Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-197/A-1/26-2023 – NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Rene Zonschits (SPÖ) Tagesordnungspunkt 17 Video und Sitzungsbericht
- Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 17 Video und Sitzungsbericht
- Franz Linsbauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 17 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit sind wir bei der Ltg.-197, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Linsbauer, Keyl u.a. betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Schulz die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Schulz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-197 betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974. Die Bejagung von Schwarzwild mit künstlichen Nachtzielhilfen ist derzeit bis Jahresende 2023 befristet. Diese Befristung soll jetzt mit diesem Antrag wegkommen. Ich komme daher zum Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident! Ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und der Erste zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Rene Zonschits, SPÖ.
Abg. Zonschits(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie im Antrag schon ausgeführt, wissen wir, dass die Bejagung von Schwarzwild mit künstlichen Nachtzielhilfen nur bis zum Ende des heurigen Jahres befristet ist. Die Bejagung von Schwarzwild dient vor allem gegen die massive Schwarzwildpopulation in den letzten Jahren, welche vor allem beträchtliche Schäden in der Landwirtschaft anrichtet und natürlich die natürlichen Lebensräume anderer Tierarten einschränkt. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können und gleichzeitig die Tierseuchenprävention vorzubeugen, unterstützen wir den vorliegenden Gesetzesentwurf. Es ist jedoch auch zu betonen, dass diese Änderung nicht gleichzeitig bedeutet, dass die Jagd auf Schwarzwild weniger kontrolliert wird und die Kontrollen weniger sorgsam durchgeführt werden. Die Verwendung von künstlichen Nachtzielhilfen muss nach wie vor strengen Regulatoren unterliegen. Um dies sicherzustellen und diese Bestimmungen auch eingehalten werden, ist vor allem eine enge Zusammenarbeit zwischen den Jägern, den Naturschutzbehörden und den Landwirten und Landwirtinnen unseres Landes von entscheidender Bedeutung. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Hubert Keyl, FPÖ.
Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrat! Hoher Landtag! Wenn wir jetzt die Änderung des NÖ Jagdgesetzes beschließen, ist das für die Jägerschaft in unserem Land ein sehr guter Schritt. Es ist schon angesprochen worden: Nachtzielhilfen stehen dann unbefristet zur Verfügung, einerseits zur Reduzierung der Schwarzwildpopulation, aber auch natürlich zur Bekämpfung von Wildschäden. Dadurch ist es ein richtiger Schritt, die Waidgerechtigkeit in der Jagd zu forcieren. Es kommt einfach dadurch viel weniger zu schlechten Schüssen bei schlechtem Licht. Das Wild wird idealerweise gut zur Strecke gebracht und es gibt dann kaum Nachsuchen oder deutlich weniger in der Nacht. Ebenso ist gut natürlich der Fangschuss durch die Exekutive in der Folge eines Wildunfalls. Auch hier ist es der richtige Schritt für den Umgang mit eben verletzten Tieren. Ich mag auch an dieser Stelle jetzt einen Blick in die Zukunft wagen, wo wir Freiheitliche noch Handlungsbedarf sehen im Bereich der Jagd. Wir sind der Meinung, dass man darüber nachdenken muss, die Aaskrähe aufzunehmen als jagdbares Wild im § 3 des NÖ Jagdgesetzes (Beifall bei Abg. Dorner.) Dies würde komplizierte Verordnungen durch die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften unnötig machen in weiterer Folge. Ich glaube, wir können auch wagen, um unsere Niederwildpopulation zu schützen, darüber nachzudenken wie wir in Hinkunft mit der Bejagung des Mäusebussards umgehen werden. Es ist wohl zulässig, wenn es um den Schutz von selbstgeschützten Arten geht – z. B. Feldhamster oder Ziesel oder auch natürlich die immer geringer werdenden Singvögel – dass man darüber nachdenkt und das wirklich auch ernsthaft mit Experten diskutiert, die überhandnehmende Population der Mäusebussarde auch zu bejagen. Das wird wohl zulässig sein, wird zu diskutieren sein und, glaube ich, ist auch ein sinnvoller Schritt die Niederwildpopulation in unseren Jagdrevieren, in unserer Heimat wieder nach vorne zu bringen. Danke. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Franz Linsbauer, ÖVP.
Abg. Ing. Linsbauer(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Es ist schon angesprochen worden, wir sprechen unter anderem bei der Änderung des Jagdgesetzes über die unbefristete Verlängerung von Nachtsichtgeräten. Es ist schon angesprochen worden, das Schwarzwild ist ein Kulturfolger. Wir brauchen quasi hier eine effiziente Bejagung – so wie sie auch angesprochen worden ist – um auch einen waidgerechteren Schuss anbringen zu können, um auch eine sichere Jagd gewährleisten zu können, weil eben bei einer möglichen Nachsuche, bei einem schlechten Schuss auf das wehrhafte Schwarzwild ... das nicht ganz ungefährlich ist. Wer das schon einmal probiert hat, kann das sicherlich nachvollziehen. Eine weitere wichtige Sache, die hier auch geändert wird, ist auch, dass die unbefristete Zuständigkeit einer Prüfungskommission bei der Jagdprüfung und Jagdaufseherprüfung geändert wird. Wenn jetzt in Zeiten von Prüfungskandidaten, die sich in der Schule an einem anderen Wohnort befinden oder weil sie studieren an einem anderen Ort ... dann ist früher immer die zuständige Prüfungskommission in dieser Bezirkshauptmannschaft z. B. zuständig gewesen. Das soll jetzt abgeändert werden. Macht auch durchaus einen Sinn, wenn man dann das auch in seinem Heimatbezirk machen kann. Es ist dahingehend ein Zeitraum von fünf Jahren festgelegt worden, um eben einen Prüfungstourismus zu verhindern. Nicht, dass einer von einer zur nächsten Prüfungskommission tingelt und irgendwann einmal die Jagdprüfung so erhält. Weitere Maßnahmen sind schon angesprochen worden wie eben, dass hier geschulte Polizeiorgane einen Fangschuss auf das Wild machen können, wenn das bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden ist. Das ist ja eine wesentliche Erleichterung, damit das Tier einfach frühzeitig von dem Leiden erlöst wird. Es sind auch noch wichtige Maßnahmen nicht nur wegen der Bekämpfung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen ... also landwirtschaftlichen Schäden in erster Linie, die natürlich auf Grünland und Ackerland beim Schwarzwild ... sondern es ist auch eine wichtige Form der Bejagung von Schwarzwild, um eben vor allem Tierseuchen entgegenzuwirken. Da ist vor allem die afrikanische Schweinepest ein riesengroßes Problem oder kann zu einem riesengroßen Problem werden. In Zeiten, in denen das Schwarzwild so stark zugenommen hat, sind diese Maßnahmen von ganz enormer Bedeutung. Was man auf jeden Fall aber sagen muss: Es liegt aber natürlich an jedem einzelnen Jäger und an jeder einzelnen Jägerin selbst, diese Technik mit Herz, Hirn und Verstand eben einzusetzen, um eben diese vorhin erwähnten Zielen auch waidgerecht zu erreichen. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP, FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
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