Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-261/A-3/21-2023 – Finanzielle Ausstattung von Städten und Gemeinden im neuen Finanzausgleich sichern
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Irgendwie habe ich den Eindruck, dass der Antrag der Sozialdemokratie zu spät kommt. Immerhin wurde der Rahmen des Finanzausgleichs für die nächsten fünf Jahre ja gerade erst abgesteckt. Aber egal, das Thema ist immer wichtig und es kann in Ruhe ausgearbeitet werden, was man besser machen kann und dazu fällt uns einiges ein. Tatsächlich kämpfen ja die meisten Gemeinden damit, dass sie für die Erfüllung der immer umfangreicheren Aufgaben in den Bereichen Bildung und Daseinsvorsorge zu wenig Mittel haben. Das beste Beispiel ist die grundsätzlich zu begrüßende Kindergartenoffensive, die von der Landesregierung ja großartig kurz vor der Wahl ausgerufen wurde, nachdem man zuerst jahrelang an einem überholten Gesellschaftsmodell festgehalten hatte und Anträge der Opposition in Richtung besserer frühkindliche Betreuung konsequent ignoriert hat. Tatsächlich müssten aber die Gemeinden den Großteil des zusätzlichen Aufwands stemmen. Okay, dafür gibt es teilweise Förderungen vom Land, aber eben nur teilweise. Den Rest müssten die Gemeinden stemmen. Und wo das Land die Gemeinden noch kräftiger ausnimmt, sind die ständig steigenden Umlagen für NÖKAS und Sozialhilfe. Diese machen im Durchschnitt 40 bis 45 % der Ertragsanteile des Bundes aus, den die jeweilige Gemeinde bekommt, aber es gibt auch Extremfälle wie z. B. Schwechat. Dort muss die Gemeinde von 30,2 Millionen Euro Ertragsanteilen 21,6 Millionen – das sind 72 % – gleich wieder ans Land abführen. Dass dem Landtag durch die Auslagerung der NÖ Gesundheitsagentur jede Kontrolle darüber, was mit dem Gemeindegeld geschieht, entzogen wurde, fügt sich in das üble Gesamtbild. Damit die Gemeinden nicht gleich an der ausgestreckten Hand des Landes verhungern, winkt dieses mit der Karotte, die heißt Bedarfszuweisungen, die nach Gutdünken der Landesregierung vergeben werden. Das ist nicht nur ein unwürdiges Schauspiel, meine Damen und Herren, das geht sich auch nicht aus. 2024 werden laut Voranschlag den Gemeinden über 800 Millionen an Umlagen abgeknapst, die Bedarfszuweisungen sind mit 321 Millionen budgetiert. Das Ergebnis: Die Gemeinden rufen ständig nach mehr Geld, die Finanzausgleichsverhandlungen erinnern an einen Kuhhandel. Jetzt wäre die Zeit, meine Damen und Herren, nämlich die nächsten fünf Jahre an einer grundlegenden Reform der Finanzierung im Bereich der öffentlichen Hand zu arbeiten. Das betrifft zum einen den Föderalismus mit all seinen Ausprägungen und Auswüchsen. Das erfordert ein Hinterfragen der Effizienz der Länder als teure Geldverteilungsmaschinen. Das bedeutet ein Ende für das Hin- und Herschieben von Geld, wie wir das bei den erwähnten Umlagen gesehen haben oder in viel kleinerem Rahmen noch immer bei der Nächtigungstaxe sehen. Ich möchte an dieser Stelle auch dem Herrn Nehammer empfehlen, dass er am Freitag, also morgen, nicht vergisst, gleichzeitig mit seinen Steuersenkungsplänen auch eine Gegenfinanzierung vorzustellen – und zwar über Einsparungen und nicht über neue Schulden. Weil das, was die Landesfürsten seit Jahren fordern – Geld ja, Verantwortung nein – das muss endlich abgestellt werden. Beim neu eingerichteten Zukunftsfonds hat man ja auch den Eindruck, den Ländern und den Gemeinden geht es vor allem um den Fonds, nicht um die Zukunft, denn ob das versprochene Geld tatsächlich für die Reformen und Erneuerungen ausgegeben wird, bleibt offen. Aber auch in den Gemeinden selbst muss effizienter gewirtschaftet werden, indem die Chancen, die etwa in der Digitalisierung, dem Bürokratieabbau oder auch in der Kooperation zwischen Gemeinden liegen, genützt werden. Auch müssen die Gemeinden regelmäßig überprüfen, ob wirklich alles, wofür Steuergeld ausgegeben wird, auch tatsächlich Aufgabe der Gemeinde ist. Was wir in Wirklichkeit brauchen, ist ein aufgabenorientierter Finanzausgleich auf allen Ebenen. Das bedeutet, dass die Vergabe der Steuergelder enger an die Erfüllung von vereinbarten Zielen geknüpft werden und bei nicht Erreichung dieser Ziele es auch Sanktionen gibt, die greifen müssen. Eine grundlegendere Form der Geldströme brauchen wir auch im Gesundheitswesen, das ja unter anderem an der komplexen Finanzierung krankt. Das merkt der Einzelne vor allem daran, dass der wirksamste Zahlungsstrom im Gesundheitswesen der ist, der direkt vom Patienten zum Arzt fließt und ich glaube nicht, dass das das Ziel einer staatlichen Gesundheitsversorgung sein kann. Der vorliegende Antrag greift leider viel zu kurz, weil er greift kein einziges der wirklichen Themen auf, sondern schlägt in dieselbe Kerbe, die uns letztlich einen undurchschaubaren Finanzausgleich, einen immer höher verschuldeten Staat, höher verschuldete Länder und Gemeinden bringt und wir tragen daher den negativen Ausschussantrag mit. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich