Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-392/XX-2024 – NÖ Bedienstetenschutz-Kommission, Tätigkeitsbericht über die Jahre 2021 bis 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Pfister(SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat den Tätigkeitsbericht der NÖ Bedienstetenschutz-Kommission ja schon sehr, sehr ausführlich erläutert. Ich möchte da in dieselbe Kerbe auch schlagen, weil es schon auch bedeutet, dass wir zwischen 2021 und 2023 sehr, sehr umfangreiche Kommissionskontrollen, glaube ich, wie der Bericht in dem Fall hier auch vorliegt, durchgeführt haben. Aber auch die Schwerpunkte hier, wenn es darum geht, um Arbeitnehmerschutz oder vor allem auch um den Schutz der Beschäftigten, ist es umso wichtiger, diesen Schutz nicht nur in den Vordergrund zu stellen, sondern vor allem auch die Bedienstetenschutz-Kommission mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten – nämlich, dass die auch diese Möglichkeit haben, wie das Arbeitsinspektorat, hier nicht nur aufzuzeigen, sondern auch die Möglichkeit hat, hier mit Nachdruck Dinge umzusetzen. Und in diesen Jahren, in diesen drei Jahren, in dieser Prüfung zwischen 2021 und 2023, fällt natürlich auch die Pandemie. Und wenn ich mir dann die Arbeitsstättenverordnung und vor allem auch diese Elektroschutzverordnung und speziell in den Fachschulen und auch in den Berufsschulen anschaue, bedeutet das schon auch – und die Berufsschulen sind dort ein Schwerpunkt, auch die landwirtschaftlichen Fachschulen, wo Ausbildung und vor allem auch Weiterbildung in dem Fall passiert – dann ist es hier immens wichtig, dorthin zu schauen, nämlich dass unsere Facharbeiterinnen, Fach- und Führungskräfte von morgen da nicht in einem unsicheren Bereich ihre Ausbildung machen, sondern das dort diese ganzen Mängel, die bei den landwirtschaftlichen Fachschulen oder auch bei den Landesberufsschulen hier auftreten, dass man da mit Nachdruck hinschaut und da nicht Dinge am Ende des Tages passieren, die dann auch das ein oder andere Opfer in dem Fall erfordern. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immens wichtig, nämlich den Arbeitnehmerschutz und auch den Bedienstetenschutz hier in den Vordergrund zu stellen. Und daher möchte ich hier auch einen Resolutionsantrag einbringen zu NÖ Bedienstetenschutz-Kommission aufwerten. Die Kommission, die wir aktuell haben, kann nur festgestellte Mängel schriftlich festhalten und den für die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands Verantwortlichen auffordern, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Falls es sich hierbei um wesentliche Mängel handelt und einer Aufforderung nicht fristgerecht entsprochen wird, so hat die Kommission den Missstand und die zu seiner Beseitigung erforderlichen Maßnahmen an die Landesregierung schriftlich bekannt gegeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist zahnlos. Ausschließlich Mängelbehebungsaufträge, Mitteilungen an die Landesregierung und die Tätigkeitsberichte sind Instrumente, die der Kommission derzeit zur Herbeiführung eines gesetzeskonformen Zustands in den Dienststellen des Landes zur Verfügung stehen. Daher ist es für uns wichtig, die Kommission verfügt nicht über die notwendigen Befugnisse, um ihre Aufgaben auch wirksam durchzusetzen. Insbesondere fehlen hier die Kompetenzen, um auch in Fällen von gröberen Verstößen gegen das NÖ Bediensteten-Schutzgesetz rasch Maßnahmen zu setzen oder auch Anzeigen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde durchzusetzen. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, stelle ich den Resolutionsantrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des NÖ Bediensteten-Schutzgesetzes 1988 auszuarbeiten, welche eine Aufwertung der NÖ Bedienstetenschutz-Kommission zum Inhalt hat. Insbesondere sollen ihr wesentliche Kompetenzen eingeräumt werden, welche auch das Arbeitsinspektorat gemäß den Bestimmungen der §§ 3 bis 10 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 sowie die NÖ Bedienstetenschutz-Kommission auch an behördliche Verfahren gemäß den §§ 11 bis 13 hier zu beteiligen ist."
Und liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur dieser Resolutionsantrag, sondern wenn es um Arbeitnehmerrechte und vor allem auch um den Arbeitnehmerschutz geht, dann wissen die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, wem sie für die Arbeitnehmerinteressen ihr Vertrauen schenken. Und das hat man auch gestern gesehen, dass es nur eine Fraktion gibt, die die Arbeitnehmerinteressen in der Interessensvertretung in der Arbeiterkammer in Niederösterreich vertritt und das freut mich umso mehr, dass die Arbeitnehmerinnen in Niederösterreich genau wissen, dass man auf die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (Beifall bei der SPÖ.) sich verlassen kann, nämlich wenn es darum geht, die Arbeitnehmerinteressen durchzusetzen und auch für diese einzutreten. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Bruck an der Leitha
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs