Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-230/A-4/42-2023 – NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Zahl 229, Antrag der Abgeordneten Mag. Ecker, Dr. Helga Krismer-Huber u.a. betreffen der Überarbeitung der Förderungen für Tageseltern in Niederösterreich. Seit September 2023 ist in Niederösterreich die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungseinrichtungen vormittags gratis. (Abg. Mag. Hofer-Gruber: Falscher Antrag.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Herr Abgeordneter, ich bitte Sie zum Geschäftsstück Ltg.-230. Hier geht es um die Begrenzung der Errichtung möglicher Wohneinheiten im Bauland Agrargebiet zu berichten.
Berichterstatter Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Verzeihung. Ich berichte zur Zahl 230, Antrag der Abgeordneten Dr. Helga Krismer-Huber u.a. betreffend Begrenzung der Errichtung möglicher Wohneinheiten im Bauland Agrargebiet auf maximal zwei Wohneinheiten pro Grundstück zum Schutz des Bodens und der Erhaltung dörflicher Strukturen. Das NÖ Raumordnungsgesetz sieht für Bauten landwirtschaftlicher Betriebe die Widmung Bauland Agrargebiet vor. In diesen gewidmeten Bereichen darf man land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Wohngebäude errichten und zwar bis zu vier Wohneinheiten je Bauplatz. Die Regelung sieht also vor, dass pro Bauparzelle vier Wohneinheiten gebaut werden können. Man kann aber die Grundstücke teilen und das führt dazu, dass auf jeder Parzelle vier Häuser gebaut werden können. Das heißt, Bauland Agrargebiet ist für Wohnbauträger zunehmend interessant und das öffnet natürlich der Bodenversiegelung im großen Stil Tür und Tor, ohne dass Umwidmungen in Bauland Wohnen seitens der Gemeinde stattfinden müssen. Daher folgender Antrag des Bau-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber, Mag. Ecker, Mag. Moser und Hörlezeder betreffend Begrenzung der Errichtung möglicher Wohneinheiten im Bauland Agrargebiet auf maximal zwei Wohneinheiten pro Grundstück zum Schutz des Bodens und der Erhaltung dörflicher Strukturen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Diskussion und Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- Grüner Klub im NÖ Landtag
- Wahlpartei:
- Die Grünen