Zusammenfassung
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-335/XX-2024 – Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes unter Beiziehung des Landesrechnungshofes
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Ist eh niemand da. Hoher Landtag! Zu Beginn möchte ich gleich zur Kollegin Collini sagen: Also ich finde es nicht ganz in Ordnung, dass Sie 573 Bürgermeister in Niederösterreich der Korruption bezichtigen. (Abg. Mag. Collini: Das habe ich ja nicht gesagt! Nein, das habe ich nicht gesagt. – Abg. Mag. Scheele: Das hat sie aber nicht gesagt.) Diese Wortmeldung ist entbehrlich. 573 Bürgermeister sind rund um die Uhr für ihre Bürger da, machen die Arbeit, kümmern sich darum, dass in den Gemeinden alles funktioniert und wenn ich als Partei selbst keinen habe, dann kann ich über die anderen schlecht reden. Das ist einmal ganz klar, ja. Aber trotzdem finde ich es nicht okay. (Beifall bei der ÖVP.) Dass wir hier mit diesem Vorfall oder mit diesen Geschehnissen in Vösendorf keine Freude haben, ist vollkommen klar. Dass am 5. Mai die Wahl stattfinden wird, kann man auch sagen. Dass Vorwahlkampf dort stattfindet jetzt ist auch ganz klar. Und es gibt Vorwürfe in Vösendorf, die man in jedem Fall prüfen muss. Es gibt Vorwürfe gegen den Bürgermeister, die müssen untersucht werden. (Unruhe bei Abg. Mag. Collini.) Aber es gibt auch Vorwürfe – wie man aus den Medien entnehmen kann – über SPÖ- Funktionäre, die müssen auch ebenfalls untersucht werden. Somit braucht es eine umfassende Prüfung aller Vorwürfe. Die verfassungsmäßige Zuständigkeit für die Prüfung liegt bei der Gemeindeaufsicht. (Unruhe bei Abg. Mag. Kollermann.) Es geht nicht nur um eine Prüfung der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit, sondern es geht um eine Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Verwendung der Mittel. Diese Kompetenz für die Prüfung der Gemeinden liegt eindeutig bei der Gemeindeaufsicht. Als Bürgermeister weiß ich, dass diese Prüfungen sehr streng sind und dass es hier keine Möglichkeit gibt, irgendetwas unter den Tisch fallen zu lassen und irgendetwas zu reden. Ich habe in meiner Gemeinde eine Prüfung gehabt, wo 50 Cent mehr in der Kasse waren. Das war ein sechsseitiger Bericht, warum das stattgefunden hat. 50 Cent. (Beifall bei Abg. Mag. Collini.) Also ist die Prüfung hundertprozentig und es gibt hier nichts, was nicht aufgedeckt wird durch diese Prüfung. Der vorliegende Dringlichkeitsantrag will ebenfalls, dass die Gemeindeaufsicht prüft. SPÖ und NEOS wollen darüber hinaus im Zuge dieser Prüfung, dass der Landesrechnungshof ein Gutachten abgibt. Klar ist, ein solches Gutachten ist kein Bericht des Landesrechnungshofes, da er hier keine Zuständigkeit für die Prüfung hat. Es wäre lediglich eine Unterstützung der Gemeindeaufsicht, was aus unserer Sicht in diesem Fall nicht geboten ist und vor allem dazu führt, dass das Ergebnis erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt vorliegen würde. Wir wollen eine schnelle Prüfung und genau das kann ein aufsichtsbehördliches Verfahren leisten. Die Gemeindeaufsicht kann sofort und unmittelbar mit der Prüfung beginnen. Dafür hat der zuständige Landesrat sofort alles in die Wege geleitet. Die Gemeindeaufsicht hat sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Gemeinde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese schnelle Reaktion ist notwendig, weil eine Aufklärung wichtig ist. Wir wollen kein parteipolitisches Hickhack, wir wollen eine umfassende Prüfung. Es gibt Vorwürfe gegen den Bürgermeister, aber auch gegen vorhergehende SPÖ-Funktionäre. Deshalb wollen wir eine umfassende Prüfung und ich werde daher folgenden Abänderungsantrag einbringen (liest:)
"Abänderungsantrag der Abgeordneten Auer, Gepp, Ing. Schulz und Krumböck zum Dringlichkeitsantrag betreffend Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes unter Beiziehung des Landesrechnungshofes Ltg.-335/2024 betreffend Prüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Gemeindeaufsicht. Was die Marktgemeinde Vösendorf betrifft, stehen seit einigen Wochen Vorwürfe hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Begleichung von Forderungen im Raum, die die Gebarung innerhalb der Marktgemeinde betreffen. Laut aktuellen Medienberichten wurden auch Anzeigen betreffend weiterer Akte der Gebarung bei der Strafverfolgungsbehörde eingebracht, um ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft anzuregen. Um diesem Sachverhalt nachzugehen, soll die Landesregierung als Gemeindeaufsichtsbehörde auch durch Beschluss des NÖ Landtages aufgefordert werden, eine entsprechende Gebarungsprüfung in der Marktgemeinde Vösendorf gemäß den Bestimmungen der §§ 85, 86 und 89 der Gemeindeordnung vorzunehmen. Im Sinne größtmöglicher Transparenz und Klarheit soll eine umfangreiche Prüfung zu den im Antragstenor angeführten Sachverhalten erfolgen. Da Belege nach den Bestimmungen der NÖ Gemeindehaushaltsverordnung jedenfalls sieben Jahre aufzubewahren sind, soll sich die Gebarungsprüfung auf diesem Zeitraum beziehen.
Der Antrag der Abgeordneten Weninger, Mag. Collini u.a. gemäß Paragraph 33, 2001 betreffend Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Vösendorf durch die Aufsichtsbehörde des Landes unter Beiziehung des Landesrechnungshofes wird wie folgt abgeändert. Der Antragstenor lautet:
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird ersucht gemäß den Bestimmungen der §§ 85, 86 und 89 der Gemeindeordnung eine Prüfung der Gebarung (III. Hauptstück der NÖ Gemeindeordnung) der Marktgemeinde Vösendorf insbesondere der letzten sieben Jahre ab Beschlussfassung dieses Antrages vorzunehmen. Die Gebarungsprüfung soll insbesondere folgende Themenbereiche umfassen:
Kassaprüfung und Gebarung der Gemeinde;
Prüfung der Auszahlungen an Bürgermeister und Vizebürgermeister;
Prüfung der Zahlungen an Rechtsanwälte, Steuerberater oder sonstige Berater;
Prüfung der Abgabennachsichten durch den Bürgermeister;
Ausschreibungen und Auftragsvergaben der Gemeinde."
Ich bitte Sie, unseren Abänderungsantrag zu unterstützen. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Bruck an der Leitha
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich