Zusammenfassung
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-408/XX-2024 – Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes – Veröffentlichung der Prüfergebnisse
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Mag. Dr. Spenger(SPÖ): Danke, Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Spenger, Mag. Collini u.a. betreffend Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes – Veröffentlichung der Prüfergebnisse. In der Landtagssitzung vom 22. Februar 2024 haben die SPÖ gemeinsam mit den NEOS einen Dringlichkeitsantrag betreffend Prüfung der Gebarung der Marktgemeinde Vösendorf, insbesondere der Vorwürfe gegen Bürgermeister Koza beantragt, wobei der Landesrechnungshof um Erstellung eines entsprechenden Gutachtens ersucht wurde. Seitens der ÖVP wurde in Abstimmung mit der FPÖ ein Abänderungsantrag eingebracht und von diesen auch gegen die Stimmen der SPÖ, NEOS und GRÜNEN beschlossen, welcher den Landesrechnungshof von der Prüfung ausschloss und eine Prüfung ausschließlich durch die dem ÖVP-Landesrat Schleritzko unterstehende Gemeindeaufsicht vorsah. Bis dato ist noch kein Prüfbericht veröffentlicht worden, es ist auch nicht bekannt, inwieweit die Prüfstätigkeit der Gemeindeaufsicht bereits abgeschlossen ist. Eine sofortige Bekanntgabe des Prüfergebnisses der Gemeindeaufsicht ist aus Gründen der Transparenz, vor allem aber auch im Hinblick auf die am 5. Mai in Vösendorf stattfindende Gemeinderatswahl unumgänglich. Schließlich kandidiert der Bürgermeister auch wieder als Spitzenkandidat. Den Wählerinnen und Wähler sollen noch vor der Gemeinderatswahl ermöglicht werden, sich ein umfassendes Bild vom vorliegenden Sachverhalt zu machen. Die Gefertigten stellen daher den Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. die wesentlichen Ergebnisse der Gebarungsprüfung der Gemeinde Vösendorf zur Ltg.-335 umgehend, jedoch jedenfalls bis zum 30. April 2024, vor allem im Hinblick auf die am 5. Mai 2024 stattfindende Gemeinderatswahl in Vösendorf zu veröffentlichen sowie
2. eine Novelle der NÖ Gemeindeordnung auszuarbeiten und dem Landtag zur Behandlung zuzuleiten, welche vorsieht, dass bei Überprüfungen seitens der Gemeindeaufsicht gemäß den Bestimmungen der §§ 85 und 86 der NÖ Gemeindeordnung der Bürgermeister verpflichtet wird, das Prüfergebnis unverzüglich auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen und dort über 6 Wochen zu belassen."
Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Wiener Neustadt
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs