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Redebeitrag von Mag. Edith Kollermann  Vorlage der Landesregierung betreffend Donaubrücke Mauthausen, Grundsatzvereinbarung zwischen Land NÖ und Land OÖ

zur 14. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 3 der 14. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 25.04.2024

Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-395/XX-2024 – Donaubrücke Mauthausen, Grundsatzvereinbarung zwischen Land NÖ und Land OÖ

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Kollermann(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Die Sanierung der Bestandsbrücke und der Neubau einer weiteren Donaubrücke bei Mauthausen sind ein Großprojekt. Und Bauvorhaben dieser Größenordnung gehen immer einher mit Interessenskonflikten, weil sie zu teuer sind, weil es Auswirkungen auf die Umwelt hat oder einfach, weil Anrainer betroffen sind durch Lärm- und Luftschadstoffbelastungen. Im Fall der Donaubrücke kann man davon ausgehen, dass alle drei Bereiche diskutiert worden sind. Ich möchte auf zwei besonders eingehen. Das eine sind die Kosten und das zweite sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Zu den Kosten: Die Antragsbegründung hat es ja ausführlich dargelegt, worauf die Steigerungen beruhen, und zwar im Wesentlichen durch die Änderung der Trassenführung, aber auch durch geopolitische Veränderungen, durch die Teuerung im Allgemeinen. Jetzt wenn es so wäre, dass das Projekt insgesamt sehr sinnvoll ist, dann müsste man sagen: „Wow! Enorme Kostensteigerungen, da müssen wir halt durch.“ Aber gehen wir noch einmal einen Schritt zurück. Wie so oft sind vor längerer Zeit geplante Bauprojekte nicht immer zwingend heute noch die sinnvollsten. Und damit sind wir beim zweiten Punkt, nämlich bei den Auswirkungen auf die Umwelt. Gegen den UVP-Bescheid, der die Genehmigung der neuen Brücke vorsieht, gibt es ernstzunehmende Beschwerden. Betroffene Gemeinden und Bürgerinitiativen halten die Sanierung der Bestandsbrücke für ausreichend. Wir haben also auf der einen Seite das geplante Projekt mit der Sanierung der Bestandsbrücke und den Neubau, und auf der anderen Seite zum Beispiel nur die Sanierung der Bestandsbrücke. Bei der Variante mit dem Neubau, der hier ja zur Diskussion vorliegt oder zur Abstimmung, gibt es folgende Konsequenzen. Wir haben eine erhebliche Zerstörung des Auwaldes, einer der letzten Auwälder in dieser Region, weitere Bodenversiegelung, zusätzliche Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, Bauverzögerungen – und das bitte ich mitzubedenken – Bauverzögerungen von mindestens zwei Jahren, weil allein der Einspruch gegen den Verlust der aufschiebenden Wirkung schon durch Gutachten, die man dann noch beibringen müsste, ein Jahr dauert und weil mindestens eine der Parteien in Revision gehen wird. Das heißt, Minimum zwei Jahre Verzögerung dieses Projektes sind zu erwarten und damit auch für diese Zeit keine Lösung des Verkehrsproblems für die betroffene Bevölkerung. Und nicht zuletzt Kosten von über 100 Millionen Euro – der Kollege hat in der Antragstellung gesagt, hat sich ein bisschen verändert, die Kostenstruktur – ja, hat sich ein bisschen verdoppelt. Und das ist vom niederösterreichischen Steuerzahler und von der niederösterreichischen Steuerzahlerin zu zahlen. Die von den Bürgerinitiativen angedachte Alternative ist rein die Sanierung der Bestandsbrücke begleitet von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Mit der Sanierung könnte rasch begonnen werden. Man müsste ca. mit fünf Monaten Umwegverkehr rechnen. Das ist unangenehm, aber ist eine überschaubare Zeit. Statt mehr als zwei Jahre keine Lösung zu haben. Der Auwald würde nicht zerstört werden. Die weitere Bodenversiegelung würde verhindert, weitere Lärm- und Schadstoffbelastungen würden vermindert und der Steuerzahler würde sich ein Drittel der Kosten sparen. Eine Win-Win-Win-Win-Situation. Ich weiß, dass diese Landesregierung und der Herr Verkehrslandesrat ganz im Besonderen gerne alles zubetonieren würde, was sich nicht wehrt. Aber wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen. Und wir NEOS zumindest, wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst, indem wir die Konsequenzen unserer Entscheidungen und unseres Handelns durchdenken und bis zum Ende denken. Und irgendwann wird dieses Zur-Verantwortung-gezogen-werden der verantwortlichen Politiker auch einsetzen. Und das ersuche ich Sie mitzubedenken mit Ihrem Abstimmverhalten. Wir werden dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, eine Sanierung der alten Brücke wäre ausreichend und hilft der Natur und den Menschen vor Ort. (Beifall bei den NEOS.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (916 KB)

Zur Person

Edith Kollermann

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Mödling
Klub/Fraktion:
Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
Wahlpartei:
NEOS – Das Neue Niederösterreich

Detailseite von Mag. Edith Kollermann öffnen


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