Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-392/XX-2024 – NÖ Bedienstetenschutz-Kommission, Tätigkeitsbericht über die Jahre 2021 bis 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler(FPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsident! Hoher Landtag! Zum Tätigkeitsbericht der NÖ Bedienstetenschutz-Kommission für die Jahre 2021 bis 23. Der Bedienstetenschutz soll unter anderem gewährleisten, dass die öffentlichen Bediensteten in Niederösterreich in sicherer Arbeitsumgebung ihren Tätigkeiten nachgehen können. Und der Dienstgeber und die jeweiligen Vorgesetzten haben dabei ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen und darauf hinzuweisen, dass Schutzmaßnahmen eingehalten, aber auch gewährleistet werden und im Wesentlichen ist der Tätigkeitsbericht klar und ersichtlich strukturiert und gibt einen Überblick über die kontrollierten Dienststellen bzw. Baustellen des Landes NÖ, welche überprüft wurden. Und die Tätigkeit der Bedienstetenschutz-Kommission ist eine sehr wertvolle, weil hier Mängel aufgezeigt werden, welche für den Schutz und der Gesundheit der Bediensteten erheblich sind. Und auch die Abläufe im Bericht sind klar und festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben und der Kommission zu berichten. Was auch schon meine Vorredner mitgeteilt haben, ja, gerade im Bereich der Landesberufsschulen und auch in den landwirtschaftlichen Fachschulen sind hier die Mängel... hat eine relativ hohe Anzahl. Das war aber jetzt nicht nur im Tätigkeitsbericht 2021 bis 2023 so, sondern auch 19 und 20 bzw. beim Tätigkeitsbericht 2016 bis 18, war hier die Mangelliste relativ hoch. Es ist zwar nicht ersichtlich, wie schwerwiegend diese Mängel sind, aber da gibt es schon ein Augenmerk darauf zu geben und hier diese Mängel abzustellen, weil da nicht nur die Bediensteten arbeiten, sondern auch Schüler vor Ort sind und diese auch entsprechend den Schutz vor Ort genießen sollten. Zum Antrag der SPÖ, die NÖ Bedienstetenschutz-Kommission aufwerten, da ist ein Absatz drin, dass die Bedienstetenschutz-Kommission ausschließlich Mängelbehebungsaufträge, Mitteilungen an die Landesregierung und die Tätigkeitsberichte sind die Instrumente, die die Kommission derzeit zur Herbeiführung eines gesetzeskonformen Zustandes in der Dienststellung des Landes zur Verfügung stellen. Ja, es ist klar: Die Missstände können nicht erzwungen werden durch die Bedienstetenschutz-Kommission, aber die Bedienstetenschutz-Kommission ist auch weisungsfrei und überprüfen ja selbstständig und die Mitteilung an die Landesregierung möchte ich auch schon darauf hinweisen, ja, es wird mitgeteilt an die Landesregierung und das sind auch die zuständigen Abteilungen, Vorgesetzten und so weiter von den einzelnen Dienststellen, die auch eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht für die einzelnen Bediensteten vor Ort haben und diese Missstände dort abstellen müssten. (Beifall bei der FPÖ.) Und ein zweiter Punkt noch, ja, das Arbeitsinspektorat, das hat auch die Durchsetzungsmöglichkeit, hier die Mängel abzustellen. Aber das Problem ist, wenn hier die Bedienstetenschutz-Kommission ja Mängel abstellen lässt und die Bediensteten vor Ort diese Mängel nicht beheben, wer ist dann der Disziplinarvorgesetzte? Das bleibt noch immer der zuständigen Vorgesetztenrolle in der jeweiligen Abteilung oder im Endeffekt bis zum zuständigen Landesrat... ist der Disziplinarvorgesetzte und da gibt es auch wieder Diskrepanzen, weil da ja auch nur die Meldungen weiterhin aufgeben können. Deswegen werden wir diesem Antrag der SPÖ keine Zustimmung geben und den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs