Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-366/XX-2024 – Praxisnahe Umsetzung der EU Entwaldungsverordnung ohne bürokratischen Mehraufwand
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Heute am 21. März ist der Tag des Waldes, daher ist es ein guter Tag, sich mit dem Wald zu beschäftigen. Es ist ein gutes Thema, dass wir heute auf der Tagesordnung haben, auch wenn wir andere Zugänge dazu haben. Der Wald hat vielfältige Aufgaben für die Gesellschaft: die Nutzfunktion, die Schutzfunktion, die Erholungs- und die Wohlfahrtsfunktion. Daher ist ein Schutz vor Entwaldung mehr als gerechtfertigt. Dass sich die Europäische Union darüber Gedanken macht, ist wichtig und richtig. Und wenn wir uns die Situation anschauen, so werden wir feststellen, dass sich seit 1990 die Waldfläche in der EU verändert hat. Allerdings ist sie nicht weniger geworden. Die Waldfläche in der Europäischen Union ist seit 1990 um 9 Prozent oder 14 Millionen Hektar mehr geworden. Der Holzvorrat auf diesen Waldflächen ist sogar um 40 Prozent mehr geworden in den letzten 34 Jahren. Nur in Schweden und in Portugal, in diesen beiden Mitgliedsländern, ist die Waldfläche gesunken. Der Zugang, den die Europäische Union hat, sich trotzdem mit diesem Thema zu beschäftigen, ist aber auch durchaus ein hehres Ziel und legitim. Denn es ist natürlich festzustellen, dass in der Europäischen Union auch viele Güter verbraucht werden, die in Ländern hergestellt werden, in denen Wald gerodet wird. Das heißt, wir importieren die Entwaldung. Daher kann zu Recht gefordert werden, dass diese Produkte auch extra gekennzeichnet werden müssen, um ein Problembewusstsein zu schaffen. Es geht im Wesentlichen um das Inverkehrbringen von Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und Soja. Inhaltlich so weit, so gut, unterstützenswert und in Ordnung. Aber leider sind das Ergebnis und die Auflagen der EU-Entwaldungsverordnung ein Beweis dafür, dass gut gemeint meistens das Gegenteil von gut gemacht ist. Und auf diesen fast 250 Seiten dieser Verordnung ist ein umfangreiches Deklarations- und Aufzeichnungspflichtenheft festgehalten für alle, die solche relevanten Waren inverkehrbringen, die in die EU importiert werden, wo es um Entwaldung geht. Am Beispiel Holz aus Österreich darf ich nur anführen, dass wir in Österreich das strengste Forstgesetz der Welt haben, das die Wiederaufforstung vorschreibt, das auch überwacht wird von den Behörden, den Landesforstinspektionen, den Bezirkshauptmannschaften mit ihren Forstinspektionen, dass wir in Österreich jährlich 3.400 Hektar neuen Wald haben. Das heißt, Wald wächst zu und auch die Holzmenge wächst zu. Die Forderung der Europäischen Entwaldungsverordnung ist aber nun, dass es für jedes Stück Holz, für jeden Stamm, für jeden Baum Aufzeichnungspflichten gibt über die Art, die Menge, die wissenschaftliche Bezeichnung der Holzart, GPS-Daten, eine Geolokalisierung für jeden einzelnen Stamm. Koordinateneinmeldungen und das Ganze soll in einem Infosystem festgehalten und nachvollzogen werden, wo Erklärungen darüber abgegeben werden, dass die Produktion in Einklang mit Rechtsvorschriften im Erzeugerland und dass der Benutzer und Inverkehrbringer auch berechtigt war, diese Flächen zu nutzen und die Rohstoffe in Verkehr zu bringen. Das heißt, bei jeder Holzlieferung muss jeder Waldbauer diese Aufzeichnungen führen. Dasselbe gilt für alle Rindermäster, die nachweisen müssen, dass ihre Futtergrundlage nicht auf entwaldeten ehemaligen Forstflächen basiert ist. In Wirklichkeit ist es ein bisschen Täter-Opfer-Umkehr, dass dort, wo auf entwaldeten Flächen produziert wird, die Waren deklariert werden müssen, sieht jeder ein. Dass wir aber nachweisen müssen, dass wir unsere Gesetze einhalten, das ist ein bisschen so, wie – wenn wir es mit dem Straßenverkehr vergleichen – nicht jene bestraft werden, die mit dem Radar geblitzt werden, weil sie die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhalten, sondern jeder muss nachweisen am Ende einer Fahrt, dass er während seiner Fahrt nicht zu schnell gefahren ist, muss das dokumentieren mit GPS-Daten, mit Zeitaufzeichnungen nachweisen, dass er nicht zu schnell gefahren ist und muss nach jeder Fahrt das einmelden. Wenn wir so weit kommen, dann ist das schlicht und ergreifend ein Bürokratiemonster, das geschaffen wird, dass weder der Umwelt noch dem Wald helfen wird. Und wenn wir in Österreich 47 Prozent der gesamten Landesfläche mit Wald bedeckt haben, in Niederösterreich sind es 40 Prozent, dann ist die Funktion des Waldes nur durch die Bewirtschaftung aufrechtzuerhalten. Alleine zehn Prozent der Waldfläche aus der Nutzung zu stellen, würde bedeuten den Verlust von 2,4 Milliarden Wirtschaftsleistungen und den Verlust von 27.000 Arbeitsplätzen. Die Forstwirtschaft steht vor vielen Herausforderungen, die eine langfristige Planung verlangen und eine langfristige Planung auch notwendig machen, denn die Bäume, die heute gesetzt werden, die heute gesät werden, werden erst von unseren Enkelkindern geerntet werden. Und darum braucht es auch Rechtssicherheit und keine überbordende Bürokratie. Es bringt niemandem einen Mehrwert, wenn wir die Einhaltung von Gesetzen dokumentieren müssen, damit irgendjemand vielleicht, vielleicht auch nicht, das nachvollziehen kann und nachlesen kann. Und wir fordern daher eine praxisnahe Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung ohne bürokratischen Mehraufwand und dazu bitte ich um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und LR Mag. Teschl-Hofmeister.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Krems
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich