Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-230/A-4/42-2023 – NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-248, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Hackl, Dorner u.a. betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, Ltg.-247, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Hackl, Dorner, Mag. Samwald u.a. betreffend Änderung der NÖ Bauordnung 2014 und Ltg.-230, ein Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Begrenzung der Errichtung möglicher Wohneinheiten im Bauland Agrargebiet auf maximal zwei Wohneinheiten pro Grundstück zum Schutz des Bodens und der Erhaltung dörflicher Strukturen, Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014. Ich ersuche die Abgeordneten Mold, Zonschits und Hörlezeder die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes, Ltg.-248. Die Umsetzung der Richtlinie 2012/18, bekannt als Seveso-Richtlinie, erfordert, dass im Raumordnungsgesetz 2014 das Implementieren zusätzlicher Begriffsbestimmungen, die Kenntlichmachung von angemessenen Sicherheitsabständen im örtlichen Raumordnungsprogramm, die Regelung des Umgangs mit Änderungen bzw. in der Umgebung von bestehenden Seveso-Betrieben, die Aufnahme zusätzlicher Anforderungen und Maßnahmen für solche Betriebe und sonstige Vorhaben, in deren Umgebung zur Minimierung des Risikos oder der Folgen von schweren Unfällen sowie die Berücksichtigung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in spezifischen einzelnen Projektgenehmigungsverfahren einschließlich deren Recht, ein gerichtliches Überprüfungsverfahren anzustrengen. Weiters werden Regelungen für „Interkommunale Betriebsflächen“ aufgenommen, die eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Gemeinden dahingehend berücksichtigen, als die dafür notwendigen Flächen unabhängig vom Ausmaß gewidmet werden dürfen. Es wird eine neue Regelung für Widmungen Bauland-Betriebsgebiet, Bauland-verkehrsbeschränktes Betriebsgebiet und Bauland-Industriegebiet und Bauland verkehrsbeschränktes Industriegebiet geschaffen. Hierfür war nun auch eine neue Begriffsbestimmung, welche „Interkommunale Betriebsgebietsflächen“ definiert, notwendig. Interkommunalität ist ab einem Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden gegeben. Dazu gibt es auch noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Hackl und Dorner. Aufgrund eines Redaktionsversehens wurde der im 3. Satz zu Abs. 18b „Interkommunale Betriebsgebietsflächen“ kein Datum bei der Ausnahmebestimmung für bestehende Betriebe eingefügt. Es soll hier auf das Datum der Beschlussfassung im Landtag am 14. Dezember 2023 abgestellt werden. Ich komme damit zum Antrag des Bau-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 wird in der im Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche die Beratungen einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
Berichterstatter Abg. Zonschits(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag betreffend Änderung der NÖ Bauordnung 2014. Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82. Ich komme daher zum Antrag des Bau-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung der NÖ Bauordnung 2014 wird in der im Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Berichterstatter Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Zahl 229, Antrag der Abgeordneten Mag. Ecker, Dr. Helga Krismer-Huber u.a. betreffen der Überarbeitung der Förderungen für Tageseltern in Niederösterreich. Seit September 2023 ist in Niederösterreich die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungseinrichtungen vormittags gratis. (Abg. Mag. Hofer-Gruber: Falscher Antrag.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Herr Abgeordneter, ich bitte Sie zum Geschäftsstück Ltg.-230. Hier geht es um die Begrenzung der Errichtung möglicher Wohneinheiten im Bauland Agrargebiet zu berichten.
Berichterstatter Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Verzeihung. Ich berichte zur Zahl 230, Antrag der Abgeordneten Dr. Helga Krismer-Huber u.a. betreffend Begrenzung der Errichtung möglicher Wohneinheiten im Bauland Agrargebiet auf maximal zwei Wohneinheiten pro Grundstück zum Schutz des Bodens und der Erhaltung dörflicher Strukturen. Das NÖ Raumordnungsgesetz sieht für Bauten landwirtschaftlicher Betriebe die Widmung Bauland Agrargebiet vor. In diesen gewidmeten Bereichen darf man land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Wohngebäude errichten und zwar bis zu vier Wohneinheiten je Bauplatz. Die Regelung sieht also vor, dass pro Bauparzelle vier Wohneinheiten gebaut werden können. Man kann aber die Grundstücke teilen und das führt dazu, dass auf jeder Parzelle vier Häuser gebaut werden können. Das heißt, Bauland Agrargebiet ist für Wohnbauträger zunehmend interessant und das öffnet natürlich der Bodenversiegelung im großen Stil Tür und Tor, ohne dass Umwidmungen in Bauland Wohnen seitens der Gemeinde stattfinden müssen. Daher folgender Antrag des Bau-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber, Mag. Ecker, Mag. Moser und Hörlezeder betreffend Begrenzung der Errichtung möglicher Wohneinheiten im Bauland Agrargebiet auf maximal zwei Wohneinheiten pro Grundstück zum Schutz des Bodens und der Erhaltung dörflicher Strukturen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Diskussion und Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Huber Keyl, FPÖ.
Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich spreche zum Antrag Begrenzung der Errichtung möglicher Wohneinheiten im Bauland Agrargebiet. Wenn die Intention war, Bauland Agrargebiet zu schützen, dann mag die Intention eine gute sein. Auch wir sind der Meinung, dass Bauland Agrargebiet vor Wohnbauträgern und vor allem vor Spekulanten geschützt werden muss. Aber gut gemein, ist nicht gut gemacht. So ein bisschen „hopatatschig“ wie die Berichterstattung war, ist halt auch der Antrag. Schlussendlich ermöglicht er keine Entsiegelung. Es wird lediglich dazu kommen, dass größere Einheiten errichtet werden. Es wird der Preisdruck steigen, da schlichtweg Ressourcen verknappt werden und eine Sanierung und Nachverdichtung bestehender Objekte mit weniger als vier Einheiten wird dann nicht möglich sein. Das war jetzt kurz und knackig die Begründung, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Landtag! Auch ich spreche zu diesem Geschäftsstück und meine Meinung deckt sich fast zu 100 % diesmal mit der der FPÖ. Ich glaube grundsätzlich, dass der Fehler ganz einfach dort liegt, dass landwirtschaftliche Gebäude, die in dem Gesetzestext offenbar drinnenstehen, offenbar nicht auf das beschränkt sind, was man unter landwirtschaftlichen Gebäuden normalerweise versteht – nämlich Ställe, Scheunen, Wohnhäuser für den Eigenbedarf der Landwirte, vielleicht auch für die Altbäuerinnen und Altbauern. Aber offenbar entspricht der Gesetzestext nicht dem, was der durchschnittlich gebildete und an der Sache interessierte Bürger glaubt herauszulesen und stellt sich natürlich dann auch die Frage: Wie bürgernah sind denn unsere Gesetze? Also ich glaube auch, dass gut gemeint ist nicht gut gemacht. Der Antrag der GRÜNEN zielt darauf ab, die Versiegelung oder auch Verhüttelung zu begrenzen. Ich glaube auch, dass das notwendig ist, aber es kann einfach nicht sein, dass im Bauland Agrargebiet dann Reihenhaussiedlungen entstehen, die mit dem landwirtschaftlichen Zweck überhaupt nichts zu tun haben. Also dort muss man anfangen zu reparieren und so sehr wir das Bemühen anerkennen, werden wir hier auch dem negativen Ausschussantrag zustimmen. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Landtags! Bei den drei Geschäftsstücken beginne ich mit dem Antrag, auf den jetzt der Kollege Hofer-Gruber und der Kollege von den BLAUEN eingegangen ist. Ich glaube, da haben manche ein falsches Bild. Es geht in der Tat um etwas anderes. Wir haben auch in den urbaneren Zentren in unserem Land historische Bauland Agrargebiete. Und überall dort, wo wir einen massiven Baudruck haben aufgrund der Kosten, haben wir derzeit Verlagerungen in diese Bauland Agrarwidmungen. Die Gemeinden haben jetzt zwei Möglichkeiten: Zum einen ein Rückwidmen in Grünland – wird ziemlich teuer werden. Die finanzielle Lage in den Gemeinden brauche ich hier nicht ausbreiten. Ihr wisst das genau selber wie die Situation ist. Eine Aufwertung in Richtung Bauland und ordentlich geregelt Wohnen geht in eine Richtung, die man vielleicht heute aus der Sicht einer Gemeindeentwicklung eben genau nicht möchte. Um jetzt sowohl das eine weiterhin zu ermöglichen, aber – wie eben gemeint – dass dort keine größeren Baukomplexe entstehen, um das hintanzuhalten, ist genau das gedacht, vor allem auch dort, wo man mit den Bebauungsbestimmungen jetzt ansteht. Im Konkreten sind das im Industrieviertel Gemeinden, auch in meiner und mit dem wäre dem sozusagen Genüge getan, das ein wenig besser zu regulieren. Daher kommt das, dass wir das nicht quasi verunmöglicht, aber ganz klar sagt: Zwei statt der vier Wohneinheiten sind ausreichend, im Wissen, dass es weiterhin eine einfache Teilung auch geben kann. Darum geht es. Das heißt, ich habe hier auf einem Grundstück – so schnell kann ich gar nicht schauen – einen Entwickler, der mir dort einen Komplex mit acht Wohneinheiten hinbaut. Und das ist nicht im Interesse und der Entwicklung in so manchen Gemeinden. Und um genau das auszutarieren und hier etwas von früher zu reparieren, ist das die Intension. Daher würde ich noch einmal bitten, wenn die Dinge das erste Mal diskutiert werden, das auf jeden Fall mitzunehmen, auch wenn das heute keine Mehrheit hat. Schauen Sie sich das bitte noch einmal genauer an, dass wir das vielleicht bei einer etwaigen neuen Novelle, Raumordnungsgesetz, dann doch besser regulieren, weil ich glaube, zumindest wird vielleicht verstanden, was die Intension ist. Das Zweite ist die gegenständliche Raumordnungsnovelle, die ja groß von Stephan Pernkopf bereits verkündet wurde. Es soll jetzt auch der Begriff „sparsame Verwendung von Grund und Boden“ Eingang finden, wo ich als GRÜNE sagen könnte: „Hervorragend, freut mich doch sehr. Endlich ist die Botschaft angekommen. Es trägt Früchte. Stephan Pernkopf hat es verstanden.“ Er hat es nur leider wieder nicht verstanden oder sehr „hopatatschig“ gemacht und sehr halbherzig gemacht. Ich führe das auch aus, was ich meine. Zum einen: Er weicht die Siedlungsgrenzen auf. Zum anderen bleibt jetzt zwar das Provisorium der 2 Hektar – so war es einmal gedacht – als Regulativ drinnen, nur 2 Hektar bei Neuaufwidmungen. Es wird aber sofort wieder umgekehrt und man sagt: „Nein, nein. Dort, wo die bestehenden Betriebsgebiete sind, dürfen auch weiterhin mehr Hektar aufgeschlossen werden.“ Bei den Interkommunalen ist es auch möglich, also quasi dort einen Druck zu machen. Und da gibt es schon einige Projekte, wo das eben auch zutrifft und dann denke ich mir, da sind wir in einer Größenordnung, wo man das eigentlich nicht möchte. Dann kommt noch der Punkt – das ist aber nur für die Feinspitze – also wer auch immer sich das ausgedacht hat, die NÖ.Regional.GmbH mit der Dorf- und Stadterneuerung. Ich gehöre zu jenen, die das ganz offen sagen: Die Entwicklung ist nicht das Gelbe vom Ei. Hier wird jetzt noch geregelt, wie weiterhin die Finanzierung ist, daher bin ich gegen diesen Punkt. Es wird heute dann auch beschlossen, wenn ein Betriebsgebiet nur 1 Hektar hat, dann ist die Verkehrsbewegung ganz egal. Weiß ich auch nicht, ob das so am Punkt der Zeit ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Bodenschutz ist Klimaschutz und den muss man ernsthafter betreiben. Jetzt hat sich diese Landesregierung und auch der Landtag noch nicht aufraffen können, die 2,5 Hektar, die eigentlich im Sinne eines Bodenschutzes und Hintanhalten von Bodenverbrauch in Österreich notwendig sind, dem eine Mehrheit hier zu geben. Dieser Raumordnungsgesetznovelle bringe ich einen Abänderungsantrag noch näher, von mir und meinen Kollegen und der Kollegin, wo es einmal inhaltlich – bevor ich ihn vorlese – wo es darum geht, dass wir uns auch die Stellplätze noch einmal genauer anschauen. Es sollten 10 Stellplätze statt 30 Stellplätze oberirdisch reichen. Wenn man mehr möchte, dann muss man sich etwas überlegen, unterirdisch, aufs Dach hinauf, sollte ausreichend sein. Oder man sagt: Jedenfalls muss es einen Abstellplatz mit einer Photovoltaikanlage in der Größenordnung von 8 Quadratmetern sein. Das geht genau in die Richtung, wie ich weiß von meiner Kampagne, gerade was die Einkaufszentren betrifft, dass das die Menschen von uns wollen, dass sie eben sehen: Aha, da ist Bewegung hineingekommen. Teilweise muss man ja in dieser Raumordnung mit dem Auto hinfahren, aber wir sollten dem nicht so viel Raum in der Fläche geben, sondern schauen, dass wir das quasi in dem bereits Versiegelten unterirdisch oder auf dem Dach hinbringen. Der Abänderungsantrag lautet (liest:)
„Nach Ziffer 8 wird Ziffer 9 neu eingefügt:
Also Punkt 9 lautet: § 18 Abs. 7 lautet:
(7) Bei der Errichtung von Handelsbetrieben dürfen maximal 10 Stellplätze auf ebenerdigen Flächen auf dem jeweiligen Betriebsgrundstück selbst sowie auf diesen organisatorisch zugeordneten Grundstücken oder Grundstücksteilen hergestellt werden.
Alle weiteren Stellplätze sind entweder im Betriebsbauwerk (z. B. in Parkdecks) oder über Gebäudeteilen der Betriebsbauwerke mit anderen Nutzungen (z. B. am Dach der Betriebsanlage) oder unter Photovoltaikanlagen mit einer Modulfläche von mindestens 8 Quadratmetern je Stellplatz (z. B. Flugdach) herzustellen, wobei eine Kombination dieser Varianten zulässig ist.
Stellplätze, die gemäß § 11 Abs. 2 NÖ BTV 2014, LGBl. Nr. 4/2015 in der geltenden Fassung als barrierefreie Stellplätze auszuführen sind, sind für die Berechnung der Anzahl der Stellplätze auf ebenerdigen Flächen nicht zu berücksichtigen.
Die bisherigen Ziffern 9 – 13 erhalten die Bezeichnung 10 – 14.“
Auch hier im Sinne des Bodenschutzes würde ich um Annahme dieses Abänderungsantrages ersuchen und komme noch zum letzten Geschäftsstück. Das betrifft die Bauordnung, wo es ja im Wesentlichen hier nur um Implementierung der Seveso-Richtlinie geht, dem wir natürlich zustimmen. Um das aber auch hier im Sinne des Energieverbrauches, Energieschutz, Klimaschutz, Bodenschutz zu perfektionieren, bringe ich auch hier einen Abänderungsantrag von mir, meinen Kollegen und Frau Kollegin ein (liest:)
„Nach Ziffer 4 wird die Ziffer 5 neu eingefügt:“ Das lautet dann (liest:)
Ziffer 5 §66a Abs. 1 lautet:
(1) Bei Neu- und Zubauten von Bauwerken im Bauland mit einer bebauten Fläche der Gebäude oder mit einer überbauten Fläche der baulichen Anlagen von jeweils mehr als 100 Quadratmetern sowie bei Gebäuden mit einer Geschoßflächenzahl >1 ist
- am Bauwerk eine Photovoltaikanlage zu errichten, deren Modulfläche zumindest 50 % der solartechnisch geeigneten Dachflächen (Abs. 5), jedenfalls aber zumindest 25 % der bebauten bzw. überbauten Fläche beträgt.
Bei mehreren Bauwerken auf einem Grundstück können die Flächen für die Photovoltaikanlage beliebig auf die Bauwerke am Grundstück aufgeteilt werden.
Die bisherigen Ziffern 5 und 6 erhalten die Bezeichnung 6 und 7.“
Und auch das entspricht dem, was die Menschen von uns heute verlangen. Sie verstehen nicht mehr, warum wir auf neuen Gebäuden keine Photovoltaikanlagen vorsehen. Es geht hier in der Tat um ein Gebot der Stunde und auch hier würde ich um eine Mehrheit bitten. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf heute zu allen drei Geschäftsstücken sprechen. Zum einen begrüßen wir natürlich die Umsetzung der Seveso-Richtlinie sowohl in der Materie der Bauordnung als auch in der Raumordnung. Alles, was zum Schutz der Bevölkerung, zum Schutz der Gemeinden und zum Schutz der Umwelt dient, ist natürlich sehr begrüßenswert. (Beifall bei der SPÖ.) Was das Raumordnungsgesetz betrifft, möchte ich schon anmerken: Diese Beschränkung von Bauland Betriebs- und Bauland Industriegebiet auf 2 Hektar war immer nur temporär gedacht. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja.) Wir waren uns auch einig – der Kollege Schuster damals noch, den ich auch immer sehr geschätzt habe – wir haben das deswegen damals relativ rasch eingeführt, um diese überregionale Raumordnung entsprechend zu behandeln, was ich natürlich auch sehr gescheit finde. Klar ist die Raumordnung verfassungsmäßig natürlich eine ureigenste Kompetenz der Gemeinden und das ist auch gut so, aber hier einen überregionalen Hut darüberzustülpen halte ich für sehr sinnvoll. Dass die Gemeinden natürlich jetzt nicht auf einmal aus einer Not heraus zu widmen, zu widmen, zu widmen anfangen, hat man das hier auch zeitlich begrenzt, wiewohl mir niemand bis heute sagen konnte, warum wir diese Regelung jetzt ins Dauerrecht übernehmen. Viele interkommunale, aber nicht grundsätzlich interkommunale, Projekte sind auch zu begrüßen. Nur mir fehlt da ein bisschen die Schlüssigkeit und darum wollen wir auch hier eine getrennte Abstimmung. Ich darf den Antrag auch einbringen der Abgeordneten Samwald, Weninger u.a. zum Antrag der Abgeordneten Mag. Hackl, Dorner u.a. betreffend des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, Ltg.-248. In der Änderungsanordnung 9 des Gesetzesentwurfes möge über § 18b getrennt abgestimmt werden. Es war den Bürgermeistern auch so zugesagt und auch mit den Gemeindevertreterverbänden so ausgehandelt, dass das wirklich nur eine temporäre Lösung darstellen soll (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja.) und diese Änderung wurde auch jetzt – und das ist anscheinend jetzt bei mehreren Sachen so, egal ob beim Sitzungsgeld oder jetzt in Form dieses Punktes mit den Gemeindevertreterverbänden – anscheinend nicht mehr der Dialog gesucht wird, das eigentlich neu ist, weil sonst hat das immer eigentlich auf dieser Ebene gelöst oder zumindest vorbesprochen werden können. Zum Antrag der GRÜNEN darf ich vielleicht kurz sagen: Wir sehen, dass das eigentlich– und da bin ich wieder bei der Gemeindeautonomie – über den Bebauungsplan sehr wohl ausreichend geregelt werden kann. Ich kann hier festlegen ein Höchstmaß von Bauplätzen, der Materialien von der Bebauungsdichte her, und wir denken, dass diese Lösung über den Bebauungsplan hier zu agieren eine ausreichende ist. Grundsätzlich, glaube ich, wäre es wichtig, sich im nächsten Jahr einer grundlegenden Reform zu stellen, hier auch die Diskussion zu suchen, dass sich wirklich alle an einen Tisch setzen. Ich kann teilweise den Anträgen der GRÜNEN durchaus etwas abgewinnen, nur, glaube ich, hat es nicht sehr viel Sinn hier einzelne Punkte jetzt ad hoc nach Tischvorlage zu beschließen, sondern dass man sich wirklich zusammensetzt und gemeinsam eine umfassende Reform, die, glaube ich, auch notwendig ist, entsprechend auch ausarbeitet. Da freue ich mich schon, wenn wir uns nächstes Jahr zu dieser Thematik wiedersehen und darf ebenfalls frohe Weihnachten wünschen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte das, was mein Vorredner zum Tagesordnungspunkt Ltg.