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Redebeitrag von Mag. Helmut Hofer-Gruber  Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Weninger, Mag. Collini u.a. betreffend Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes unter Beiziehung des Landesrechnungshofes

zur 12. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 13 der 12. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 22.02.2024

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-335/XX-2024 – Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes unter Beiziehung des Landesrechnungshofes

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatter Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Weninger, Collini, Kocevar, Hofer-Gruber, Pfister, Kollermann, Prischl, Samwald, Scheele, Schindele, Schmidt, Schnabl, Spenger, Suchan-Mayr und Zonschits gemäß § 33 LGO 2001 betreffend Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes unter Beiziehung des Landesrechnungshofs. Wie bereits in der Ausführung des Kollegen Weninger zu entnehmen war, handelt es sich um einen Antrag auf Überprüfung der Vorgänge rundum den Bürgermeister der Gemeinde Vösendorf, die bereits Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind. Es stehen die Delikte Urkundenfälschung und Untreue im Raum. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten. Ich komme daher gleich zum Antragstext (liest:)

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert gemäß den Bestimmungen der §§ 85 und 86 der NÖ Gemeindeordnung eine Prüfung der Gebarung (III. Hauptstück der NÖ Gemeindeordnung) der Marktgemeinde Vösendorf für

1. den Zeitraum der gesamten Funktionsperiode des Gemeinderats sowie

2. den Zeitraum nach Auflösung des Gemeinderats ab Jänner 2024, in welchen der Bürgermeister gemäß § 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung die Geschäfte führt, vorzunehmen, wobei der Landesrechnungshof gemäß Artikel 51 Absatz 3a der NÖ Landesverfassung um Erstellung eines entsprechenden Gutachtens ersucht werden soll.

Diese ist bis spätestens 2. April 2024 abzuschließen. Bei der Prüfung des Zeitraums gemäß Ziffer 2 soll auch geprüft werden, inwieweit

a. tatsächlich nur unaufschiebbare Geschäfte der Gemeinde erledigt werden,

b. die Einhaltung der geltenden Vergabeschwellenwerte gewahrt sind und

c. ausgeschlossen werden kann, dass Ressourcen der Gemeinde, sowohl Sachleistungen als auch Personal, zur Wahlkampagne der Wahlpartei des Bürgermeisters in Anspruch genommen werden."

Ich ersuche den Präsidenten die Verhandlungen einzuleiten und den Antrag zur Abstimmung zu bringen.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (778 KB)

Zur Person

Helmut Hofer-Gruber

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Baden
Klub/Fraktion:
Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
Wahlpartei:
NEOS – Das Neue Niederösterreich

Detailseite von Mag. Helmut Hofer-Gruber öffnen


zur 12. Landtagssitzung
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