist eben, dass diese Reformen und eine zielgerichtete Planung in Form eines detaillierten regionalen Strukturplans Gesundheit gemacht werden. Und es ist absolut dringend und absolut notwendig, dass diese Reformen umgesetzt werden und auch greifen. Wir haben schon gehört: Das Motto der Reform lautet "digital vor ambulant vorstationär". Dafür wird 1450 ausgebaut, ELGA erweitert, in dem auch Wahlärztinnen angebunden werden und für alle die kodierte Diagnoseeintragung verpflichtend wird. Es wird mehr Kassenstellen geben, bessere Öffnungszeiten, gleiche Bedingungen für Ärztinnen durch einen bundeseinheitlichen Gesamtvertrag, den es bisher noch immer nicht gegeben hat. Mehr Vorsorge- und Impfprogramme, Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und vieles mehr sind Inhalte der Reform. Und dabei treten der Bund, die Länder und die Sozialversicherungen als gleichberechtigte Partner auf. Und es geht bei dieser Reform nicht nur um die Sicherstellung einer qualitativ bestmöglichen Gesundheitsversorgung, sondern auch um den Ausbau der Gesundheitsförderung und Prävention und auch den sichergestellten Zugang dazu. Es nutzt als Beste nichts, wenn die Menschen den Zugang dazu nicht haben. Die integrative Versorgungsplanung hat die Verlagerung vom akut stationären Bereich zum tagesklinischen Bereich und zum ambulanten Bereich zum Ziel. Ein Bereich, der in Niederösterreich und im Weinviertel besonders heiß diskutiert wird, und zwar das schon seit vielen Jahren, besonders intensiv im letzten Jahr, ist der Großgeräteplan. Und auch der soll weiterentwickelt und überarbeitet werden. Hoffentlich für die Weinviertlerinnen und Weinviertler mit Erfolg, dass sie in Mistelbach einen Kassenvertrag für ihr MRT bekommen. Festgelegt ist der Schwerpunkt auf interdisziplinäre Versorgungsmodelle, nicht nur für Medizinerinnen, sondern vor allem gemeinsam mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen und Anbietern, die eine wesentliche Funktion haben. Multiprofessionelle und integrative Versorgungsformen wie Gruppenpraxen, Ambulatorien und Primärversorgungseinheiten werden absolut Vorrang haben. Und dabei soll der gesicherte Zugang zur nachhaltigen Sachleistungsversorgung Voraussetzung sein. Das heißt, die Kassenleistung hat absolute Priorität. Und für diese Sachleistungen wird es verbindliche und einheitliche Leistungskatalogie geben. Dazu ganz wichtig in einem Flächenbundesland wie Niederösterreich: Die Standorte dafür sollen flächendeckend und regional gleichmäßig verteilt werden und – auch das steht in der Vereinbarung – auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein. Und für beides gibt es hier in Niederösterreich ja noch großen Aufholbedarf, wie wir alle wissen. Weder im Weinviertel noch im Waldviertel gibt es derzeit ein Primärversorgungszentrum oder eine Primärversorgungseinheit. Ganz wesentlich für mich auch der Bereich Public Health in Form von Schaffung von gesellschaftlichen Bedingungen und Umweltbedingungen für ein gesundes Leben. Ganz wichtig, und das ist eigentlich, was wir fast jedes Mal hier in der Sitzung diskutieren: das Personal. In der Vereinbarung auch drinnen umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichend Gesundheitspersonal. Ein Teil davon: Es wird Teilkassenstellen für Ärztinnen geben, die sonst im öffentlichen Bereich tätig sind, die Öffnung der Vorhaltebereiche, Aktualisierung der Berufsbilder und Rechte und die Erleichterung von Nostrifikationen vor allem im Pflegebereich. Für den Gesundheitsbereich wird es ganz klare Ausgaben-Obergrenzen geben. Diese sind festgelegt und sind an das nominelle Wachstum des Bruttoinlandprodukts gekoppelt. Und was mir besonders wichtig ist und über das ich hier im Landtag schon einige Male gesprochen habe: eine regionale Strukturplanung "Gesundheit" ist zwingend. Ein Herumdrücken und Verschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, so wie es Niederösterreich bisher gemacht hat, weil der, der 2017 fällig war, den gibt es ja jetzt noch immer nicht und wir haben 2024. Also dieses Herumdrücken und Verschieben wird es nicht mehr geben und dieser aktuelle geforderte regionale Strukturplan "Gesundheit" ist bis Ende 2025 vorzulegen. Naja, ich bin gespannt. Dazu wird es einen Zielsteuerungsvertrag um mehrjährige Zielsteuerungsübereinkommen geben, und zwar zur Planung der stationären und gesamten ambulanten Versorgung. Und dieses mehrjährige Landeszielsteuerungsübereinkommen, das ist bereits jetzt fällig, bis Ende des Quartals. Ich bin auch gespannt. Die besten Vereinbarungen und Vorgaben nützen nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden. Mit der vorliegenden Gesundheitsreform wurden Möglichkeiten geschaffen, und zwar Möglichkeiten, die Gesundheitsversorgung langfristig sicherzustellen. Und es werden selbstverständlich weitere Planungen und Maßnahmen folgen müssen. In Niederösterreich wurde ja der Gesundheitspakt geschlossen. Der soll die nötigen Reformen auf den Weg bringen. Auch da bin ich wieder gespannt. Weil die Erfahrungen der letzten Jahre lassen mich zweifeln, ob wirklich der notwendige 100-prozentige Wille da ist, hier was auf den Weg zu bringen, was Nachhaltiges, was für die niederösterreichischen Patientinnen und Patienten unterm Strich was bringt. Ich hoffe halt, dass die 437 Millionen Euro eine ausreichende Motivation sind, und dann gibt es ja noch die Macht des Faktischen, die praktisch zwingt, dass wir Reformen umsetzen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zum Wort gelangt Abgeordnete Karin Scheele, SPÖ. (Dritte Präsidentin Prischl übernimmt den Vorsitz.)
Abg. Mag. Scheele(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin in dem Fall! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vorweg: Auch meine Fraktion wird diesen beiden wichtigen Vereinbarungen zustimmen. Einerseits über die Finanzierung und die Organisation des Gesundheitswesens und über die Zielsteuerung. Ich bin froh, dass meine beiden Kolleginnen schon viel dazu gesagt haben, weil ich glaube, meine Stimme reicht heute nicht ganz aus, um auf alle wichtigen Punkte im Gesundheitsbereich einzugehen. Die Vereinbarung über die Organisation und die Finanzierung sieht elf Schwerpunkte vor. Die überregionale und auch sektorübergreifende Planung des Gesundheitswesens und als Punkt zwei die Sicherstellung und die Verbesserung der Qualität der Effizienz. Wenn wir den Berichten in den Medien, in den Gesprächen trauen, dann ist das eh schon sehr visionär und ich glaube, es geht auch darum, eine Qualität, die wir in der Vergangenheit gewohnt waren, aufrechtzuerhalten und den Bedürfnissen entsprechend weiterzuentwickeln. Ich habe die Hoffnung, dass mit dem Gesundheitspakt endlich Jahre, die wir versäumt haben, wo wir säumig sind als Bundesland, der regionale Strukturplan auch wirklich umgesetzt wird und endlich vereinbart wird. Es ist schon gesagt worden, ein Gesamtplan ist unerlässlich, um die richtigen Schritte im Gesundheitsbereich zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.) Und es ist schon traurig, dass wir, die wir für uns immer in Anspruch nehmen, dass Niederösterreich in vielen Bereichen die schnellste Region ist, besonders schnell ist hier so hinterherhinken. Die Vereinbarung über die Finanzierung und die Organisation des Gesundheitswesens sagt eben in Artikel 5, was der österreichische "Strukturplan Gesundheit" vorgibt, nimmt Bezug auf die regionalen Strukturpläne und redet dabei auch über eine Flächendeckung bei Großgeräten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben genau ein Jahr Jubiläum, wo wir einstimmig einen Antrag hier beschlossen haben, für die flächendeckende Versorgung in Niederösterreich mit MRT-Geräten. Ich habe jetzt noch einmal das Protokoll angeschaut. Der Antrag des Kollegen Rene Zonschits wurde damals abgelehnt und man hat gesagt: "Na wollen wir doch nicht diese Forderung nach einem MRT-Gerät in Mistelbach, Bereich Mistelbach-Horn, machen? Wir sind ja für ganz Niederösterreich zuständig und deswegen erweitern wir diesenAntrag." Wir haben gesagt, da sind wir natürlich dafür, aber wäre es nicht gut, trotzdem dezidiert die Region Mistelbach-Horn zu nennen? Hat man gesagt: "nein". Ein Jahr ist es und nicht nur ich, sondern