Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-178/A-3/14-2023 – Möglichkeit der Wohnbauförderung auch für Objekte, welche bereits fertiggestellt wurden
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Pfister (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ich bringe den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses, Ltg.-178, betreffend Möglichkeit der Wohnbauförderung auch für Objekte, welche bereits fertiggestellt wurden (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die NÖ Wohnbauförderungsrichtlinie 2019 dahingehend zu adaptieren, dass das Ansuchen samt allen zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit erforderlichen Unterlagen einschließlich dem Finanzierungsplan auch nach der nachweislichen Benutzbarkeit der Wohnung bzw. des Hauses eingebracht werden kann, wenn diese nachweisliche Benutzbarkeit nach dem 1.1.2010 erfolgt ist.“
Der Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über diesen Antrag lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Bruck an der Leitha
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs