Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-402/XX-2024 – Förderung von privaten Mehrfamilienhäusern, sogenannter Baugruppen, im Sinne der ökosozialen Transformation
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Gepp, MSc(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Wohnen ist ein grundlegendes Bedürfnis der Menschen. Wohnen muss für Landsleute und Lebensformen leistbar sein. Wohnen muss in den Regionen unseres Landes lebenswert bleiben. Ziel ist es, weiter leistbaren Wohnraum für alle Generationen im Land zu schaffen, für unsere Familien, unsere Seniorinnen und Senioren und die jungen Menschen im Land. Die Ausrichtung und Schwerpunkte in Richtung Familie und Lebensqualität, Umwelt, Energie und Wirtschaft sorgen dafür, dass die NÖ Wohnbauförderung treffsicher und zukunftsweisend unterstützt. Die NÖ Wohnbauförderung löst im Jahr rund 2,2 Milliarden Euro Investmentvolumen aus und sichert somit etwa 30.000 Arbeitsplätze. Geförderten Wohnbau gibt es in neun von zehn niederösterreichischen Gemeinden. In diesen Gemeinden werden Wohnbauanlagen mit Unterstützungen des Landes NÖ gebaut, unter anderem Eigenheimförderung, Neubau und Sanierung, großvolumiger Wohnungsneubau, junges Wohnen, begleitetes Wohnen, barrierefreies Wohnen, großvolumiger Wohnungsbau-Sanierung. Aber wir müssen uns auch gezielt überlegen, welche Angebote wir schaffen können und wollen. Zum Antrag: Die zivil- und steuerrechtliche Beratung von Baugruppen, wie im Antrag gefordert, fällt nicht in die Zuständigkeit der Wohnbauförderung, sondern ist Aufgabe der dafür befugten Berufsgruppen – also Rechtsanwälte und Notare. Schon jetzt können Baugruppen gemeinsam mit gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen als Förderwerber auftreten. Das garantiert Sicherheit bei der Planung und Umsetzung. Aber: Wohnbauförderung für den großvolumigen Wohnbau werden aus guten Gründen nur an gemeinnützige Wohnbauvereinigungen und Gemeinden vergeben. Baugruppen können als Vereine organisiert sein. In der Praxis – wie wir schon gehört haben – treten rechtliche Probleme spätestens bei einer Auflösung auf, zum Beispiel im Zusammenhang mit Streitereien oder Neuaufnahme beziehungsweise Abgängen. Darüber hinaus können günstige Darlehenskonditionen nur dann weitergegeben werden, wenn die Bonität der Förderungswerber stimmt. Gerade bei Vereinen ist die Bonität oftmals nicht gegeben. Daher werden wir den Antrag ablehnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich