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Bericht von Kathrin Schindele  Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Hogl und Schnabel betreffend Planungssicherheit für die Schweinehaltung in Österreich

zur 12. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 8 der 12. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 22.02.2024

Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-309-1/XX-2024 – Planungssicherheit für die Schweinehaltung in Österreich

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatterin Abg. Schindele(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich berichte zum Antrag der Abgeordneten Hogl und Schnabel gemäß § 34 LGO 2001 betreffend Planungssicherheit für die Schweinehaltung in Österreich zu dem Antrag Ltg.-309. Der Nationalrat beschloss durch eine Novellierung des Bundestierschutzgesetzes im Jahr 2022 ein generelles Verbot für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung für bestehende Anlagen ab dem Jahr 2040 und für neu zu errichtende Anlagen bereits seit 1. Jänner 2023. Die damals festgelegte Übergangsfrist sollte dazu dienen, den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben und getätigte Investitionen zu schützen. Der Verfassungsgerichtshof stellte nun fest, dass die Übergangsdauer von 17 Jahren angesichts der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz sachlich nicht gerechtfertigt sei und die gewählte pauschale Frist nicht auf den Zeitpunkt der Investitionen abgestellt hat. Im Raum und in der politischen Debatte steht daher derzeit eine kürzere Übergangsfrist, etwa das Jahr 2030. Dazu ist allerdings auszuführen, dass eine derartige Zeitspanne für die Schweinebäuerinnen und -bauern eine Zielvorgabe darstellt, die sich praktisch so nicht umsetzen lässt. Deshalb ist es wichtig, dass für die Festlegung der vom VfGH geforderten Übergangsfrist ein praxistauglicher Vorschlag unter Einbeziehung von Tierschutzorganisationen, Wissenschaft und natürlich der betroffenen schweinehaltenden Betriebe erarbeitet wird, um eine zukunftsfähige Lösung im Sinne der betroffenen Tiere und der Schweinebäuerinnen und -bauern zu schaffen, die den betroffenen Betrieben auch langfristig Rechtssicherheit und damit auch eine Zukunftsperspektive bietet. Ich stelle daher den Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Hogl und Schnabel betreffend Planungssicherheit für die Schweinehaltung in Österreich (liest:)

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einzusetzen, dass rasch ein praxistauglicherer Vorschlag betreffend der Übergangsfristen ausverhandelt wird, um unseren österreichischen Schweinebäuerinnen und -bauern wieder Planungssicherheit, Investitionsschutz und eine Zukunftsperspektive für ihre Höfe zu geben.

2. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag mit der Ltg.-309 miterledigt."

Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (778 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
St. Pölten
Klub/Fraktion:
Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
Wahlpartei:
Sozialdemokratische Partei Österreichs

Detailseite von Kathrin Schindele öffnen


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