Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-272/B-24-2023 – NÖ Umweltanwaltschaft, Tätigkeitsbericht 2022
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich komme wieder zum Tagesordnungspunkt Bericht der Umweltanwaltschaft über das Jahr 2022 zurück. Aus den statistischen Zahlen: 1.709 Verfahren nach dem NÖ Naturschutzgesetz, 299 Verfahren gemäß Abfallwirtschaftsgesetz, 111 UVP-Verfahren. Allein diese beeindruckenden Zahlen sind der Beweis für die Vielfalt und für den Umfang der Tätigkeit der NÖ Umweltanwaltschaft. Sie bearbeiten eine Querschnittsmaterie, weil die meisten Dinge, die wir tun, in die Natur und in die Umwelt eingreifen und so Auswirkungen auf unsere Lebensgrundlage haben. Dieser Bericht über das Jahr 2022 ist ein sogenannter „vereinfachter“ und doch wird sehr umfassend über die wichtigsten Aktivitäten und Initiativen berichtet und diese entsprechend ins rechte Licht gerückt. Als einer der wichtigsten Punkte – und die Vorrednerinnen und Vorredner haben es angesprochen – wird der Kompensationsflächenkataster präsentiert, welcher von der NÖ Umweltanwaltschaft erarbeitet wurde. Darin sind Flächen ausgewiesen, auf welchen künftige naturschutzrelevante Ausgleichsmaßnahmen für Flächen, die verbaut werden oder für andere Eingriffe und Maßnahmen in die Natur, zur Verfügung gestellt und auf diesen umgesetzt. Das ist eine wesentliche Grundlage für künftige Entscheidungen in der Raumordnung, in der Raumplanung. Das ist wichtig und der erste Schritt und der nächste Schritt ist die Umsetzung und Installierung eines Pools oder einer entsprechenden Agentur, die diese Flächen managt und vermittelt, um den Ausgleich zwischen den verbrauchten und den neu zu nutzenden Flächen, auf denen Naturschutzmaßnahmen umgesetzt werden, hervorbringt. Es wird auch angeregt, dass es im Hinblick auf eine zu erarbeitende NÖ Klimawandelanpassungsstrategie eine naturschutzfachliche Kartierung braucht, um für ein dortiges Aktionsfeld Ökosysteme und Biodiversität eine Grundlage zu schaffen. Dazu möchte ich anmerken, dass für den NÖ Klimawandelanpassungsplan oder eine Strategie die nationale Grundlage fehlt, weil auch auf Österreichebene ein solches Papier noch fehlt. Ich möchte weiters anmerken, dass wir mit unserem Klima- und Energiefahrplan 2030 viele Maßnahmen schon benannt haben und viele Maßnahmen auch bereits umgesetzt haben, wenn ich nur an das Wassermanagement denke, wo Trinkwasserleitungen vernetzt werden im ganzen Land, wenn ich an Raumordnungsmaßnahmen denke, wenn ich an Entsiegelungsmaßnahmen denke, wenn ich an viele Hochwasserschutzmaßnahmen denke, die hier bereits in Umsetzung sind oder schon umgesetzt sind und die Menschen auch vor starken Niederschlägen z. B., vor Überschwemmungen schützen. Aufgrund der Wahrnehmung in der NÖ Umweltanwaltschaft wurde auch eine Reihe von Forderungen an die Gesetzgeber vorgeschlagen, z. B. an den Bund, nach einem Immissionsschutzgesetz Luft oder nach einer Gesetzesänderung bezüglich der Baumhaftung, die auch von der Kollegin Krismer-Huber angesprochen wurde. Es kann nicht sein, dass Bäume mit Gebäuden gleichgesetzt werden und hier die Haftung auch dafür die gleiche sein kann. Es ist hier für mich allerdings schon interessant, dass es aus dem Justizministerium der Ministerin Zadic einen Entwurf aus dem Jahr 2021 gibt, der bis heute nicht in die Begutachtung gegangen ist. Also, wo hier das Versäumnis ist, ist, glaube ich, auch daher genannt. Aber auch im Land haben wir Notwendigkeiten, Gesetze, Verordnungen zu ändern. Hier ist z. B. auch die Verordnung bezüglich Verbrennen biogener Abfälle genannt worden, weil es wichtig ist und notwendig ist, um die Ausbreitung von Neophyten, wie z. B. den Staudenknöterich, ein Verbrennen des Aufwuchses hier möglich zu machen, so wie wir es bei anderen Pflanzenkrankheiten wie dem Feuerbrand bei den Obstbäumen schon möglich ist, dass das hier auch ausgeweitet wird, um diese Neophytenausbreitung einzudämmen. Hier wird auf Expertenebene bereits daran gearbeitet, wie das umgesetzt werden kann. Weitere Tätigkeitsfelder der Umweltanwaltschaft sind z. B. im Zusammenhang mit der Energiewende die Ausarbeitung eines sektoralen Raumordnungsprogrammes für Photovoltaikanlagen im Grünland, naturschutzfachliche Begleitung bei Windparks, auch das Konfliktmanagement und eine mediative Moderation in vielen Anliegen nach dem Naturschutzgesetz, dem Abfallwirtschaftsgesetz oder dem UVP-Gesetz oder dem NÖ Elektrizitätswesengesetz sind hier nur zu nennen. Hier sind die Tätigkeiten von einem Baum, der für einen Nachbarschaftsstreit in einer Wohnsiedlung sorgt, über Stallbauten bis zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Ausbau der A22 im Abschnitt Stockerau. Ein weiteres Mal zeigen diese Beispiele die Vielfalt der Arbeit der NÖ Umweltanwaltschaft. Darüber hinaus wurde auch gearbeitet an der Bewusstseinsbildung an der Beratung und Begleitung von Bürgern und Gemeinden, in vielen umwelt- und naturschutzrechtlichen Verfahren und Initiativen. Es wurde gearbeitet an der Vernetzung aller Stakeholder im Umweltbereich und auch das Verbesserungspotenzial im Umgang verschiedener Behörden untereinander und miteinander wurde dokumentiert. All diese Aktivitäten, geschätzte Damen und Herren, zeigen, dass die NÖ Umweltanwaltschaft ihrem Auftrag in besonderer Art und Weise nachkommt und ihrem Namen gerecht wird. Ich möchte daher diesen Bericht über die Tätigkeit im Jahr 2022 auch zum Anlass nehmen und unserem Umweltanwalt Mag. Hansmann und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich zu danken für ihre Arbeit und weiterhin viel Erfolg zu wünschen. Wir werden diesen Bericht sehr gerne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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- Krems
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- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich