Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-375/XX-2024 – Bekenntnis gegen die Errichtung einer Deponie im Natura 2000 Gebiet in Klosterneuburg
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, Ablehnung SPÖ, GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln. Die Ltg.-399, ein Antrag der Abgeordneten Kasser, Handler u.a. betreffend Abfallende für Bodenaushub – wesentliche Verwaltungsvereinfachung und lebensnahe Regelung und die Ltg.-375, ein Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Bekenntnis gegen die Errichtung einer Deponie im Natura 2000-Gebiet in Klosterneuburg. Die Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher die Abgeordneten Kainz und Ecker die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kainz(ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Entschuldigung, aber ich hole die Berichterstattung sofort nach und werde mich dadurch auf das Wesentliche beschränken. Ich erstatte Bericht des Umwelt-Ausschusses Ltg.-399 über den Antrag der Abgeordneten Kasser, Handler, Edlinger, Bors betreffend Abfallende für Bodenaushub – wesentliche Verwaltungsvereinfachung und lebensnahe Regelung. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten. Ich darf daher zum Antrag kommen (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Innovation und Technologie heranzutreten und diese aufzufordern eine Verordnung zu erlassen, mit der ein vorzeitiges Abfallende gemäß Abfallwirtschaftsgesetz für bestimmte geeignete Aushubmaterialien vorgesehen wird."
Ich darf ersuchen, in die Debatte einzusteigen und die Abstimmung durchzuführen.
Berichterstatter Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag mit der Ltg.-375 der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Bekenntnis gegen die Errichtung einer Deponie im Natura 2000-Gebiet in Klosterneuburg. Der ursprünglich im Ausschuss eingebrachte Antrag behandelte eine Deponie, die in Weidlingbach errichtet werden soll, im Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, Natura 2000-Schutzgebiet und Biosphärenpark Wienerwald. Entsprechend gibt es hier örtlich auch von der Gemeinde einen Beschluss, dass der Bürgermeister die Parteienstellung der Gemeinde nutzen möge, um einen positiven Genehmigungsbescheid zu verhindern. Der ursprüngliche Antrag hat ausgesagt, dass eine Willensäußerung hier herinnen gegen die Errichtung der Deponie im Natura 2000-Gebiet erfolgen soll und die Landesregierung aufgefordert werden soll, eine Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes zu veranlassen, welche die Errichtung einer Deponie im Natura 2000-Gebiet verunmöglicht. Ich komme zum Antrag, der Antrag des Umwelt-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber, Mag. Ecker, Mag. Moser und Hörlezeder betreffend der Bekenntnis gegen die Errichtung einer Deponie im Natura 2000 Gebiet in Klosterneuburg (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt."
Ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Antrag mit der Ltg.-399. Hier geht es darum, den Bodenaushub als recycelbaren Wertstoff zu behandeln. Dieser Vorstoß findet auch unsere Zustimmung. In einer Zeit der Kreislaufwirtschaft ist der Umstand, dass der Bodenaushub aus Wohn- und Straßenbau automatisch sofort als Abfall, der auf einer Deponie zu entsorgen ist, gewertet wird, einigermaßen absurd. Auch die österreichische Abfallwirtschaft begrüßt dieses Anliegen. Was in Nachbarländern längst üblich ist, soll auch bei uns umgesetzt werden und da kann das natürlich jede Unterstützung brauchen, dass da auch was vorangeht. Diesem Antrag werden wir also zustimmen. In diesem Tagesordnungspunkt wird aber auch ein zweiter Antrag noch verhandelt und zwar mit der Ltg.-375. Da geht es ursprünglich um den Antrag der GRÜNEN zur geplanten Errichtung einer Deponie im Natura 2000-Gebiet in Klosterneuburg. Der Ausschussantrag lautet ja, der Antrag wird abgelehnt. Abgelehnt wurde der Antrag mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ. Dazu muss man wissen, dass der Klosterneuburger Gemeinderat einen einstimmigen Beschluss – einstimmig mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ – getroffen hat, dass der sich gegen die Errichtung dieser Deponie auf dem geplanten Areal ausgesprochen hat. Keine Ahnung, wer dort Bürgermeister ist... oder doch? Wir haben ihn ja hier im Landtag (Abg. Kaufmann, MAS: Pfau, ist das lustig.) mit Rederecht sogar – muss man sagen – dem höchsten Gut der Abgeordneten, wie wir dann im späteren Tagesordnungspunkt noch hören werden. Mit dem Rederecht, nicht wahr, Kollege Kaufmann? Das wird man noch als das höchste Gut weiter feiern. Und der Kollege Kaufmann wird sein Rederecht im Landtag immer sehr eloquent und sehr wortreich dazu verwenden, seine eigenen Anliegen auch zu begründen beziehungsweise uns zu erklären, warum man diesen Antrag einfach ablehnen muss und nicht in ein laufendes Verfahren einzugreifen. Ob er das dann ebenso wortreich den Kolleginnen und Kollegen im Klosterneuburger Gemeinderat erklären kann, dass, wenn der Gemeinderat sich beim ebenfalls (Unruhe bei Abg. Kaufmann, MAS.) laufenden Verfahren sich sehr wohl eindeutig äußern kann im Landtag, aber nicht, dann ist das schon etwas, was sehr interessant ist. Selbstverständlich respektieren auch wir den Rechtsstaat und seine zuweilen länger dauernden Verfahren, aber dass man als gewählte Vertreter der niederösterreichischen Bevölkerung nicht einmal ein Signal setzen soll, Widersinnigkeiten wie die Errichtung einer Deponie in einem Natura 2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet so aufzuzeigen, das zeigt eigentlich nur ein peinliches Machtspiel – nämlich der Antrag einer Oppositionspartei ist abzulehnen, komme, was da wolle. Wir möchten der Klosterneuburger Bevölkerung aber sehr wohl ein Signal geben, dass wir ihre Bedenken nämlich teilen. Auch wir wollen keine Deponie in einem Naturschutzgebiet haben und stimmen daher gegen diesen in jedem Wortsinn negativen Ausschussantrag. Ich danke Ihnen. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber(GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Der Antrag Bekenntnis gegen die Errichtung einer Deponie im Natura 2000-Gebiet im Klosterneuburg ist eingebettet auch in eine Anfrage, die wir an Stephan Pernkopf stellen, weil wir in Natura 2000-Gebieten in Niederösterreich derzeit den Eindruck haben, dass wir wenig sorgsam mit diesen Schutzgütern umgehen. Die Anfrage hat sich eben erstreckt über Klosterneuburg, das ist der gegenständliche Fall, aber auch ein Campusprojekt in Hainburg oder eben eine Skisportanlage und eine Betriebsanlage im Bezirk Baden. Wir sind hier im oder an Natura 2000-Gebieten in dem Zusammenhang auch kurz angemerkt, die Pressemeldung von gestern oder vorgestern mit der Transportanlage über die Donau von Loja. Auch hier habe ich es nicht verstanden, warum man zumindest kein Feststellungsverfahren, keine Umweltverträglichkeitsprüfung machen soll. Das ist in der Region ein ziemlich spannendes Projekt und das muss auch mitgetragen werden. Die Kunst muss ja in Zeiten wie diesen sein, die Natur einerseits zu schützen, aber mit anderen Projekten auch zu schauen, dass man CO2 einspart und dass das ganze Sinn macht. Warum haben wir uns entschieden, den Antrag einzubringen, was Klosterneuburg betrifft, eben wie schon bereits die Vorrednerin dargelegt hat. Der Gemeinderat Klosterneuburg hat sich – und sowas passiert auch nicht jeden Tag, das weiß ich – gegen dieses Projekt einer Deponie ausgesprochen und unser Ansinnen war, dass diese Willensäußerung – was anderes kann es ja nicht sein in einem Behördenverfahren – dass sich dem der Landtag anschließt. Wenn sich der Landtag heute hier mehrheitlich dem angeschlossen hätte – das ist nämlich der erste Punkt des Beschlusses – dann wäre ja der zweite Punkt einer gewesen, der ja dann folgen muss, nämlich was ist jetzt die Lehre von uns allen daraus, wenn wir so etwas nicht wollen in einem Natura 2000-Schutzgebiet? Was können wir hier im NÖ Landtag so abändern im NÖ Naturschutzgesetz, damit eben eine Gemeinde wie Klosterneuburg oder andere Gemeinden und letztendlich die Behörde hier ganz klareres Vorgehen hat und abwägen muss, noch mehr im Sinne der Natur. Das ist eigentlich unsere Intention gewesen. Ich habe vernommen, dass es hier keine Mehrheit gibt, dass SCHWARZ-BLAU das nicht wollen. Wie das jetzt in Klosterneuburg oder der Bürgermeister Kaufmann löst, das weiß er selber am besten. Ich finde es nur schade, weil wir müssen uns das wirklich anschauen, was diese Schutzgüter betrifft. Es ist mir zu wenig, was ich als Schlagzeile derzeit von Stephan Pernkopf mit der neuen regionalen Planung höre. Wir müssen da echt noch einmal in die Tiefe gehen. Es ist alles zu erhalten und zu schützen, was wir da derzeit haben. Und da müssen wir besser werden als derzeit. Und diese Projekte zeigen, wie groß die Gefahr ist. Der Antrag von der ÖVP, was Bodenaushub betrifft... auf das habe ich heute schon in der Aktuellen Stunde verwiesen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, das sind wirklich genau diese Anträge... das Zurufen könnt ihr euch sparen... Ihr wisst es ganz genau, dass es hier bereits eine Verhandlung gibt. Das ist im Interesse von niemanden. Wir haben derzeit viel Bodenaushub und natürlich macht das Sinn, wenn man die Qualitätskriterien dementsprechend nachschärft, dass hier auch quasi das Ende dieses Rohstoffes... sodass er dann auch wieder verwertet werden kann. Dahingehen generell – zumindest ist das unser Antrieb, Politik zu machen – zu schauen, dass man möglichst viel recyceln kann, möglichst viel wiederverwenden kann und da oder dort auch Bürokratie abzubauen. Und Sie wissen: Gerade alles, was rund um Boden ist und den Schutz des Bodens ist mir wichtig. Wir werden ja noch einen weiteren Tagesordnungspunkt dazu haben. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Vor der nächsten Worterteilung darf ich sehr herzlich auf der rechten Seite der Galerie eine Abordnung aus Strasshof unter der Leitung von Bürgermeister Ludwig Deltl begrüßen und ich nehme an, Sie freuen sich jetzt schon bereits auf den Beschluss heute zur Stadternennung. (Beifall im Hohen Hause.) Zum Wort gelangt Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr von der SPÖ.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Zunächst noch zum Thema des Bodenaushubs, bevor wir zu dem wichtigen Beschluss der Stadterhebung für Strasshof kommen. Es wurde schon einiges von meinen Vorrednerinnen gesagt und ja, ich schließe mich hier an, Bodenaushub würde sich hier wiederum als Einsatz für Bauarbeiten eignen. Das Thema der Kreislaufwirtschaft muss hier wieder mehr in den Fokus rücken, Cradle to Cradle, wie kann Müll auch vermieden werden bzw. der jeweilige Stoff wieder zu seinem ursprünglichen Ausgangsstoff auch umgewandelt werden? Vielfach wird heute auch nicht verunreinigter Bodenaushub dann wieder auf Deponien gelagert, was zu zahlreichen Transportfahrten, Verkehr, CO2-Ausstoß