Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-329/XX-2024 – Wohnraumschaffung und gewerbliche Nutzung durch Gebot mehrgeschossiger Handelseinrichtungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Gepp, MSc(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Hohes Haus! Bodenverbrauch und Wohnraumschaffung sind zwei Begriffe, die sich oft widersprechen können und dazu sind neue Vorschläge und Ideen wichtig. Diese zu diskutieren und neu zu denken. Die Möglichkeit Handelseinrichtungen mit Wohnen zu kombinieren ist aktuell möglich, auch mit Wohnbauförderung des Landes, wie es ein Projekt in Korneuburg zeigt. Das NÖ Raumordnungsgesetz unterbindet seit 20 Jahren Ansiedelungen von Handelseinrichtungen an der Peripherie. In der Summe sind Handelsflächen insgesamt rückläufig. Dem Lebensmittelhandel kommt eine wichtige Aufgabe bei der Sicherung der Nahversorgung zu. Gleichzeitig hat er die Versorgung der zahlenmäßig wachsenden Bevölkerung sicherzustellen. Der Anteil des Handels an der gesamten Flächeninanspruchnahme ist mit 0,6 Prozent gering und wird von auf subjektiven Wahrnehmungen beruhenden Aussagen oft massiv überschätzt. Zur Beschränkung der Flächenversiegelung hat der Handel durch bestehende raumordnungsrechtliche Regelungen wichtige Vorleistungen erbracht. Seit 2004 sind in Niederösterreich großflächige Handelsansiedelungen auf der grünen Wiese untersagt. Bereits ab 80 Quadratmeter Verkaufsfläche unterliegen Neuansiedelungen von Handelsbetrieben wesentlich gesetzlichen Vorgaben, die auch Neuversiegelungen stark einschränken. Was bei dichter Bauung in Großstädten gängig ist, funktioniert im ländlichen Raum oft nicht. Wohnungen in Kombination mit Handelseinrichtungen haben auch so ihre Tücken und Konflikte, ob es die Anlieferung, die Lärm- und Lichtemission, die gemeinsamen Zufahrten, der mehr anfallende Müll und die Einrichtungen oder wie am Ortsrand auch Widmungsprobleme bei Handel und Wohnen. Solche großen Projekte zielen vor allem auf die Ballungsräume ab und sind im ländlichen Raum schwer verwertbar. Für Handelsbetriebe bedeuten Gebote und Verpflichtungen Kosten aus weiteren regulatorischen Vorschriften, das gerade für die Nahversorgung wichtige Standorte schwer zu realisieren sind. Ich sehe diesen Antrag als Basis zur Diskussion von zusätzlicher Wohnraumschaffung, kann aber einem Gebot für alle Handelseinrichtungen mehrgeschossig zu bauen, egal wo sie sich befinden, wenig abgewinnen. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Zum Kollegen Samwald betreffend der Förderungen von Wohnungen in Niederösterreich. Am 30.01. wurden knapp 1.300 Wohnungen beschlossen. Am 16.04. wurden 2.900 Wohnungen beschlossen – das sind insgesamt über 4.000 Wohnungen und 2.200 werden heuer noch im Bau gebracht. Zum Thema Subjektförderungen: Erst vor kurzem wurde die Betriebskostenpauschale neu eingeführt und die Förderung um 8,5 Millionen erhöht. Das ist gut so, dann haben Sie auch jetzt aufgepasst. Vorweg möchte ich auch zu Tagesordnungspunkt Ltg.-341 anführen, dass es eine Expertengruppe – wie wir heute schon gehört haben – eingesetzt von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister eingerichtet wurde unter der Leitung der Donau-Uni Krems, um Überlegungen für die Überarbeitung unserer Förderrichtlinien aufzubereiten. Der Prozess ist im Laufen und allen Fraktionen ist dies bekannt und es kann sich jeder einbringen. Wohnraumschaffung an den Ortsrändern – wie im Antrag erwähnt – wird derzeit keinesfalls priorisiert und die im Antrag vorgeschlagene Verdoppelung der Punkte bei Lagequalität wird im Verhältnis zu Gesamtkosten nicht entscheidend für den Bau eines Hauses sein. Man errichtet ein Haus nicht nur wegen dieser zusätzlichen Förderbeträge in einer Abwanderungsgemeinde beziehungsweise im Ortskern. Dazu kommt, dass Abwanderungsgemeinden wieder evaluiert werden müssten, damit man eine Grundlage für die Förderung hat. Eine Abrissprämie zur Rekonstruktion von baufälligen Altbausubstanzen mit der Verpflichtung zur Neuerrichtung wäre ein Lenkungsinstrument, das in Diskussionen oft vorgebracht wird und eine große Unterstützung bei der Sanierung sein könnte. Prämien müssten dementsprechend hoch angesetzt werden. Experten gehen von rund 40 bis 80.000 Euro aus. Eine solche Förderung ist grundsätzlich dann attraktiv für die Bürger, wenn der Bauplatz auf der grünen Wiese samt Aufschließungskosten und sonstiger Aufwendungen teurer ist, als das Abbruchgebäude im Ortskern samt dortiger Neuerrichtung eines Eigenheimes. Und das sollte dann auch noch idealerweise in einer Abwanderungsgemeinde sein. Negativ anzumerken ist, dass sich diese jedoch sofort am Kaufpreis des Objektes niederschlägt. Zur Prämie für Abrisse gibt es die Erfahrung, dass diese schnell in den Kaufpreis übergehen und damit verpuffen. Wenn so etwas angedacht wird, sind auch professionelle gewerbliche Bauträger oft zur Stelle, die das für sich dann als neues Geschäftsmodell ins Auge fassen. Das Thema der Feststellung der Verhältnismäßigkeit für eine Sanierung oder Abriss muss klar definiert werden. Die Baubehörden brauchen nachvollziehbare Vorgaben und Regeln. Kosten für ein Gutachten muss man hier auch einrechnen. Zum Punkt Übernahme des ALSAG-Beitrages durch das Land ist im gesamtstaatlichen Kontext fragwürdig zu sehen, da das Land damit Bundesregelungen die Lenkungseffekte haben sollten, konterkarieren würde. Durch die von mir angeführten Gründe werden wir diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich