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Redebeitrag von Mag. Silvia Moser, MSc  Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Kaufmann, MAS und Dorner betreffend finanzielle Unterstützung für unsere Gemeinden

zur 15. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 5 der 15. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 23.05.2024

Antrag des Kommunal-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-410-1/XX-2024 – Finanzielle Unterstützung für unsere Gemeinden

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Moser, MSc(GRÜNE):Herr Präsident! Hohes Haus! Die Gemeinden erleben finanziell sehr herausfordernde Jahre. Die Pandemie, der Ukraine-Krieg mit der Folge der gestiegenen Energiepreise und gestiegenen Preise vor allem, was die Gemeinden betrifft im Bausektor, die Inflation und die deutlich höheren Personalkosten. All das hat viele Löcher in die Gemeindekassen gerissen. Ich möchte meinem Vorredner widersprechen: Der Bund tut schon einiges für die Gemeinden. Zum Beispiel das kommunale Investitionsprogramm des Bundes. Das hat tatsächlich viel abgefedert, wurden zuletzt 2023 eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt – 500 Millionen für Energiesparmaßnahmen und 500 Millionen für sonstige Investitionen. Und im Rahmen des Finanzausgleichs werden im Zukunftsfonds zusätzlich wiederum 1,1 Milliarden Euro für Länder und Gemeinden bereitgestellt und zwar für klar definierte Ziele: für die Elementarpädagogik 500 Millionen pro Jahr. Das ist fast die Hälfte des Budgets. Und dabei gibt es die Verpflichtung, 50 Prozent direkt an die Gemeinden weiterzuleiten. Für Klima-/Umweltschutz 300 Millionen im Jahr, für Wohnen und Sanierung nochmals 300 Millionen im Jahr. Und diese Gelder, die werden nicht einfach ausgeschüttet, sondern die sind an Ziele geknüpft. Bei den Kindergärten zum Beispiel soll eine Betreuungsquote von unter Dreijährigen von 38 Prozent erreicht werden. Oder es soll die Quote jährlich um 1 Prozent erhöht werden. Die vorgesehenen Mittel, die müssen hier zwingend für den Bereich Elementarpädagogik verwendet werden. In Niederösterreich heißt das, weil wir derzeit eine Quote von circa 32 Prozent haben, dass wir sie um 5 Prozent steigern müssen. Das Geld für Klima- und Umweltschutz steht für den Ausbau erneuerbarer Energie, Öffis, nachhaltiger Heizungssysteme und Energieeffizienzmaßnahmen. Bis Ende 28 muss jedes Land den Anteil von sauberer, erneuerbarer Energie am eigenen Energieverbrauch – und hier betrachtet der Brutto-Endenergieverbrauch – um durchschnittlich mindestens 1 Prozentpunkt im Jahr erhöht werden. Das heißt für Niederösterreich wieder insgesamt um 5 Prozent, weil unser Anteil liegt derzeit bei 37,6 Prozent. Beim Wohnen geht es um leistbaren Wohnraum, bessere Nutzung des verfügbaren Wohnraums und klimafitte Sanierungen. Zum Beispiel indem der Anteil der Wohnbausanierung auf mindestens 30 Prozent der Jahreserträge der Wohnbauförderung bzw. um 2 Prozentpunkte pro Jahr erhöht werden. Ich habe schon gesagt: Die Mittel für die Elementarpädagogik müssen zwingend für diesen Bereich eingesetzt werden und das ist der einzige Bereich, wo die Mittelverteilung zwischen Ländern und Gemeinden klar geregelt ist. In Niederösterreich sind das 47,3 Millionen, das sind die 50 Prozent vom zur Verfügung stehenden Betrag. In den anderen Bereichen – Klima-, Umweltschutz, Wohnen und Sanieren – können die zur Verfügung stehenden Mittel auch anderwärtig verwendet werden, wenn die Ziele bereits erreicht wurden. Das wird in Niederösterreich, glaube ich, vorzeitig nicht der Fall sein. Da haben wir zu viel Aufholbedarf. Mir persönlich ist es wichtig, dass an der Erreichung dieser Ziele gearbeitet wird und dafür verlange ich die sinnvolle Verteilung dieser Gelder zwischen Land und Gemeinden und zwar analog ihrer Zuständigkeiten. Und so ist es für mich einerseits nicht nachvollziehbar, dass die ganzen Fördergelder an die Gemeinden ausgeschüttet werden sollen und andererseits ist für mich auch die Berechnung der ÖVP nicht nachvollziehbar. Also es sind beides eigenwillige Berechnungen. Eine Berechnung vom ganzen Betrag... wie viel macht das aus? Und die ÖVP berechnet lediglich vom Betrag der Elementarpädagogik ausgehend, was hier weitergegeben wird. Aber im Grunde ist es doch Angelegenheit des Landes, des Städtebundes und der Gemeindevertreterinnenverbände hier eine sinnvolle Basis zu finden. Dass es natürlich trotzdem notwendig ist, laufend die Gemeinden zu unterstützen und zwar darüber hinaus zu unterstützen, was eh schon passiert, da möchte ich noch hinweisen darauf, dass die Finanzzuweisung des Bundes an die Länder und Gemeinden verdoppelt wird, ebenso der Strukturfonds für finanzschwache Gemeinden auch verdoppelt wird. Und dann gibt es außerdem noch einen Sondervorschuss für die Gemeinden, auf deren Ertragsanteile. Ja, das ist nur ein Vorschuss, der muss sozusagen abgestottert werden, aber trotzdem in diesen schwierigen Jahren sehr gut brauchbar. Wir werden dem § 34-Antrag zustimmen, weil wir natürlich dafür sind, dass die Gemeinden unterstützt werden und den Abänderungsantrag, der kommen wird von der SPÖ, wo wieder gefordert wird, die gesamte Fördersumme an die Gemeinden weiterzugeben, dem können wir nicht zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (879 KB)

Zur Person

Silvia Moser

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Zwettl
Klub/Fraktion:
Grüner Klub im NÖ Landtag
Wahlpartei:
Die Grünen

Detailseite von Mag. Silvia Moser, MSc öffnen


zur 15. Landtagssitzung
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