führt, wo vernünftigere Nachnutzungen angedacht werden können. Ich möchte aber betonen, dass schädliche Einwirkungen auf Mensch und Umwelt natürlich vermieden werden müssen und an der Prüfung der Qualität des Bodenaushubs weiterhin befugte Fachpersonen und Fachanstalten hinzugezogen werden müssen. Immerhin gibt es eine Vielzahl an Schadstoffen, die aufgrund von Niederschlägen, Müllablagerungen oder aber auch von geogenen Ausgangsgesteinen wie Schwermetallen oder immer mehr auch Plastikpartikeln oder Ähnlichem in den Böden vorkommen. Für eine Vereinfachung und weitere Verwendung von unbedenklichem Bodenaushub im Sinne der Kreislaufwirtschaft sprechen wir uns auch vonseiten der Sozialdemokratie aus und hoffen und fordern eine vernünftige Verordnung für den Umgang mit dem Aushubmaterial. Nun noch zu dem Thema der Errichtung der Deponie in Klosterneuburg. Nachdem auch hier inhaltlich das Ansinnen des Antrags von meinen Vorrednerinnen schon ausgeführt wurde, möchte ich hier das Gesagte nochmals unterstreichen. Ebenso unterstützen wir hier als Sozialdemokratie die Gemeinde und den Gemeinderat der Stadt Klosterneuburg. Klosterneuburg ist die drittgrößte Stadt in Niederösterreich und wir nehmen natürlich die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger auch vor Ort sehr ernst. Wir sprechen hier von einem Gebiet, das nicht ein brachliegendes Grundstück ist und eventuell für Erdaushubdeponie geeignet wäre. Wir sprechen hier von einem Naherholungsgebiet – von einem Wald, der zum Spazieren, Wandern oder Radfahren genutzt wird. Und nicht nur das, es geht hier um ein Natura 2000-Gebiet, ein Landschaftsschutzgebiet, ein Vogelschutzgebiet und um einen Teil des Biosphärenpark Wienerwald. Und hier unterstützen wir voll und ganz auch den zweiten Punkt dieses Antrags. Denn es kann nicht sein, dass ein Natura 2000-Gebiet verordnet wird und das dann für Eingriffe in die Natur keinerlei Auswirkungen hat und das heutzutage in einer Zeit, wo die Biodiversität wichtiger ist denn je und wir alles daransetzen müssen, um solche Gebiete zu schützen und für die nächsten Generationen auch zu erhalten. Neben dem massiven Eingriff in die Natur würde so eine Deponie natürlich auch zusätzlich noch zu beträchtlichen Verschlechterungen für die Bevölkerung führen. Das betrifft insbesondere den Lkw-Verkehr, Lärm durch den Abbau, Verkehrseinschränkungen durch diesen Lkw-Verkehr, unzählige Transportfahrten durch die Stadt, womit auch die Sicherheit vom Fußgänger, Fußgängerinnen, von Kindern, Radfahrer, Radfahrerinnen wesentlich eingeschränkt wird. Aber die, die das am besten wissen und beurteilen können, ist die Bevölkerung vor Ort, sind die Vertreter der Bevölkerung, die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen und die SPÖ-Fraktion hat deswegen auch gemeinsam mit den GRÜNEN ja einen Dringlichkeitsantrag im Gemeinderat dort eingebracht, um diese Deponie zu verhindern. Dieser Antrag wurde dann auch einstimmig im Gemeinderat von Klosterneuburg beschlossen. Ich darf dich hier auch, Kollege Bürgermeister Christoph Kaufmann, vom 5. März aus der Kronen Zeitung zitieren, wo hier steht (liest:)„Der gesamte Gemeinderat lehnt die Deponie ab. Die Bevölkerung im Weidlingtal lehnt sie ab und ich hoffe, dass auch die Umweltanwaltschaft dieses Projekt ablehnen wird.“ Die Gemeinde selbst kann ja die Errichtung in dem Sinn grundsätzlich nicht verhindern und nun versuchen wir hier im Landtag die Gemeinde zu unterstützen und was macht nun die ÖVP, die ÖVP Niederösterreich, zu der auch Kollege Bürgermeister Kaufmann gehört? (Abg. Kaufmann, MAS: Kann das der Landtag verhindern?) Sie lehnen diesen Antrag ab. Wir wollen unterstützen, dann könntet ja ihr auch hier mitstimmen. (Abg. Kaufmann, MAS: Hat der Landtag Parteienstellung?) Sie wollen anscheinend keine Unterstützung vom Landtag mit einer fadenscheinigen Erklärung, dass sie sich nicht in die Gemeindeangelegenheiten einmischen wollen – wie im Ausschuss gesagt wurde – und man vor Ort wisse, welche Maßnahmen zu treffen sind. Nun würde mich auch von der ÖVP interessieren, was nun die Gemeinde vor Ort tun kann und soll, so wie die Gemeinde und die Bürger und Bürgerinnen wollen, diese Deponie im Natura 2000-Gebiet zu verhindern? Wir stehen allenfalls auf der Seite der Bevölkerung und stimmen natürlich gegen die Errichtung dieser Deponie in Klosterneuburg. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Alexander Schnabel, FPÖ.
Abg. Schnabel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Betreffend den Antrag der GRÜNEN, Bekenntnis gegen die Errichtung einer Deponie im Natura 2000-Gebiet in Klosterneuburg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, folgendes in aller gebotenen Kürze: Grundsätzlich sind genehmigungspflichtige Vorhaben aufgrund der FFH-Richtlinie auf Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Natura 2000-Gebietes zu prüfen. Im Klartext: Durch das geplante Vorhaben dürfen keine Verschlechterungen beispielsweise in den jeweiligen Habitaten der einzelnen Tierarten etc. auftreten. Im konkreten Fall wird für das Vorhaben keine gesonderte naturschutzbehördliche Bewilligung erteilt, sondern die Vorgaben des NÖ Naturschutzgesetzes im Rahmen des abfallbehördlichen Bewilligungsverfahrens mitangewendet. Das heißt, im Rahmen dieses Verfahrens wird geprüft, ob das Projekt zu einer Beeinträchtigung von Schutzgütern im Zusammenhang mit Natura 2000 führen kann. Dies kann nur auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen im Einzelfall erfolgen. Im Einzelfall, meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN und nicht im Kollektiv. Daher sind die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zur Prüfung, wie im konkreten Fall vorzugehen ist, auch ausreichend. Es bedarf daher auch keiner politischen Zurufe in ein laufendes und rechtskonformes Verfahren. Weiters betreffend den Bodenaushub, Hoher Landtag. In Österreich fallen ja jährlich mehr als 40 Millionen Tonnen Bodenaushub an. Rechtlich gesehen wird dieser als Abfall betrachtet. Bedenkt man, dass es sich vielfach um Materialien handelt, welche sich ohne Bedenken für den Einsatz bei Erdbauarbeiten oder beispielsweise für die Herstellung von Beton eignen würden, dann soll doch das in Österreich und auch in Niederösterreich unbürokratisch und auch einheitlich möglich sein. Vorausgesetzt, dass die von mir angesprochenen Aushubmaterialien auch unbedenklich für unsere Umwelt sind. Zudem hat sich die Landeshauptleutekonferenz gegenüber der Bundesministerin für Klimaschutz schon mehrmals und auch zuletzt im Jahr 2023 für die Erlassung einer Verordnung mit der ein vorzeitiges Abfallende für bestimmte geeignete Aushubmaterialien ausgesprochen. Mit dem Erlass einer solchen Verordnung würde doch eine Verwaltungsvereinfachung vonstatten gehen, Hoher Landtag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Zielvorgaben der Abfallrahmenrichtlinie erfüllen zu können, ist es daher unabdingbar, die rechtlichen Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass diese homogen mit der Richtlinie sind und andererseits die Zuständigkeiten der Behörden klar festlegen, um Behördenverfahren effizient führen zu können und in Zukunft auch zu vereinfachen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zu Wort gelangt Abgeordneter Josef Edlinger, ÖVP.
Abg. Edlinger(ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Das Thema Boden begleitet uns heute durch diese Landtagssitzung in vielen Punkten und das freut mich als Umweltsprecher natürlich. Offenbar gibt es allerdings unterschiedliche Zugänge dazu und das ist auch das Wesen einer Demokratie. In der Kreislaufwirtschaftsstrategie hat Österreich seinen Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft festgelegt. Das wichtige Ziel bis 2050 unsere Wirtschaft und Gesellschaft klimaneutral zu machen, soll damit erfüllt werden. Produkte, Stoffe und Ressourcen sollen so lange wie möglich erhalten, wiederverwendet, aufbereitet und recycelt werden, um möglichst wenig Abfall und Umweltbelastung zu verursachen. Beim Thema Bodenaushub sehen wir allerdings, dass wir derzeit eine Rechtslage haben, die dem diametral entgegenwirkt. Von den mehr als 40 Tonnen Bodenaushub, die jährlich in Österreich anfallen, landen rund zwei Drittel in Deponien, obwohl sie sich ohne Weiteres eignen würden, damit weiterzuarbeiten, Erdbauarbeiten umzusetzen und damit wird auch die Kreislaufwirtschaftsstrategie konterkariert. Wir wollen mit diesem Antrag eine Rechtssicherheit im Abfallwirtschaftsgesetz schaffen, weil das Abfallende von Bodenaushubmaterial nicht erst beim Einbau bzw. der Verwendung oder Deponierung erreicht werden soll, sondern bereits durch den Nachweis entsprechender Qualitätsklassen gemäß dem Bundesabfallwirtschaftsplan. Die Kompostverordnung könnte hier als Vorbild herhalten, weil es dort gelungen ist, Normen und Regelungen zu schaffen, die Qualitätskriterien festlegen, die zu einem Abfallende bei der Herstellung von Kompost aus Abfällen führen. In der Praxis der Vollzugsbehörden gibt es aufgrund der vielen Einzelfälle, die geprüft werden müssen, eine Vielzahl an unterschiedlichen Entscheidungen und allein die Anzahl der Deponien sagt viel darüber aus. Von 1.111 registrierten Deponien in ganz Österreich sind 932 Bodenaushubdeponien. Und trotz dieser Vielzahl an Deponien gibt es oft lange Transportwege mit den damit verbundenen Umweltbelastungen, die wir uns ersparen könnten. Um der Kreislaufwirtschaftsstrategie zu entsprechen, unsere Ressourcen und die Umwelt zu schonen und vor allem Verwaltungsvereinfachung und Rechtssicherheit herzustellen, fordern wir die entsprechende Verordnung vom BMK. Denn Boden ist nicht automatisch Abfall für den Deponiekosten oder gar noch ALSAG-Beiträge fällig werden müssen, sondern ein wichtiges Material für die Kreislaufwirtschaft. Und nun zum Antrag der GRÜNEN bezüglich einer geplanten Deponie in der Gemeinde Klosterneuburg. Ich möchte festhalten, dass es für den Schutz von Natura 2000-Gebieten im NÖ Naturschutzgesetz ein gut funktionierendes System zur Prüfung, ob eine Naturverträglichkeitsprüfung notwendig ist und wie im konkreten Fall vorzugehen ist, vorhanden ist. Natürlich könnte der NÖ Landtag hier Willensäußerungen von Gemeinden in einem Verwaltungsverfahren bekräftigen. Entscheidungsrelevant muss aber in einem behördlichen Verfahren – und das sollten wir auch einfordern – Fakten sein. Fakten, die in einem Ermittlungsverfahren festgestellt werden oder die im Rahmen der Parteienstellung bzw. des Anhörungsrechts der Gemeinde als Stellungnahme abgegeben werden. Und hier hat der Kollege Kaufmann natürlich als