Sie alle werden Mails bekommen, wo man darauf aufmerksam macht, wo man sich wundert, wie ein einstimmiger Landtagsbeschluss so gar keine Wirkung zeigen kann, wo man sich auch im Gesundheitsministerium erkundigt hat und die Antwort war: Niederösterreich ist mit keinem Antrag in diesem Bereich an das Ministerium, an die zuständige Stelle herangetreten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich fände es auch gut, wenn der zuständige Landesrat Luisser hier informiert, hier Schritte setzt. Ich denke mir, dass hier wahrscheinlich eine höhere Kompetenz bei ihm läge als in seinen europapolitischen Ausführungen heute. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl(SPÖ): Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Richard Punz von der FPÖ, bitteschön.
Abg. Punz, BA(FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Das Gesundheitssystem wird immer mehr zu einem Spannungsfeld und gerade im Kontext der heutigen Aktuellen Stunde mit den Fehlentwicklungen auf europäischer Ebene, denke ich, braucht es wieder Grundwerte, auf die wir uns besinnen und nach denen gehandelt wird. Die Menschen erwarten sich Sicherheit und Gerechtigkeit. Sicherheit von einem System, in das sie viel Geld einzahlen und von dem sie auch verlangen, aufgefangen zu werden, wenn sie Hilfe und Behandlungen brauchen. Gerechtigkeit, wenn es darum geht, wie der Wohlstand in unserem Land verteilt wird. Und gerade der heute angesprochene Migrationsdruck ist für die österreichische Bevölkerung selbstverständlich auch im Gesundheitsbereich spürbar. Und dass es nicht ohne Folgen bleibt, wenn man auf europäischer Ebene Millionen und in den Nationalstaaten hunderttausende Menschen ins Land lässt und diese dann auch versorgen muss, das liegt auf der Hand. Und es ist sehr wohl eine Frage der Gerechtigkeit, wenn Landsleute, die in das Sozialsystem einzahlen, dann teilweise um Therapien kämpfen müssen, während Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Herren Länder alimentiert werden und teilweise die teuersten und modernsten Behandlungen erhalten, von denen sie in ihren Heimatländern nur träumen können. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Fälle gibt es immer mehr, das wird ausgenutzt und da heißt es auch zurück zur Vernunft. Für das haben die Landsleute beim besten Willen kein Verständnis. Aber zurück zu Niederösterreich. Wir Freiheitliche haben bei der Gesundheitsreform des Bundes, die ja wesentlich in die heutigen 15 a Vereinbarungen mündet, bis zuletzt gehofft, dass eine Reform auf den Weg gebracht wird, die Probleme durch die Schaffung klarer Entscheidungsstrukturen rasch und vor allem nachhaltig beseitigt. Dem war leider nicht so, man kann sagen, der große Wurf ist nicht gelungen. Aber nichtsdestotrotz haben wir in Niederösterreich und hier sogar sehr, sehr schnell – nämlich unverzüglich – unter der Beteiligung aller zuständigen Regierungsmitglieder einen Prozess gestartet, um im Rahmen der Bundesvorgaben die Versorgungsstruktur zu verbessern. (Beifall bei der FPÖ.) Und mit der Erarbeitung des NÖ Gesundheitspaktes ist Niederösterreich damit das erste Bundesland in der Tat, das den sich geänderten Rahmenbedingungen in der Gesundheitsfinanzierung und den Herausforderungen im Gesundheitswesen generell Rechnung trägt (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele.) und das eingesetzte Expertengremium wird die aktuellen Versorgungsstrukturen durchleuchten, wird Empfehlungen abgeben, die dann maßgeblich die Grundlage für eine Gesundheitsreform in Niederösterreich sein werden. Und hier möchte ich noch einmal betonen, wie wichtig und richtig es war, nicht nur alle zuständigen Regierungsmitglieder, sondern auch alle wesentlichen Player im Gesundheitsbereich hier einzubinden. Und das Ziel für uns alle muss es sein, die bestmögliche Versorgungsstruktur für unsere Landsleute in Niederösterreich zu schaffen und ich danke allen Verantwortlichen, die täglich an diesem Ziel arbeiten. Dankeschön. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl(SPÖ): Nächster Redner ist der Abgeordnete Franz Dinhobl, ÖVP. Bittesehr.
Abg. DI Dinhobl(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Diese beiden 15 A-Vereinbarungen dienen dazu, das Gesundheitswesen auch in unserem Bundesland zukünftig besser zu strukturieren, besser zu organisieren, die finanziellen Mittel, die 437 Millionen Euro, die hier zukünftig mehr in das Budget fließen werden, werden dazu beitragen, dass wir einerseits den intra-, den extramuralen Bereich neu strukturieren können. Den extramuralen Bereich – und es ist die Frage der Digitalisierung angesprochen worden – dass man Telemedizin betreiben kann und es gibt mittlerweile schon Versicherungen oder auch Automobilclubs, die das anbieten auch für Reisen direkt mit Telekommunikation sozusagen die erste Diagnose erstellen zu können. Und ich glaube, gerade für junge Menschen ist es praktisch einfacher hier, den ersten Befund, die erste Diagnose via Telemedizin erstellen zu lassen und dann gesteuert zu werden. Man braucht kein Auto, man braucht keinen öffentlichen Verkehr. Man kann sozusagen den ersten medizinischen Einblick mit Telemedizin durchführen. Ich glaube, das ist kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander, sozusagen ein erster Schritt. Der zweite Teil – und das glaube ich auch – ist im niedergelassenen Bereich wichtig, diese interdisziplinären Zusammenarbeiten von Arzt und anderen medizinischen Bereichen, die zukünftig an einem Ort, in PVEs wird ja das derzeit schon gelebt, aber man könnte das auch auf den Hausarztbereich ausdehnen, wo andere Bereiche noch abgedeckt werden können, psychologische Bereiche, die immer stärker und immer gefragter werden, auch das kann in diesem Bereich abgedeckt werden und sollte zukünftig mehr angedacht werden. Der Gesundheitspakt – und mein Vorredner hat es schon angesprochen – ist diese Chance, die wir in Niederösterreich auch nutzen können und nutzen müssen, dieses Gesundheitssystem zu überarbeiten, die Strukturen neu zu erstellen, Schwerpunkte zu setzen. Wo können und müssen wir Schwerpunkte setzen, auch im intramuralen Bereich? Wir wissen, der intramurale Bereich ist mit Abstand die teuerste medizinische Versorgung und alles, was vorgelagert werden kann in Ambulanzen, im niedergelassenen Bereich, entlastet das Gesundheitssystem, kann an Effektivität und Effizienzsteigerung mithelfen und somit das Geld einzusetzen. Es freut mich auch, dass dieser Tagesordnungspunkt oder diese beiden Tagesordnungspunkte im Großen und Ganzen einhellig hier in diesem Haus gesehen werden. Und ich freue mich auf den Gesundheitspakt, den wir im ersten Quartal 2025 hier präsentiert bekommen, um das Gesundheitssystem in Niederösterreich nachhaltig abzusichern. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Prischl(SPÖ): Somit ist die Rednerliste erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.