-230 gesagt hat, bestärken und wiederholen und ich darf aus den Informationen des Landes NÖ zur Raumordnung zitieren den Bebauungsplan (liest:)„Der Bebauungsplan basiert auf dem Raumordnungsgesetz und ist eine Verordnung, welche die Gemeinde erlassen kann. Die Aufgabe: Regelung der Bebauung hinsichtlich Intensität und Gestaltung und Regelung der Verkehrserschließung.“ Sehr geehrte Damen und Herren von der grünen Fraktion, genau das steht da drinnen, was Sie mit Ihrem Antrag den Gemeinden vorschreiben wollen und da ist das in der Autonomie, in der selbstständigen Beschlussfassung der Gemeinden bereits jetzt gewährleistet. Dann möchte ich zu den Landtagszahlen 248 und 247 sprechen, zu der geplanten Änderung Raumordnungsgesetz und der NÖ Bauordnung, Anpassung an Seveso III-Richtlinien. Wir haben es von Vorrednern schon gehört, einige Details, worum es da genau geht. Wir sind für diese Anträge logischerweise, aber ich möchte auch kurz eingehen auf die zwei Abänderungsanträge, die die GRÜNEN eingebracht haben. Meine Damen und Herren, diese Anträge des Grünen Klubs – leider muss ich ja Klub sagen – diese Anträge des Grünen Klubs belegen für mich wieder einmal das, wofür die GRÜNEN stehen: für Überregulierung, für Nehmen der Freiheit und für eine Verteuerung des Lebens. In Ihrem Antrag steht nichts davon, dass ich, wenn ich eine PV-Anlage, die ich da errichten muss, sobald ich 100 Quadratmeter verbaue oder mehr als ein Geschoss baue, dass ich dann meinen Strom auch irgendwo einspeisen kann. Da steht nichts davon drinnen. Also ich habe eine PV am Dach und wenn ich ihn nicht brauche, dann geht der Strom halt ... dann wird er halt quasi nicht erzeugt. Ende. Aber ich habe zigzehntausende Euro für die Errichtung einer PV ausgegeben. Also wir können diesem Antrag, beiden Abänderungsanträgen, sowohl zur Änderung des Raumordnungsgesetzes also auch der Bauordnung nicht zustimmen. Und warum Sie den Betrieben, den Handelsbetrieben, genau vorschreiben müssen, wo sie wie Parkplätze bauen? Das wird einen freiheitsliebenden, normal denkenden Menschen, glaube ich, nie eingehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Kurt Hackl, ÖVP.
Abg. Mag. Hackl(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Raumordnung muss immer offen sein für Veränderungen, muss am Puls der Zeit bleiben und sich immer wieder der Herausforderung stellen, dass planerische, wirtschaftliche, ökologische und natürlich auch individuelle Interessen aufeinanderprallen und hier Lösungen gefunden werden müssen. Es ist die Kunst, hier einen Interessensausgleich zu schaffen, der eine positive Entwicklung des Lebensraumes gewährleistet und hier ist eine Politik gefragt, die fördert, dort, wo es notwendig ist und auch den Mut hat Stopp zu sagen, wenn es um die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger geht, wenn es um unsere Identität geht, wenn es um dörfliche Strukturen geht, um die Erhaltung auch unserer Stadtzentren. Unsere Vorgabe war und ist in der Raumordnung: Wir gehen sparsam mit Grund und Boden um, denn wir brauchen ihn für die Produktion von Lebensmitteln, für Wohnraum, Arbeitsplätze und natürlich auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Deshalb sind bei uns neue Fachmarktzentren verboten in der Raumordnung, neue Parkplätze bei Supermärkten schon eingeschränkt worden. Es geht um eine nachhaltige Landesentwicklung, die auch mit Hausverstand betrieben werden soll. Unser heutiger Initiativantrag und auch die anderen Anträge dazu gehen in diese Richtung – nämlich Boden zu schützen und trotzdem eine Entwicklung in Sachen Lebensqualität zu fördern. Wir können stolz sein, dass Niederösterreich gemeinsam mit dem Burgenland das Land mit der geringsten Flächeninanspruchnahme und der geringsten Versiegelung ist. 7,36 % des Dauersiedlungsraumes sind versiegelt. Damit liegen wir an der Spitze von Österreich. Der Österreichschnitt liegt bei 9,1 %. Die Baulandfläche pro Kopf geht mittlerweile zurück und ist im Vergleich der letzten 10 Jahre um 15 Quadratmeter gesunken und das, obwohl die Wohnfläche pro Person im gleichen Zeitraum um 10 % gestiegen ist. Entscheidend dafür ist eben unsere strenge Raumordnung. Täglich werden 0,5 Hektar neu als Bauland gewidmet. Davon werden aber nur 47 % versiegelt, weil der Rest Hausgärten sind und gleichzeitig werden auch die Baulandreserven abgebaut – das heißt, alte Baulandwidmungen genutzt, statt neue auszuweisen. Damit werden Baulücken bebaut und Orte nach innen verdichtet, statt nach außen zersiedelt. In den letzten fünf Jahren wurden Baulandreserven um 1.300 Hektar damit auch reduziert und als nächste Maßnahme werden jetzt neue Betriebsgebiete auf maximal 2 Hektar beschränkt oder müssen interkommunal gewidmet und betrieben werden. Das heißt, die Steuereinnahmen von der Kommunalsteuer werden aufgeteilt und es soll keine Konkurrenz zwischen Nachbargemeinden entstehen um neue Betriebsgebiete, weil es natürlich damit auch um eine Konkurrenz um Grundstücke und damit um Bodenverbrauch geht. Damit hilft diese Regelung nicht nur den Boden zu schützen, sondern auch kleinen Gemeinden ohne eigenem Wirtschaftspark vom Wirtschaftspark zu partizipieren. Das Motto lautet jetzt „Gemeinsam entwickeln, gemeinsam partizipieren“ und das mit einem Bodenverbrauch, der so gering wie möglich zu halten ist. Weiters werden wir in dem Antrag in der Bauordnung und in der Raumordnung – es wurde schon gesagt – die Vorgaben der EU in der Sache der Seveso III-Richtlinie umsetzen. Dabei geht es um die Aufnahme von zusätzlichen Anforderungen und Maßnahmen für Seveso-Betriebe und sonstige Vorgaben in deren Umgebung. Ziel dabei ist, die Minimierung des Risikos sowie die Berücksichtigung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in spezifischen einzelnen Projektgenehmigungsmaßnahmen einschließlich ein Recht und ein gerichtliches Überprüfungsverfahren auch anstrengen zu können. Das heißt, Bürger werden mehr eingebunden und unsere Bevölkerung wird dabei mehr geschützt. Wir haben im Ausschuss schon den einen grünen Antrag besprochen, der ja in den bäuerlichen Bereich geht, wo man einschränken möchte. Ich muss ganz ehrlich sagen: Einerseits sollte man verdichten, um Boden zu schützen und der grüne Antrag geht genau in die Gegenrichtung. (Abg. Dr. Krismer-Huber: So einfach geht das leider nicht.) Das heißt, da sind wir nicht dabei, haben wir im Ausschuss schon besprochen. Die grünen Anträge, die jetzt eingebracht wurden, wurden, glaube ich, auch vom Kollegen Dorner schon richtig erklärt. Erstens haben wir die Bauordnung nur was Seveso betrifft geändert und jetzt gibt es da Anträge in die andere Richtung. Hätte man politisch vorher vielleicht auch absprechen können (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja eh, waren eh im Ausschuss. Sie reden ja mit niemandem.), vielleicht in einer nächsten Bauordnungsnovelle. Und, weil Weihnachtsfriede heute ist, werde ich die Kollegin Krismer-Huber natürlich unglaublich liebevoll behandeln. Reden wir es bei der nächsten großen Novelle, Helga, in Ruhe und nicht in einem schnellen Häppchen im Ausschuss. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja, redet einmal. Ihr geht ja mit niemanden in den Dialog.) Denn diese Novelle der Raumordnung ist eine kleine Novelle, aber sie steht für mehr Interkommunalität, für mehr Sicherheit und für weniger Bodenverbrauch und auf das sind wir stolz. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.