Gemeinde Parteienstellung und hat hier die Stellungnahme der Gemeinde auch abgegeben. Es ist aber nicht notwendig, dass wir als Gesetzgeber, der den Rahmen geschaffen hat, wie ein Verfahren abzuführen ist, hier eingreifen in die Durchführung einer Prüfung durch die Behörde. Das ist nicht Aufgabe des Landtages. Und dass hier die Gemeinde natürlich ihre Stellungnahme abgeben kann und muss als Betroffene, ist völlig klar. Und wir nehmen uns daher sehr gerne deine Anregung auf, liebe Kollegin Krismer, dass wir keine Zurufe von außen geben, denn das, was ihr mit eurem Antrag gefordert habt, ist genau derselbe Zuruf von außen, den ihr uns mit dem anderen Antrag vorgeworfen habt. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ein weiteres Mal zu Wort gemeldet hat sich Klubobfrau Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber(GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt schon einen Unterschied, ob man dauernd nach Wien eine Post schickt oder vom Balkon aus die Sprechblasen macht und alles besser weiß, oft im besseren Wissen und sogar Gewissen, dass Dinge bereits in Vorbereitung sind, oft sogar bei der ÖVP zur Abklärung sind und dann nicht so schnell wieder retourkommen. Das wissen Sie. Hier geht es um ein ganz konkretes Anliegen einer Gemeinde in Klosterneuburg. Unerheblich, ob der Bürgermeister jetzt zufällig hier im Landtag ist. Es geht darum, dass man Bürgerinnen und Bürger in dem unterstützt, was ihr Wille ist. Und wenn der gesamte Gemeinderat das möchte. Es ist extra im Antragstext gestanden eine Willensäußerung. Und wir können sehr wohl eine Willensäußerung hier machen. (Abg. Edlinger: Gegen die eigene Behörde?) Und wir sollten... und ich habe jetzt von niemandem gehört... und das Traurige dabei ist ja, dass die ÖVP nicht sehen will, dass man die eigenen Gesetze verbessern sollte. (Abg. Edlinger: Ein Gesetz kann man verbessern, aber wir könne nicht gegen die eigene Behörde... unverständlich.) Für euch ist alles in Ordnung. Für euch ist alles in Ordnung. Ich habe in keiner einzigen Debatte gehört, ist angekommen, Klosterneuburg hat ein Problem. Es haben andere ein Problem. Es gibt einen Ausschuss. Da setzen wir uns zusammen und verbessern wir für die Natur und die Menschen in diesem Land die Gesetze. Ihr habt aufgehört zu arbeiten und etwas zu leisten. Und das ist mein Vorwurf an euch. Da ist keine Qualität mehr in dem, was hier passiert. Das sind nur noch Sprechblasen. Wir haben ein Problem in Natura 2000-Gebieten, weil eben im forstlichen Bereich keine Naturverträglichkeitsprüfungen gemacht werden. Weil in den Tullnerfelder Auen Hybridpappeln reingesetzt werden und davor keine Naturverträglichkeitsprüfung gemacht wurde. In Natura 2000-Gebieten. Und wenn wir diese Schutzgüter ernst nehmen, dann müssen wir nachschauen, woran das hakt und die Behörden brauchen andere Gesetze, um das besser im Sinne des Naturschutzes abzuwickeln. Und das habe ich in keinem einzigen Debattenbeitrag gehört. (Abg. Edlinger: Ich habe aber keinen Verbesserungsvorschlag für das Gesetz eingebracht, sondern ich habe gesagt, es muss verbessert werden.) Daher mein Appell, daher mein Appell, kommt wieder in die Gänge und tut arbeiten fürs Land. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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