Zusammenfassung
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-408/XX-2024 – Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes – Veröffentlichung der Prüfergebnisse
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Lobner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch, ich darf mich zu diesem Thema zu Wort melden und wenn ich meinem Vorredner zugehört habe, dann darf ich dich einladen, Herr Kollege, wir sind alle gut beraten, dass wir Emotionen herausnehmen. Denn Fakt ist, dass in 573 Gemeinden unseres Landes durch die Mandatarinnen und Mandatare hervorragende Arbeit geleistet wird. (Beifall bei der ÖVP.) Und ich glaube, wir sind uns auch alle einig, dass hie und da Dinge aufpoppen, egal ob etwas dahintersteckt oder nicht, die nicht erfreulich sind. Das ist in allen gesetzgebenden Körperschaften, wenn wir die Medien durchlesen. Es gibt Vorwürfe gegenüber Nationalräten, Ministern, Landtagsabgeordneten, Bürgermeisterinnen, Gemeinderäten, alles nicht erfreulich, aber für die eigene Hygiene – und hier spreche ich auch als Bürgermeister – sollten wir bitte auch bei der Wahrheit bleiben und auch die Gesetze entsprechend einhalten und dafür stehen wir hier im Hause. Und darum ist es mir wichtig, an der Stelle auch nochmals kurz den Abriss der vergangenen Wochen hier zu erläutern. Wir behandeln ja bereits zum zweiten Mal einen Dringlichkeitsantrag betreffend der Gemeinde Vösendorf hier im Hohen Haus. Was war der ursprüngliche Stand der Dinge? Am 22. Februar des heurigen Jahres haben wir im Landtag einen Antrag auf Prüfung der Marktgemeinde Vösendorf beschlossen. Wir haben einen umfassenden Prüfauftrag gegeben, der insbesondere die Kassaprüfung und die Gebarung der Gemeinde beinhaltet. Die Gemeindeaufsicht ist daraufhin sofort tätig geworden und hat die Prüfung eingeleitet. Am 4. März 2024 fand die erste intensive Einschauprüfung vor Ort statt. Und in den vergangenen Tagen hat die Gemeinde Vösendorf eine umfassende Stellungnahme zur Gebarungsprüfung abgegeben. (Abg. Weninger: Woher weißt du das?) Derzeit wird diese Stellungnahme geprüft und der Bericht wird fertiggestellt. Herr Kollege Wenninger, du kannst dich gerne auch zu Wort melden. Es ist glaube ich schon auch legitim, dass du mich in allen darüber ausreden lässt und wenn du dann Anmerkungen hast, kannst du dich selbst nochmal ans Rednerpult stellen. (Abg. Weninger: Ich will ja nur wissen, woher du das weißt? Zwischenrufe sind im Parlament erlaubt.) Natürlich sind sie erlaubt. Was ich verstehe ist die politische Intention, dass vor dieser bereits genannten Gemeinderatswahl alles auf dem Tisch liegen soll. Und das unterstütze ich auch als Bürgermeister. Ich kann nur für mich persönlich sprechen. Ich persönlich bin weit weg von der Gemeindepolitik von Vösendorf und wahrscheinlich trifft es die Gemeinden, die meisten Abgeordneten hier im Hause auch. Aber ich kenne – so wie wir alle – die Vorwürfe und die Vorwürfe sind nicht schön. Daher ist es – nochmals – gut, wichtig und richtig, dass diese Prüfung dieser Vorwürfe noch vor der Gemeinderatswahl abgeschlossen wird. Und ich spreche nicht nur für mich, sondern für meine ganze Fraktion. Wir befürworten auch, dass dieser Bericht über die Gebarungsprüfung noch vor dem 5. Mai fertig ist. Ich gehe auch davon aus, dass das auf jeden Fall der Fall sein wird, denn der zuständige Landesrat und die zuständige Gemeindeabteilung leisten hervorragende Arbeit und sie sind sich auch ihrer Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger bewusst. Daher möchte ich an der Stelle auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Lobner, Mold, Auer und Kaufmann zum Dringlichkeitsantrag betreffend Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes – Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse, Ltg.-408 betreffend Veröffentlichung des Prüfberichts der Gemeindeaufsicht über die Prüfung der Marktgemeinde Vösendorf einbringen. Der Antrag lautet bzw. der Antrag der Abgeordneten Dr. Spenger, Mag. Collini u.a. gemäß § 33 der LGO 2001 betreffend Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes – Veröffentlichung des Prüfberichtes wird wie folgt abgeändert. Der Antrag lautet (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. den Bericht über die Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf gemäß § 89 NÖ Gemeindeordnung rasch fertigzustellen sowie
2. den Bericht über die Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf noch vor den Gemeinderatswahlen am 5. Mai 2024 der Marktgemeinde Vösendorf gemäß § 89 Absatz 2 NÖ Gemeindeordnung zuzustellen."
Mit diesem Antrag tun wir das, was wir im Landtag tun können, nämlich die Landesregierung aufzufordern, die Gebarungsprüfung und den diesbezüglichen Bericht rasch und auf die gesetzlich vorgesehene Weise zu erledigen. Was wir als Landtag aber nicht können – und das bittet euch auch zur Kenntnis zu nehmen – ist Aufträge zu erteilen, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. In der Gemeindeordnung – ich habe mir das persönlich auch angesehen – in der Gemeindeordnung ist klar dargestellt, dass der Bericht der Gemeinde zugestellt werden muss. Eine Veröffentlichung des Prüfberichtes durch das Land NÖ ist aber nicht möglich. Für eine Veröffentlichung durch das Land NÖ haben wir keine Rechtsgrundlage. Wir würden den Datenschutz verletzen, das würde auch eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde nach sich ziehen und wir hätten auch etwaige Amtshaftungsansprüche zu klären und als Folge zu befürchten. Insofern möchte ich klar festhalten: Wenn man so einen Antrag hier stellt, dann sollte er auch rechtskonform sein. Und ich gebe schon zu: Der Zeitpunkt dieser ganzen Abhandlung ist insofern ein sehr unglücklicher, weil mit 1.9.2025 zumindest der zweite Punkt dieses Antrages ohnehin erledigt wäre, nämlich dann, wenn das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft tritt. Dann gibt es nämlich die Rechtsgrundlage und die Informationen von allgemeinem Interesse sind ohnehin proaktiv zu veröffentlichen und dann könnten wir uns diesen Teil der Diskussion ohnehin ersparen. Was für mich klar ist, und ich glaube da spreche ich für alle hier in diesem Hause – hoffe ich zumindest – dass die Öffentlichkeit ein Interesse an dem Ergebnis dieser Prüfung hat und daher gehe ich auch fix davon aus, dass die Gemeinde bzw. auch der Bürgermeister diesen Bericht auch noch vor der Gemeinderatswahl veröffentlichen wird. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Ich fordere ihn sogar dazu auf, dass er das tun wird und auch soll, denn das ist die einzig richtige und rechtliche vorgegebene Vorgehensweise. Für uns ist deshalb klar: Schnellstmögliche Fertigstellung des Berichtes ein eindeutiges "Ja", Transparenz ebenfalls ein klares "Ja", aber wir können die Veröffentlichung durch das Land ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht ermöglichen. Insofern bei diesem Punkt leider "Nein". Ich bitte euch oder Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir den Abänderungsantrag gemeinsam unterstützen und so für Transparenz und für Klarheit in dieser Causa sorgen. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich