Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-314/XX-2024 – Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen (Bericht 1/2024)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Ing. Linsbauer(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! In den Jahren 19 und 20 hat die NÖ Landesregierung die Aufsicht über 30 gemeinnützige Bauvereinigungen mit Sitz in Niederösterreich. Die Aufgabe der Aufsicht besorgte das Fachgebiet gemeinnütziger Wohnbau, die Abteilung Familien und Generationen mit drei Bediensteten mit einer Vollzeitäquivalenz von 1,25. Für den erforderlichen Sachaufwand waren außer die Dienstreisen keine gesonderten Mittel veranschlagt. Die Aufsicht hatte hier weitreichende Aufgaben und Befugnisse gerade in der Überwachung der Geschäftsführung der gemeinnützigen Bauvereinigung. Dabei wurden nicht nur die Geschäftsunterlagen eingesehen, sondern auch die Gebarung überprüft und einzelne Geschäftsfälle durchgeführt, die Überprüfung. Aufsichtsmittel waren neben Genehmigungsvorbehalten die Anordnung von Mängelbehebungen und Sonderprüfungen, die Bestellung eines Prüfungskommissärs und die Übernahme von Geschäftsanteilen der Bauvereinigung sowie – als schärfste Maßnahme – eben die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Im Jahr 21 wiesen die 30 gemeinnützigen Bauvereinigungen mit Sitz in Niederösterreich mit insgesamt 1.250 Personen, mit 152.475 Wohnungen eine Bilanzsumme von 11 Milliarden aus. Im Jahr 22 ergingen insgesamt 47 aufsichtsbehördliche Bescheide. Besonders positiv hob der Landesrechnungshof hervor, den Austausch mit dem Bund, dem Revisionsverband und den Aufsichten der anderen Bundesländer, um hier eben die einheitliche Vollziehung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu fördern. Der Landesrechnungshof anerkannte die äußerst rasche aufsichtsbehördliche Erledigung der Abteilung Familien und Generationen. Rund 93 Prozent der Aufgaben wurden innerhalb von vier Monaten mit Bescheid erledigt. Neben weiteren Empfehlungen und Feststellungen kann jedenfalls festgehalten werden, dass die zuständige Fachabteilung hier sehr zweckmäßig und wirtschaftlich arbeitet. Dazu kann man den Mitarbeitern nur gratulieren. Zum Tätigkeitsbericht: Der Landesrechnungshof leitet nach den Prüfkriterien der NÖ Landesverfassung sein oberstes Ziel ab, die bestmögliche Verwendung und die nachhaltige Wirkung der Landesmittel im Rahmen der geltenden Vorschriften und dies nach internationalen Standards im Interesse unserer Landsleute. Im Jahr 22 – das haben wir schon gehört – und 23 hielt der Landesrechnungshof sieben Aufträge für Sonderprüfungen sowie ein Ersuche der NÖ Landesregierung um Erstellung eines Gutachtens für die Gemeindeaufsicht. Außerdem beantragte erstmals ein Untersuchungsausschuss des Nationalrates ergänzende Erhebungen. Alleine diese Sachen erfüllten oder erforderten zwölf Personen-Monate und logischerweise eine Rückstellung von geplanten Prüfungen, beweist aber auch die Flexibilität des Landesrechnungshofes. Die Überprüfung erfolgt logischerweise – no na – im Nachhinein und Hinweise und Vorschläge sind jedoch in die Zukunft gerichtet. Darin kommt auch die beratende Funktion der NÖ Finanzkontrolle zum Ausdruck. Diese Form der Überprüfung ist auch dieselbe Vorgangsweise wie die der Gemeindeaufsichtsbehörde, die für unsere Gemeinden diese Prüffunktion innehat. Die Erstellung eines vorläufigen Prüfprogrammes erfolgt immer nach Risiko- und Wirkungsorientiertheit und aber auch nach Hinweisen aus der Bevölkerung. Bezüglich der Berichterstattung an den Landtag gab es 2022 elf Berichte und 2023 14 Berichte, sowie natürlich immer die jährliche Stellungnahme zum Rechnungsabschluss. Als Kernaussage kann auf jeden Fall formuliert werden, dass zu den wichtigsten Leistungen des Landesrechnungshofes die präventive Wirkung gehört. Alleine die Möglichkeit, dass hier überprüft werden kann, werden die Verstöße hintangehalten, die Verstöße gegen Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Genauso wie es bei uns bei der Gemeindeaufsicht ist, wo jederzeit auch die Abgabeneinhebung, die Einhaltung der Gemeindeordnung oder eben die Gebarung überprüft wird. Nach den Prüfungen wird natürlich über Nachkontrollen kontrolliert, ob die Empfehlungen eingehalten werden – und das haben wir schon gehört – mit den verschiedenen Prozentbeispielen. Das Personal ist die wichtigste Ressource des Landesrechnungshofes. Die entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung legt der NÖ Landtag nach Vorberatung im Rechnungshof-Ausschuss fest. Das haben wir heute erst getagt mit dem Rechnungshof-Ausschuss, wo eben die Landesrechnungshofdirektorin uns informiert hat, dass trotz hoher Personalkostensteigerungen die Voranschlagszahlen eingehalten werden können. Zum Thema Chancengleichheit darf ebenfalls sehr positiv erwähnt werden, dass der Frauenanteil in den Jahren 21 bis 23 von 41 auf 44 Prozent gestiegen ist. Die positive Arbeit des Landesrechnungshofes beweist unter anderem auch die regelmäßigen Kunden- und Mitarbeiterbefragungen beziehungsweise auch die Selbstbewertung – das ist auch sehr wichtig, glaube ich, dass man da auch selbstkritisch ist – wo überaus positive Ergebnisse erzielt werden – mit den Schulnoten, haben wir schon gesprochen – wir dürfen auch dazu sehr herzlich gratulieren. Der NÖ Landesrechnungshof beweist durch Mitgliedschaften und Kooperationen mit verschiedenen Bereichen großen Weitblick und hohe Innovationsbereitschaft, die an ihn gestellten Aufgaben bestmöglich zu erfüllen, jeweils nach den besten Standards und nach bestem Wissen und Gewissen. Davon können wir auch ausgehen, dass dieses Credo auch von den überprüften Landesstellen und Abteilungen und Organisationen gelebt wird, dass auch diese eine Aufgabenerfüllung nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werden. Wir bedanken uns sehr herzlich bei der Direktorin des Landesrechnungshofes und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die effiziente und konstruktive Arbeit zum Wohle unseres Landes und zur Erreichung der angestrebten Wissensziele, zur optimalen Verwendung und nachhaltigen Wirkung der Landesmittel, Exzellenz in Überprüfung, Empfehlung und Berichterstattung und Kooperation und Partnerschaft in In- und Ausland. Wir stimmen natürlich den Berichten zu. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Horn
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich