Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-309-1/XX-2024 – Planungssicherheit für die Schweinehaltung in Österreich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich war vor etwa 14 Tagen in Loibersdorf hier bei St. Pölten, wo ich mir einen Eindruck davon verschaffen konnte, wie Schweinehaltung – nämlich konventionelle Schweinehaltung – wirklich geht. Es war im Übrigen der gleiche Schweinehof, den der Kollege Hofer-Gruber gerade als Beispiel gebracht hat. Das ist der Schweinehof Hubmann. Und diesen Herrn Hubmann, den kann man, glaube ich, zweifelsohne als Pionier seiner Zunft bezeichnen. Warum ist das so? Der verzichtet bewusst auf Vollspaltenböden. Der hält die Schweine im Freiland, und zwar in Zelten. Man kann sich das vor Ort anschauen. Wenn man das tut, da spürt man eindeutig, dass das die richtige Form der Schweinemast ist, sofern es denn Fleisch sein muss. Jedenfalls haben die Tiere dort genügend Platz, genügend Stroh, und man merkt auch, dass das Sozialverhalten der Tiere entsprechend ist. Die Schweineohren sind nicht angeknabbert, die Schwänze sind noch ganz, und man kann da klar erkennen, dass es diesen Tieren gut geht. Die fühlen sich dort offensichtlich sauwohl. Und darum geht es mir eigentlich vorrangig. Und jetzt nehmen wir Menschen uns eh schon das Recht heraus, über Tiere zu entscheiden und zu herrschen. Da muss es ihnen wenigstens zu Lebzeiten so gut wie möglich gehen. Das bringt mich jetzt auch zum 34er, den wir hier debattieren. Inhaltlich gibt es da meiner Ansicht nach nämlich einen sehr gravierenden Unterschied zum ursprünglichen Antrag. Der zielt nämlich primär darauf ab, das Aus für die Vollspaltenböden im Sinne des Tierwohls maximal zu beschleunigen, und das ist auch das, was wir wollen. Ich glaube, jeder hier im Raum weiß, wem wir das Aus für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung überhaupt zu verdanken haben: Das waren nämlich die GRÜNEN in der Bundesregierung, die darum gekämpft haben. Und die ursprünglich sehr lange Übergangsfrist die ist bzw. war wirklich sehr zäh, die haben wir – wie könnte es anders sein – der ÖVP zu verdanken. Und zwar deshalb, weil die ÖVP halt in allen Belangen gleich vorgeht und immer die Wirtschaftlichkeit an die erste Stelle reiht. Da sind dann eben Themen wie Tierschutz, wie Umweltschutz oder gar Klimaschutz, bestenfalls noch zweitrangig. Die Hauptsache: Das Schnitzel ist billig. (Heiterkeit bei Abg. Kainz.) Und da sind wir jetzt beim 34er der ÖVP. Es geht hier eben nicht darum, dass die Schweine nicht zu 80 Prozent der Zeit im eigenen Kot verharren – was logischerweise verheerende Auswirkungen auf deren Gesundheit hat – und es geht auch nicht darum, dass die Schweine nur einen halben Quadratmeter zum Leben haben und entsprechend mehr Platz bekommen sollten, und es geht auch nicht darum, dass man den Methanausstoß reduziert, was eine Haltung auf Strom mit sich bringen würde, und es geht auch nicht darum, die Mortalität, die bei Vollspaltenböden rund viermal so hoch ist, zu reduzieren. Das Einzige, worum es bei diesem Antrag der ÖVP geht, ist: Unterstützen wir die Bundes-ÖVP, dass sich ja die bösen GRÜNEN nicht mit einer Fristverkürzung bis 2030 durchsetzen, weil das ja alles zu teuer ist. Und das ist im Grunde ganz einfach: Der Bundesminister Johannes Rauch hat ja das Aus für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung durchgesetzt. Für neue Betriebe gilt es ja schon seit 2023 und eine kürzere Übergangsfrist für die bestehenden war ebenso nicht umsetzbar mit ÖVP. Und dann kam der VfGH – und das war uns natürlich nicht ungelegen – und jetzt müssen sie halt im Bund um eine kürzere Frist ringen. Und das, glaube ich, ist gut so, weil wir als vermeintlich hochentwickelte Zivilisation mit Tieren endlich besser umgehen müssen. Und die Lösung, die liegt auch längst am Tisch. Muss man auch einmal sagen. Johannes Rauch hat drei Wochen nach Bekanntwerden des VfGH-Urteils einen sehr, sehr guten Plan vorgelegt. Und dieser Plan umfasst im Wesentlichen drei Punkte. Erstens: Das Ende der Vollspaltenböden bis 2030, also mehr Stroh und mehr Auslauf und weniger Tierleid. Zweitens: Höhere Förderungen für die Landwirtinnen und Landwirte, dass sie mit dieser kurzen Übergangsfrist auch entsprechend zurechtkommen und drittens, bitte ich gar schön, endlich eine Herkunftsbezeichnung in der Gastronomie, weil so schützen wir auf der einen Seite die Bäuerinnen und Bauern und auf der anderen Seite die Konsumentinnen und Konsumenten vor Billigimporten aus dem Ausland. Und um unser Anliegen – nämlich diese Fristverkürzung – zu verstärken, folgender Abänderungsantrag, der Ihnen ja schon vorliegt (liest:)
"Der vom Landwirtschafts-Ausschuss genehmigte Antrag wird abgeändert und lautet:
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einzusetzen, dass rasch ein praxistauglicherer Vorschlag betreffend Ende der Vollspaltenböden bis 2030 ausverhandelt wird, um unseren österreichischen Schweinebäuerinnen und -bauern wieder Planungssicherheit, Investitionsschutz und eine Zukunftsperspektive für ihre Höfe zu geben.
2. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag mit der Ltg.-309 miterledigt."
Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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